Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
Ingolstadt
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Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen,
ich habe einem Anlagenvermittler aus dem grauen Kapitalmarkt eine Erlaubnis nach § 34 c GewO widerrufen und die Ausübung aller Gewerbe untersagt. Diese Person ist von vor Bestandskraft der Untersagung nach Paderborn verzogen.
Ich bitte daher um die Information, wer in NRW für Gewerbeuntersagungen zuständig ist, damit ich die Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens einholen und die Angelegenheit nach Bestandskraft der Untersagung zur Vollstreckung abgeben kann.
Vielen Dank für Eure Unterstützung
__________________ Thomas Kirchhammer
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1
03.03.2006 13:04 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Hej aus Hamm,
in NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO zuständig und jede Gemeinde für sich für Erlaubniswiderrufe.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
03.03.2006 18:31 |
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Solon
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OJ Neuss
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Lieber Kollege Wiesemeier,
so pauschal ist die Antwort nicht korrekt.
Im Rhein-Kreis Neuss ist der Landrat für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c Gewerbeordnung zuständig, somit auch für die entsprechenden Widerrufsverfahren. Verfahren nach § 35 GewO hingegen machen wir als große kreisangehörige Gemeinde selbst.
Gruß aus Neuss
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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3
06.03.2006 08:15 |
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Ingolstadt
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Themenstarter
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Liebe Kollegen,
vielen Dank für die prompte Antwort, die Stadt Paderborn wird sich über den Zugang aus Bayern freuen.
__________________ Thomas Kirchhammer
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4
06.03.2006 08:37 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Hallo, Kollege Schmitz,
mal für die kleinen dicken Doofen: Ab wann ist man denn eine große oder kleine kreisangehörige Stadt?
PS: Ich hätte da einen Deregulierungsvorschlag.......
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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5
06.03.2006 15:57 |
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OJ Neuss
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Kollege Wiesemeier,
aus der Erinnerung mein ich, dass Sie mindestens einen Kopf größer sind als ich. Also Info vom kleineren dicken doofen: ab 60.000 Einwohner ist man große kreisangehörige Gemeinde. Fragen Sie mich aber nicht wo das genau steht.
Gruße
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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6
06.03.2006 16:01 |
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Habe nachgeschaut, § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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7
06.03.2006 16:12 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Nein, ist schon OK, danke!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
06.03.2006 16:13 |
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OJ Neuss
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung |
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Ich hab's geahnt
.
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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9
06.03.2006 16:16 |
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