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Zum Ende der Seite springen Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen,

ich habe einem Anlagenvermittler aus dem grauen Kapitalmarkt eine Erlaubnis nach § 34 c GewO widerrufen und die Ausübung aller Gewerbe untersagt. Diese Person ist von vor Bestandskraft der Untersagung nach Paderborn verzogen.

Ich bitte daher um die Information, wer in NRW für Gewerbeuntersagungen zuständig ist, damit ich die Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens einholen und die Angelegenheit nach Bestandskraft der Untersagung zur Vollstreckung abgeben kann.

Vielen Dank für Eure Unterstützung

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Thomas Kirchhammer
1 03.03.2006 13:04 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Hej aus Hamm,

in NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO zuständig und jede Gemeinde für sich für Erlaubniswiderrufe.

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Jörg Wiesemeier
2 03.03.2006 18:31 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Lieber Kollege Wiesemeier,

so pauschal ist die Antwort nicht korrekt.

Im Rhein-Kreis Neuss ist der Landrat für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c Gewerbeordnung zuständig, somit auch für die entsprechenden Widerrufsverfahren. Verfahren nach § 35 GewO hingegen machen wir als große kreisangehörige Gemeinde selbst.

Gruß aus Neuss



Jürgen Schmitz

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3 06.03.2006 08:15 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Liebe Kollegen,

vielen Dank für die prompte Antwort, die Stadt Paderborn wird sich über den Zugang aus Bayern freuen.

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Thomas Kirchhammer
4 06.03.2006 08:37 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Hallo, Kollege Schmitz,

mal für die kleinen dicken Doofen: Ab wann ist man denn eine große oder kleine kreisangehörige Stadt?

PS: Ich hätte da einen Deregulierungsvorschlag....... großes Grinsen

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Jörg Wiesemeier
5 06.03.2006 15:57 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Kollege Wiesemeier,

aus der Erinnerung mein ich, dass Sie mindestens einen Kopf größer sind als ich. Also Info vom kleineren dicken doofen: ab 60.000 Einwohner ist man große kreisangehörige Gemeinde. Fragen Sie mich aber nicht wo das genau steht.

Gruße


Jürgen Schmitz

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6 06.03.2006 16:01 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Habe nachgeschaut, § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung NW.

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7 06.03.2006 16:12 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung



Nein, ist schon OK, danke! Ei Ei

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8 06.03.2006 16:13 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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RE: Zuständigkeit für Gewerbeuntersagung

Ich hab's geahnt großes Grinsen .

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9 06.03.2006 16:16 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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