selbst gesammelte Pilze - Reisegewerbe |
Ord II 10
Eroberer
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selbst gesammelte Pilze - Reisegewerbe |
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Hier der Fall:
Jemand sammelt im Wald fleißig Pilze.
Diese werden nun verkauft. Der Verkauf findet weit entfernt von der Sammelstelle mitten in einer Stadt am Straßenrand statt.
Zählt das zum Reisegewerbe und ist damit eine Reisegewerbekarte erforderlich?
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1
30.09.2008 09:01 |
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Solon
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Abraham
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RE: selbst gesammelte Pilze - Reisegewerbe |
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Ich gehe davon aus, dass der eifrige Pilzsammler dies nicht nur einmal macht, sondern während er ganzen Saison.
Damit ist eine gewisse Dauerhaftigkeit gegeben.
Da er die Pilze verkauft, kann man auch eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.
Somit betreibt er schon ein Gewerbe.
Ich gehe weiter davon aus, dass unser Pilzsammler nicht der Besitzer des Waldes ist und abgesehen davon auch die Pilze dort nicht angebaut hat, somit dürften es auch keine selbstgewonnenen Erzeugnisse im Sinne des § 55 a Abs. 1 Nr. 2 GewO sein.
Eine feste gewerbliche Niederlassung ist ein Stand am Straßenrand nicht.
Sofern die Pilze nicht unter § 56 Abs. 1 Nr. 1 a GewO fallen...
übt der Pilzsammler ein Reisegewerbe aus.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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2
30.09.2008 11:12 |
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Solon
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Ord II 10
Eroberer
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Themenstarter
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So sehen wir es auch, wollte nur Sicherheit.
Danke!!!!!!!!!!!!!!!!
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3
30.09.2008 11:29 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Hallo,
hier noch ein Hinweis: Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Gebinden entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung der Pilzbeschau beigefügt ist. Davon ausgenommen sind Zuchtpilze.
Beste Grüße
Petra Mohnes
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4
30.09.2008 11:37 |
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J. Neu
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Hallo,
eine solche Vorschrift
Zitat: |
dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Gebinden entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung der Pilzbeschau beigefügt ist |
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finde ich nur in diversen Marktordnungen und -satzungen. Hier werden die Pilze aber außerhalb eines Marktes angeboten.
Gibt es für das stehende und das Reisegewerbe ähnliche Bestimmungen ? Müsste eigentlich dann nach Lebensmittelrecht gehen ?
Viele Grüße
J. Neu
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5
30.09.2008 11:49 |
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Martini
Eroberer
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lebensmittelrecht....
nur so ein gedanke: wenn ich durch schlechtes essen aus einem restaurant krank werde, hab ich ne adresse, beschwere mich... versuche jem. zur verantwortung zu ziehen...
beim reisegewerbetreibenden, der immer woanders steht wird´s eng. es steht auf dem pilz auch kein herkunftsnachweis oder so.
darf man aus wäldern sachen mitnehmen und die verkaufen, wenn es nicht der eigene wald ist????
wenn ja dann nehm ich holz mit und verkaufe das als feuerholz...
__________________ Martini
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6
30.09.2008 13:38 |
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Abraham
Routinier
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Also hinsichtlich des Feuerholzes muss man eine Erlaubnis haben.
Was die fehlende lebensmittelrechtliche Auszeichnung angeht, so stehen zur Spargelsaison und zur Erdbeerzeit auch überall Stände am Straßenrand...
Die Sache mit der Pilzbeschau scheint mir da logisch, weil da gewährleistet sein sollte, dass kein giftiger Pilz dabei ist.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham
__________________ Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
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7
30.09.2008 14:12 |
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Petra Mohnes
Tripel-As
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Noch einige Informationen hier
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9
30.09.2008 18:36 |
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metze76
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mhm...müssten die Pilze nicht mit HKL usw. ausgezeichnet werden? (Habe das mal bei einer Kontrolle eines Lebensmittelladens zusammen mit dem Veterinäramt so mitbekommen)
Außerdem braucht er eine Sondernutzungserlaubnis, wenn er auf der Straße verkaufen will, somit wäre die Adresse, bzw. der Gewerbetreibende bekannt.
MfG
Michl
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10
02.10.2008 15:16 |
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