Anzeige einer Verkaufsveranstaltung |
Maiserinii
Grünschnabel
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Anzeige einer Verkaufsveranstaltung |
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Guten Morgen zusammen,
bitte um Hilfe...
Was wird von Seite der Behörde veranlasst, bei der Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56 a GewO??
Vielen lieben Dank!
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1
12.08.2008 08:05 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Moin und
im Forum,
es muss geprüft werden, ob die öffentliche Ankündigung den Vorgaben entspricht, die in § 56a GewO geregelt sind. In Hessen ist die Entgegennahme der Anzeige kostenpflichtig. Ich schicke also einen Kostenbescheid zurück und bestätige darin gleichzeitig,
a) dass die Anzeige eingegangen ist und
b) dass sie ordnungsgemäß ist.
Ist die Sache nicht in Ordnung, muss geprüft werden, ob ein Verbot in Betracht kommt.
Hilfe gibt es auch in den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Titels III der GewO.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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2
12.08.2008 08:23 |
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Solon
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J. Neu
Routinier
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Zitat: |
Original von Civil Servant
Hilfe gibt es auch in den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Titels III der GewO. |
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Siehe auch hier
Viele Grüße
J. Neu
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3
12.08.2008 08:33 |
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Maiserinii
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Anzeige einer Verkaufsveranstaltung |
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4
12.08.2008 10:48 |
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