Bußgeldbescheid wegen Sportwetten??? |
Landratsamt München Gronegger
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Bußgeldbescheid wegen Sportwetten??? |
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Hallo,
ich habe von der Staatsanwaltschaft einen Vorgang wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels" zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erhalten.
Strafanzeige hat bei uns die zuständige Kripo gestellt.
Ich war immer der Auffassung, hier wäre der § 284 StGB einschlägig und nur nachrangig die Bußgeldvorschriften aus dem AG GlüStV.
Jetzt meine Frage:
Hat schon mal jemand einen Bußgeldbescheid wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels" erlassen?
Nichts tun will ich auch nicht, das macht schon die Staatsanwaltschaft.
Viele (frustrierte) Grüße aus München
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1
11.09.2008 08:40 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Gruß nach München,
im Rahmen des GlüStV hatte ich bereits auf die Problematiken der Zuständigkeiten
und der Formulierungen hingewiesen.
Der ein oder andere erinnert sich vielleicht noch an unsere hitzige Diskussion rund um
den Begriff des Vorsatzes, der subjektiven Tatbestandsmerkmale, des Versuchs u.a.
Leider blieb mein Meckern ungehört und das sind nun die Ausläufer.
In Bayern wird es nicht anders sein als in NRW,
d.h. es gibt zuständige Überwachungs- und Untersagungsbehörden für illegales Glücksspiel.
Wer das ist, ergibt sich immer aus den Ausführungsgesetzen der Länder.
Da der §284 StGB eine verwaltungsakzessorische Strafbestimmung darstellt und bis heute
immer noch nicht um den Versuchstatbestand erweitert wurde, haben Sie jetzt Teil 1 zu erfüllen.
Und bitte nicht die Abschöpfung nach §29a OWiG vergessen, denn das wird eventuell effektiver
sein als der Bußgeldbescheid.
- Sie dürfen nur das eine oder das andere machen. -
Gruß
Meike
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2
12.09.2008 05:34 |
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