Internet-Café |
Ziska
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Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Ein fröhliches
aus Schleswig-Holstein,
ich hätte da mal wieder eine kleine Frage...
Gibt es besondere Auflagen, wenn man ein Internet-Café eröffnen möchte??
Nicht im Sinne des Gaststättengesetzes. Ich habe Gedacht, vielleicht wegen Einhaltung des Jugendschutzes oder ähnlichem?!
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1
18.08.2008 11:44 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Da kann pauschal so nicht beantwortet werden und richtet sich nach dem Betriebskonzept. Es ist eine Einzelfallentscheidung, da je nach Ausgestaltung ein Internet-Cafe ggf. eine Erlaubnis nach § 33i GewO braucht:
Urteil BVerwG 6 C 11.04 vom 9. März 2005
Leitsatz: Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO , wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.
Daneben ist auch der Jugendschutz zu beachten
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2
18.08.2008 13:09 |
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