Rotlicht im Hotel |
Erwin Höppner
Grünschnabel
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Rotlicht im Hotel |
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Hallo aus Cottbus,
was wird denn nun mit dem "Rotlicht" im "Beherbergungsgewerbe"?
Nun kann man tun was man will ?
Gruß
E. Höppner
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1
31.05.2005 15:50 |
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Solon
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Tasillo
Mitglied
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Man darf nur nicht den Fehler machen, einen Rotlichtbetrieb als "Beherbergungsbetrieb" einzustufen! Der Aufenthalt in einem Bordell dient anderen Zwecken als der Beherbergung, oder?
Da - zumindest in Dortmund - in jedem ordentlichen Bordell auch Alkohol ausgeschenkt wird, ändert sich eigentlich gar nichts. Aber selbst bei ausschließlich alkoholfreien Getränken bleibt ein Bordell ja ein Gaststättenbetrieb, der bei Bedarf mit "Auflagen" nach § 5 Abs. 2 GastG gesteuert werden kann.
Gruß
Heike Tasillo
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2
01.06.2005 10:09 |
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