Eintragung einer Ltd. wurde vom AG abgelehnt |
Jörg Wiesemeier
Moderator
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Eintragung einer Ltd. wurde vom AG abgelehnt |
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Hej aus Hamm,
einer Ltd. mit Hauptsitz in England und einer Zweigniederlassung hier wurde durch Beschluss des Handelsregistergerichtes die Anmeldung zum HR kostenpflichtig zurückgewiesen.
Wat nu? Gewerberechtlich ist die Fa. hier angemeldet. Nach einem WIMI-Erlass ist bei einer Ablehnung der Eintragung im HR davon auszugehen, dass eine rechtswirksame Gründung die das Tätigwerden mittels einer Zweigniederlassung in Deutschland ermöglicht, nicht nachgewiesen ist.
GU-Verfahren? Rechtsgrundlagen?
Ich hab im Augenblick ein Brett vorm Kopp!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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1
06.06.2006 11:42 |
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Solon
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Häßler
Mitglied
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RE: Eintragung einer Ltd. wurde vom AG abgelehnt |
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Vielleicht kann ich ja auch mal helfen.
Für ein GU-Verfahren sehe ich eigentlich keinen Anlass.
Es besteht aber die Möglichkeit die Fortsetzung des weiteren Betriebes zu verhindern. Dies kann nach § 15 Abs. 2 GewO erfolgen.
Hilfreiche Hinweise hierzu gibt es auch in Landmann/Rohmer, Band 2, AuslgewVwV (lfd. Nr. 18) unter Punkt 1.2.1.1.
Hiernach besteht die beschriebene Möglichkeit.
Vielleicht hilft das ja.
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2
06.06.2006 12:37 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE Eintragung einer Ltd. wurde vom AG abgelehnt |
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Hallo aus Gera,
der Hinweis auf § 15 (2) GewO ist okay
, aber vorher bedürfte es der Nachfrage beim Registergericht, aus welchen Gründen die Eintragung zurückgewiesen wurde. Derartige Beschlüsse geben allein nicht ausreichend Stoff, um in die Gewerbefreiheit eines Unternehmens einer ansonsten in Deutschland als rechtsfähig anerkannte ausländischen Rechtsform einzugreifen, da sie kaum eine Begründung enthalten.
Auf dem "kleinen Dienstweg" (per Telefon ) erfährt man i. d. R. schneller und detailierter vom zuständigen Richter bzw. Rechtspfleger
, was das Eintragungshindernis tatsächlich war.
Auch empfiehlt sich über www.companieshouse.gov.uk/ die Eintragung der Firma zu schecken und beim Bundeszentralamt für Steuern, Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen, 53221 Bonn, nachzufragen, welche Erkenntnisse zu der Limited dort vorliegen.
Gruß aus Thüringen
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
06.06.2006 14:00 |
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