Bayern: Rauchen und Nichtrauchen - das verstehen jetzt sogar die Sechsjährigen! |
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.395.061
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Bayern: Rauchen und Nichtrauchen - das verstehen jetzt sogar die Sechsjährigen! |
|
Was spricht eigentlich gegen eine klare nationale Gesetzgebung?
Und hier wie man es auch machen kann. Das ist aber erst 1/17 = 1 x Bund + 16 x Länder!
Für alle Raucher und Nichtraucher in Bayern
1. Absolutes Rauchverbot
2. Normales Rauchverbot
3.Normale Ausnahmen
4.Generellen Ausnahmen
Damit wir uns richtig verstehen, wir sprechen hier nur über ein Bundesland!!!!!
1. Das absolute Rauchverbot
l Striktes Rauchverbot gilt künftig in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche - also in allen Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen, Schullandheimen und Jugendherbergen. Das Rauchverbot gilt ohne jede Ausnahme für das komplette Gelände. Gesonderte Raucherräume werden nicht zugelassen. Diese Regelung erstreckt sich auch auf räumlich abgegrenzte Kinderspielplätze im Freien.
2. Das normale Rauchverbot
l Ein generelles Rauchverbot, das gewisse Ausnahmen zulässt, gilt künftig in Bayern in allen öffentlichen Gebäuden: Behörden, Hochschulen, Pflege- und Altenheimen, Krankenhäuser.
l Es gilt für alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Kinos, Museen, Theater, Konzertsäle, Sporthallen.
l Es gilt in der gesamten Gastronomie: Schank- und Speisegaststätten, Bars, Diskotheken, Kneipen und Cafés.
l Und es gilt auf allen Verkehrsflughäfen im Freistaat.
3. Die normalen Ausnahmen
l In öffentlichen Gebäuden ebenso wie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf den Verkehrsflughäfen soll es möglich sein, gesonderte Räume für Raucher einzurichten. Die Entscheidung darüber trifft der Hausherr beziehungsweise der Behördenleiter.
l Analog gilt dies für die Gastronomie: Jeder Wirt, der einen Nebenraum hat, darf das Rauchen dort gestatten. Der Nebenraum muss allerdings als Raucherraum gekennzeichnet sein.
4. Die generelle Ausnahme
l In Bier-, Wein- und Festzelten, die nur vorübergehend aufgestellt werden, bleibt alles beim Alten: Von Gesetz wegen darf dort weiterhin geraucht werden.
Gefunden unter: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,Regieru
ng-regelt-Rauchverbot_arid,993433_regid,2_puid,2_pageid,4289.html
|
|
1
11.07.2007 15:20 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 62.250 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.336.775
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|