GewA3 rückwirkend ändern |
BöhmeA
Grünschnabel
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Hallo in die Runde,
ist es möglich und erlaubt eine schon vollzogene Abemldung 1,5 Jahre später das Datum 1 Jahr zusätzlich zurück datieren ?? Technisch geht ja. Das ist aber nicht der springende Punkt.
Der Bürger war vor Ort und hatte die Abmeldung unterschrieben.
Besten Dank.
Grüße aus Radebeul
Herr Zocher
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1
28.05.2026 15:30 |
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Solon
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Hinterwäldler
Doppel-As
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Guten Morgen,
das Gewerbe ist abgemeldet; die entsprechenden Mitteilungen sind verschickt. Ich sehe weder die Möglichkeit noch die Veranlassung, nachträglich das Aufgabedatum zu verändern.
Im Zweifel würde ich vermuten, dass da irgendwie getrickst werden soll; da machen wir nicht mit...
Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
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2
29.05.2026 08:23 |
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Solon
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Sven Rehfeldt
Grünschnabel
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Wir schließen uns dem Hinterwäldler an.
LG vom Steinhuder Meer
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3
29.05.2026 08:53 |
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BöhmeA
Grünschnabel
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Themenstarter
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Er will 1 Jahr den Steuerberater nicht bezahlen. Man kann ja ein Bußgeld verhängen, weil er zu dem Zeitpunkt die Gewerbeabmeldung nicht richtig angezeigt hat. § 146 (2) Nr. 2 b
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4
29.05.2026 13:38 |
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Pitti81
König
   

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| Zitat: |
Original von BöhmeA
Er will 1 Jahr den Steuerberater nicht bezahlen. |
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Das kann kein Grund sein, eine Abmeldung zu ändern. Ich würde mich nicht zum Erfüllungsgehilfen für solche obskuren Sachen machen lassen.
Egal, ob ich da hinterher 75 € Bußgeld erheben kann oder nicht....
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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5
29.05.2026 14:11 |
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