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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » GewA3 rückwirkend ändern » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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BöhmeA
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GewA3 rückwirkend ändern

Hallo in die Runde,

ist es möglich und erlaubt eine schon vollzogene Abemldung 1,5 Jahre später das Datum 1 Jahr zusätzlich zurück datieren ?? Technisch geht ja. Das ist aber nicht der springende Punkt.
Der Bürger war vor Ort und hatte die Abmeldung unterschrieben.

Besten Dank.

Grüße aus Radebeul

Herr Zocher
1 28.05.2026 15:30 BöhmeA ist offline Beiträge von BöhmeA suchen
Solon
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Guten Morgen,

das Gewerbe ist abgemeldet; die entsprechenden Mitteilungen sind verschickt. Ich sehe weder die Möglichkeit noch die Veranlassung, nachträglich das Aufgabedatum zu verändern.

Im Zweifel würde ich vermuten, dass da irgendwie getrickst werden soll; da machen wir nicht mit...

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
2 29.05.2026 08:23 Hinterwäldler ist offline E-Mail an Hinterwäldler senden Beiträge von Hinterwäldler suchen
Solon
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Sven Rehfeldt Sven Rehfeldt ist männlich
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Wir schließen uns dem Hinterwäldler an.

LG vom Steinhuder Meer
3 29.05.2026 08:53 Sven Rehfeldt ist offline E-Mail an Sven Rehfeldt senden Beiträge von Sven Rehfeldt suchen
BöhmeA
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Themenstarter Thema begonnen von BöhmeA


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Er will 1 Jahr den Steuerberater nicht bezahlen. Man kann ja ein Bußgeld verhängen, weil er zu dem Zeitpunkt die Gewerbeabmeldung nicht richtig angezeigt hat. § 146 (2) Nr. 2 b
4 29.05.2026 13:38 BöhmeA ist offline Beiträge von BöhmeA suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
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Zitat:
Original von BöhmeA
Er will 1 Jahr den Steuerberater nicht bezahlen.


Das kann kein Grund sein, eine Abmeldung zu ändern. Ich würde mich nicht zum Erfüllungsgehilfen für solche obskuren Sachen machen lassen. Zeigefinger
Egal, ob ich da hinterher 75 € Bußgeld erheben kann oder nicht....

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
5 29.05.2026 14:11 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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