GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahrungen damit? |
Meike
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GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahrungen damit? |
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Hallo zusammen,
da ich persönlich keine anonymen "Beschwerdesysteme" nutze, bei nach m.E. Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag, habe ich heute, nachdem ich eine Push-up-Werbung für online Automatenspiel erhalten hatte, eine Anzeige erstattet bei der GGL.
Hat dazu bereits jemand Erfahrungswerte, hat dies auch bereits getan?
Viele Grüße
Meike
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1
12.08.2023 10:20 |
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Solon
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malexx
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Hallo Meike,
was erhoffst Du dir von dieser Anzeige? Onlinespiel wird an jeder Ecke beworben. Schalt mal den Fernseher ab 17 Uhr an und Du kommst aus dem Anzeigenschreiben nicht raus.
Gruß
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2
12.08.2023 15:16 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Malexx,
nun ich schreibe nur Anzeigen zu Sachverhalten die nach m.E. verboten sind
und bei denen auch ein Sachbeweis vorliegt, wie die Push-Up Glücksspielwerbung, die ich privat erhalten hatte.
Wenn Du Werbung für Glücksspiel vor 21:00 Uhr im TV siehst, erstatte Anzeige.
Wenn Du dies anonym machen möchtest, geht dies hier https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/...ldenbeschwerden
Was ich erreichen möchte?
Hier ein kl. Auszug aus meinem Schreiben...
"......................... Wie viele NeuspielerInnen durch derartige Werbemaßnahmen im Zeitraum 14.07. - 12.08.2023 generiert wurden mit welchen Umsätzen, die Sie als Behörde dann abschöpfen können, bitte ich,dass Sie dies selbstständig im Rahmen Ihrer Zuständigkeit ermitteln und dann auch Abschöpfen.
Mit der Anzeigenerstattung bitte ich zeitglich um Überprüfung der Zuverlässigkeit desKonzessionärs,da davon auszugehen ist auch mit den Werbemaßnahmen für SpielhallenunternehmerInnen, die das Novoline-Partnerprogramm nutzen sollen, dass der KonzessionärBluBet Operations Limited spielsuchtfördernde Maßnahmen grundsätzlich auch in Zukunft durchführen wird............"
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3
12.08.2023 18:37 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
nun offensichtlich hat hier noch niemand aus dem Forum Erfahrungen mit der Behörde, die eigentlich eine klar definierte Aufgabe hat.... was man hier lesen kann
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/
"......... die staatliche Aufsicht und Kontrolle länderübergreifender Glücksspielangebote im Internet haben die Bundesländer der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übertragen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in Halle (Saale).
Zentrale Aufgabe der GGL ist es, den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, indem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Regeln zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und Manipulation einhalten.
Im Mittelpunkt des Handelns der Behörde steht die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes und die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. ......."
Auf meine Anzeigenerstattung von Samstag, 12. August 2023 10:11 habe ich bis jetzt keine Eingangsbestätigung / Lesebestätigung erhalten.
- dass die Anzeige angekommen sein muss, steht fest, denn die Institutionen aus dem Cc hatten sofort am Montag reagiert -
Kennt denn jemand jemanden bei dieser Behörde Zulassungs-Überwachungs- und Untersagungsbehörde?
Dann bitte die Kontaktdaten, damit ich dieser Person meine Anzeige zusenden kann?
VG
Meike
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4
17.08.2023 05:27 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
auf meine öffentliche Nachfrage NULL Antwort..........
d.h. niemand aus dem Forum Gewerberecht kennt jemanden bei DER Behörde,
die sich kümmern soll um
"..........
unerlaubtem Glücksspiel im Internet
Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet
Werbung für erlaubte Glücksspielangebote im Internet
Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet
Verdacht der Geldwäsche......"
??? Ist das tatsächlich so, dass von der Behörde niemand bekannt ist?
VG
Meike
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5
20.08.2023 15:00 |
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Puz_zle
Foren Gott
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Hallo @Meike,
ein paar wenige Kontaktdaten zur GGL gibt’s in deren > Organigramm. Mit eigenen Erfahrungen mit der Behörde kann ich allerdings nicht dienen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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6
20.08.2023 20:34 |
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