Freiberuflich oder nicht? |
Sandra
Doppel-As
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Freiberuflich oder nicht? |
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Wieder mal ist euer Schwarmwissen gefragt........
Würdet Ihr "künstlerische Wand- bzw. Fassadengestaltung" (z. B. mit Graffiti und anderen Farben / Materialien) als freiberuflich einordnen oder die Tätigkeit eher im Anwendungsbereich der GewO sehen?
Der Fragesteller sieht sein Vorhaben als rein künstlerisch, handwerkliche Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Ich bin mir hier allerdings etwas unsicher ob die Tätigkeit als freiberuflich anzusehen ist.
Eine kurze Einschätzung eurerseits würde mir den Tag erheblich versüßen......
Beste Grüße und allen einen wunderschönen Tag
Sandra
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1
26.06.2024 06:48 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Freiberuflich oder nicht? |
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Die Bezeichnung "freiberuflich" kommt aus dem Steuerrecht und ist für uns nicht maßgebend, da einige Tätigikeiten zwar vom Finanzamt als freiberuflich eingestuft werden, aber trotzdem ein Gewerbe angemeldet werden muss.
Im Gewerberecht gibt es jedoch die sogenannten "freien Berufe" welche nicht unter den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen.
Dazu zählt auch die freie künstlerische Betätigung, also die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des "Künstlers" durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (s. etwa BVerfGE 30, 173, 188 ff. und BVerfGE 67, 213, 226 f.).
Wenn Sie dies in Ihrem Fall bejahen können, dann würde ich sagen, dass der Graffiti-Künstler kein Gewerbe anmelden muss.
Sollte er aber z.B. ausschließlich Auftragsarbeiten z.B. nach Schablone oder spezfischen Vorgaben, ohne dass er selbst Gestaltungsspielraum hat, ausführen, so würde ich eher zu Gewerbe tendieren.
Viele GRüße
SteBa
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2
26.06.2024 07:19 |
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Solon
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Sandra
Doppel-As
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Themenstarter
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Das hilft mir schon mal weiter......
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3
26.06.2024 07:48 |
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