Die endgültige Version von XGewO 1.1 soll danach am 1. Februar 2023 über www.xgewerbeordnung.de veröffentlicht sowie im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Die Produktivsetzung soll zum 1. November 2023 erfolgen.
Im o. g. Entwurf fehlt mir allerdings die Berücksichtigung der jüngsten Änderungen im § 14 Abs. 8 GewO (siehe > Synopse) zu den im Gewerbeanzeigeverfahren empfangsberechtigten Stellen.
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