Aus der GbR austreten |
Solon
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Jannes
Routinier
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RE: Aus der GbR austreten |
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Hallo,
da kommt es fast ein wenig darauf an, welche Anwendung das jeweilige Gewerbeamt hat. Einige Anwendungen (z.B. ProGewerbe) behandeln eine GdbR, GbR, BGB-Gesellschaft wie eine juristische Person. Das heißt, das Konstrukt abmelden. Und dann müsste jeder nochmal einzeln anmelden.
Andere Anwendungen (z.B. GEVE4) sehen eine GdbR nur als losen Verbund an, bei dem informativ notiert ist, dass hier zwei oder mehrere zusammen arbeiten.
Man könnte dies dann administrativ bereinigen.
Gebührentechnisch wünsche ich Ihnen die zweite Konstellation. Die Wahl haben Sie aber nicht. Melden Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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2
12.08.2020 11:50 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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@ Jannes
also für mich ist nicht das verwendete Programm ausschlaggebend, sondern wie es gesetzlich geregelt ist... die GbR hat nun mal keine Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht einer GmbH gleichgestellt werden... wenn jetzt jemand aus der GbR ausscheidet, hat er eine kostenpflichtige Gewerbeabmeldung zu erstatten... wie das programmtechnisch abgewickelt wird steht auf einem anderen Tablett. und steuerrechtlich hat dies das Finanzamt zu beurteilen, welches automatisch eine Ausfertigung der Gewerbeabmeldung erhält....
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3
12.08.2020 14:24 |
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Thomas Mischner
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...und im Übrigen gelten die Forenregeln und das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Eine individuelle Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht zulässig.
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4
12.08.2020 15:12 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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@ Kollege Mischner: mea culpa... hatte auf die Schnelle nicht darüber nachgedacht, wer das Thema gestartet hat....
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5
12.08.2020 15:17 |
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Thomas Mischner
Moderator
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6
13.08.2020 07:42 |
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