Verwaltungs GmbH |
Fini469
Doppel-As
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Hallo zusammen !
Ich habe mal wieder ein Problem
Eine GmbH ist hier angemeldet mit folgenden Tätigkeiten:
Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu eigenen und fremden Zwecken sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Beratung von Unternehmen bei der Abwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten, die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die eine Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen. |
Jetzt bekomme ich eine Mitteilung vom Registergericht, dass sich der Firmenname geändert hat (immer noch GmbH) sowie der Unternehmensgegenstand. Dieser lautet jetzt:
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen. |
Sollte es sich hier jetzt im weitesten Sinne um die Verwaltung des eigenen Vermögens handeln?
Wie würdet ihr euch verhalten bzw. was muss veranlasst werden ?
Liebe Grüße
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1
21.11.2019 10:32 |
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Solon
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Firemage
Eroberer
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Wäre es mein Fall würde ich die Firma unter ihrem neuen Namen zur Gewerbe-Abmeldung auffordern.
Es grüsst der ...
Firemage
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2
21.11.2019 11:02 |
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Solon
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Fini469
Doppel-As
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Themenstarter
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mit welcher Begründung ??
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3
21.11.2019 11:25 |
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Firemage
Eroberer
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Hallo,
Begründung wäre die Änderung des Unternehmensgegenstandes (keine Nennung einer gewerblichen Tätigkeit im Gegensatz zum Alteintrag).
Du kannst aber auch ganz einfach die Firma anrufen, dich mit einem der GF verbinden lassen und den Fall abklären.
Vielleicht ist die Firma ja doch noch in einem bestimmten Bereich gewerblich tätig. Wenn ja, ergibt dass Ganze als Endergebnis dann eventuell eine Gewerbe-Ummeldung.
Gruß...
der Firemage
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4
21.11.2019 11:31 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Fini469
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen. |
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Hallo,
wird die vorstehende Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes gewählt, spricht vieles dafür, dass das Unternehmen die Komplementärs-Funktion in einer GmbH & Co. KG übernimmt. Da letztere - weil KG und damit Personengesellschaft - nicht anmelden kann, sondern eben nur die Komplementär-GmbH, müsste letztere in dem Fall ummelden. Es gilt also zu recherchieren, wer die GmbH & Co. KG sein soll und was diese genau tut.
Beste Grüße
CS
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5
21.11.2019 11:43 |
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Fini469
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Themenstarter
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ja ich hatte bereits beim Registergericht angerufen und nachgefragt, ob demnächst entpsrechende KG ins HRA eingetragen würde, für die die GmbH die persönliche Haftung übernehmen würde. Huch, was für ein Satz
Das war nicht bekannt und die Dame meinte, dass die GmbH vermutlich für mehrere KG's die persönliche Haftung übernehmen würde.
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6
21.11.2019 11:49 |
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