Soll ich von Amts wegen abmelden? |
C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.686.655
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Soll ich von Amts wegen abmelden? |
|
Eigentlich gar keine Frage, aber der Fall ist etwas ungewöhnlich.
Sportwettenvermittlungsbüro
Nach BVerfG -Urteil festgestellt, dass der Betrieb geschlossen ist.
Zur Abmeldung aufgefordert.
Rückmeldung:
"laut Ihres Scheibens vom ... soll ich mein Gewerbe mit der Tätigkeit Sportwettenvermittlungsbüro eingestellt haben. Das ist nicht der richtige Stand. Ich bin seit Mitte Mai auf der Suche nach einem anderen Ladenlokal und habe daher das Gewerbe noch nicht abgemeldet."
Ich habe versucht den Gewerbetreibenden aufzuklären. GewO / Erlaubnis Sportwetten
Neuerliches Schreiben von ihm:
"Das Gewerbe habe ich im Mai eingestellt. Da ich noch kein Ladenlokal gefunden habe, bitte ich Sie mir eine letzte Frist einzuräumen". Unterschrift
Also ich bin geneigt eine Art Abmeldung von Amts wegen vorzunehmen. Der Gewerbetreibende hat doch deutlich erklärt, dass er das Gewerbe eingestellt hat und im Übrigen habe ich festgestellt, dass die Räumlichkeiten leer stehen.
|
|
1
03.07.2006 14:48 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.064.846
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Soll ich von Amts wegen abmelden? |
|
Hej aus Hamm,
das brauchen Sie nicht. Wenn der Gewerbetreibende geschrieben hat, dass er sein Gewerbe im Mai eingestellt hat, ist das eine Abmeldung nach § 14 GewO.
Wenn er ein neues Lokal entdeckt hat, wird er das Gewerbe ja wieder anmelden müssen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
2
03.07.2006 15:07 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.926.457
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE Soll ich von Amts wegen abmelden? |
|
Hallo aus Thüringen,
, muss mal kleines
einlegen. Das Wettbüro ist zwar seit Mai zu und ausgeräumt, aber der Gewerbetreibende hat Fortsetzungsabsicht - wenn auch unter einer noch nicht bekannten Betriebsanschrift - erklärt. Insoweit sehe ich erstmal einen Hinderungsgrund für die GewA 3 von Amts wegen. Denn § 14 (1) Satz 5 GewO spricht von der eindeutigen Aufgabe des Betriebes (nicht der Betriebsstätte!) und einer nicht in einem angemessenem Zeitraum erfolgten GewA 3. Als angemessen sehen wir hier einen Zeitraum von einem Vierteljahr nach erfolgter Betriebsschließung an.
Ich würde Ihnen empfehlen, dem Wettbürbetreiben eine Frist zu setzten (beispielsweise 31. Juli 2006), in der er entweder eine GewA 2 zur Sitzverlegung (ggf. erstmal zur Wohnanschrift) oder eine GewA 3 vornimmt und drohen ihm bei Nichteinhaltung der Frist die GewA 3 von Amts wegen an.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
3
03.07.2006 15:43 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.248.500
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Soll ich von Amts wegen abmelden? |
|
Hallo,
grundsätzlich können Sie von Amts wegen abmelden, wenn die Einstellung des Betriebes eindeutig feststeht und die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums seit der Einstellung erreicht werden kann.
Ich bin nicht so "schnell" mit Abmeldungen von Amts wegen. Zunächst versuche ich, die Abmeldung durch Aufforderungen, Anhörung und Bußgeldfestsetzung zu erreichen.
Den Ausführungen des geschätzten Kollegen Jörg schließe ich mich nicht an. Den § 14 Abs. 4 GewO i.V. mit der GewAnzVwV lese ich anders. Danach sind die Anzeigen auf den Vordrucken zu erstatten, die der GewO als Anlage beigefügt sind. Ansonsten müsste ich mir, wenn der Gewerbetreibende mitteilt, er habe den Betrieb im Mai eingestellt, das Datum und den Grund der Einstellung ja selbst auswählen. Das halte ich für nicht akzeptabel.
Schöne Grüße
A. Thien
|
|
4
03.07.2006 15:46 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.064.846
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Soll ich von Amts wegen abmelden? |
|
@Kollege Puz.zle: Der Gewerbetreibende hat nicht geschrieben, das er das Ladenlokal aufgegeben hat, sondern das Gewerbe! Darin sehe ich schon eine Betriebsaufgabe.
@Antonia: Im Grundsatz hast du ja Recht, dass die Anzeigen auf den vorgeschriebenen Formularen zu erstatten sind. Wir machen es aber so, dass auch z. B. ein einfacher Brief reicht und das Datumd er Betriebsaufgabe ist dann, wenn nichts anderes angegeben wird, das Dtum des Schreibens. Sollten wir hier auf Formulare bestehen, gingen wir im Schreibkram unter (wir haben rd. 3.500 Meldungen/jährl.).
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
5
04.07.2006 06:45 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.926.457
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE Soll ich von Amts wegen abmelden? |
|
aus Thüringen,
Hallo Kollege Wiesemeier, muss leider am frühen Morgen noch mal widersprechen: Es kommt nicht darauf an, wie es der Gewerbetreibende formuliert (ist ja schließlich kein Verwaltungs-/Gewerberechtler), sondern allein auf seinen Willen. Zumindest ich entnehme den Zitaten aus seinen Schreiben, dass er nur das bisherige Ladengeschäft aufgegeben hat und die Gewerbetätigkeit in einer anderen Betriebsstätte fortsetzen will.
Da er selbst angeboten hat, eine "letzte Frist" eingeräumt zu bekommen, bleibe ich bei meinem "Lösungsvorschlag".
Da er sich gegen die Abmeldung ausgesprochen hat, hätte ich persönlich gegen eine GewA 3 von Amts wegen ohne weitere Anhörung gewisse Bauchschmerzen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
6
04.07.2006 07:06 |
|
|
dola61
Mitglied
Dabei seit: 31.08.2006
Beiträge: 44
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 283.603
Nächster Level: 300.073
|
|
Hallo,
aus dem Süden,
ich hänge meine Frage mal an diesen Thread:
Habe hier einen GU - Altfall, wo es inzwischen ziemlich wahrscheinlich ist, dass die betreffende Dame ihre Gewerbe nicht mehr ausübt, aber bis jetzt gelang es niemandem, sie zur Abmeldung des Gewerbes zu bewegen.
Auf ein Ende der Tätigkeit weißt hin, dass sie in einer aktuellen e. V. angegeben hat, von Hartz IV zu leben, alleinerziehende Mutter zu sein, und dass der Gerichtsvollzieher erklärte, sie sei wahrscheinlich umgezogen, weil das Haus verkauft werde.
Vor Ort erreichte ich niemanden. Es klebt zwar ein Tür- und Berifkastenschild dran, aber es sieht sehr unbelebt dort aus (beschädigte Glastür u.a.), Briefe kommen an, aber eine Telefonnummer exitiert nicht.
Da mich die ganze Sache furchtbar nervt
und ich ungerne zu einem solchen alten Schinken einen GU - Bescheid schreiben möchte, wäre es mir nur Recht, die Gemeinde zu bitten, v. A. w. abzumelden.
Mich würden Ihre Meinungen dazu interessieren, ob die vorliegende Situation die Abmeldung v. A, w. rechtfertigt.
und Grüße,
dola61
__________________ Will der Tag Euch arg bezwingen,
Geht Euch einfach einen singen!!!!
|
|
7
16.03.2007 14:49 |
|
|
pmcolonia
Routinier
Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.043.159
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Also:
Mit der Abmeldung von Amtswegen bin auch ich etwas vorsichtig.
In der ersten Reaktion gibt der Gewerbetreibende an, dass es nicht zutreffend ist, dass er sein Gewerbe eingestellt habe. Er habe lediglich die Betriebsstätte aufgegeben.
Die zweite Reaktion, die auf den gleichen Zeitraum - Mitte Mai - zielt, spricht dann von einer Aufgabe. Will er wirklich seine Gewerbeausübung eingestellt haben oder ist dies wieder nur eine andere Formulierung für die Tatsache, dass er die Betriebsstätte aufgegeben hat?
Wenn er weiterhin betreibt, dann muss er eine Ummeldung erklären. Da wird man wohl entsprechend ermitteln müssen.
|
|
8
19.03.2007 09:22 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 363.989 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.764.120
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|