Türsteher |
ferdinho
Jungspund
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Liebe Kollginnen und Kollegen,
ich benötige mal Hilfe aus anderen Städten. Soeben bekomme ich einen Hinweis von der Kripo, dass die einen Türsteher von uns in vielen Akten haben, in welchen die Beweislage so klar ist wie sonst nix.
Man rät uns von dort auch sofort tätig zu werden, da die entsprechenden Strafanzeigen gegen den Türsteher zunehmen und auch genug beweise (Fotos, zeugenaussagen etc) vorliegen.
Hat einer von euch / Ihnen schon mal ein Beschäftigungsverbot gegen einen Türsteher verhängt? ich wäre sehr dankbar wenn es irgendwo Musterverfügungen gäbe....
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1
13.03.2007 10:34 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
König
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Hallo ferdinho!
Vorab eine Frage:
handelt es sich bei dem besagten Türsteher um einen Mitarbeiter der Gaststätte oder um den Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens.
Ist der Türsteher evtl. als selbstständiger Türsteher auf eigene Rechnung tätig?
Sollte es sich um den Mitarbeiter/Angestellter der Gaststätte handeln, dann schau doch mal in diesem Foren-Beitrag nach.
Bei den anderen beiden Fallkonstellationen handelt es sich m. E. um eine Bewachungstätigkeit nach § 34a GewO,
für die dann die Untersagungsmöglichkeiten nach der BewachV zur Verfügung stehen.
Die Folgediskussion zu den möglichen Maßnahmen nach der BewachV sollte dann allerdings im nicht-öffentlichen Teil des Forums geführt werden.
Viele Grüße aus Nordhessen
Frank F. aus K.
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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2
13.03.2007 12:27 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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aus Kierspe,
Richter Müller, damals OVG Münster, hat in mehreren Seminaren immer gesagt:
"Inner Kneipe kann man allet über ne Auflaje regeln."
Ich würde dem Wirt aufgeben, diesen Typen nicht mehr als Türsteher einzustellen, es sei denn, er ist tatsächlich, wie schon der Kollege Fricke gesagt hat, selbständig. Dann greift die BewachVO.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
13.03.2007 14:56 |
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