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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2018-05-25 Geldspielgeräte und der sog. Kassensturz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2018-05-25 Geldspielgeräte und der sog. Kassensturz
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2018-05-25 Geldspielgeräte und der sog. Kassensturz

Ab dem 01. 01. 2018 ist auch bei Geldspielgeräten der sog. Kassensturz möglich.
Das bedeutet, dass "SOLL" -Datenauslesung- und "IST" -tatsächlich im GSG vorhandene Gelder- des Geldspielgerätes in einem ersten Schritt durch die Behörde in einem nicht vorangekündigten Verfahren verglichen werden.

Da das BMF-Schreiben noch nicht veröffentlicht worden ist, hier der Link zu einem Entwurf des Schreibens:

Entwurf des BMF-Schreibens

Hat jemand bereits Erfahrungen gesammelt?
War das Finanzamt bereits vor Ort in der Aufstellung und hat überprüft?

Grüße

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gmg
1 27.05.2018 10:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Jawoll, war immer alles in Ordnung !
2 27.05.2018 20:01 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
Solon
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2018-05-29 Geldspielgeräte und der sog. Kassensturz

Unter dem 29. 05. 2018 wurde ein Anwendungserlass (Schreiben des BMF) zur
"Gesetzlichen Neuregelung des § 146b AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. 12. 2016" veröffentlicht.

Da Geldspielgeräte und Wett-Terminals von dieser neuen Vorschrift betroffen sind, beigefügt das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen z. K.

Zählmaschinen hat die Verwaltung wohl bereits angeschafft....

Grüße

Dateianhang:
pdf 2018-05-29-BMF-Aenderung-Anwendungserlas s-AO-wg. Kassen-Nachschau.pdf (73,34 KB, 77 mal heruntergeladen)


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gmg
3 07.06.2018 15:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2018-05-29 Geldspielgeräte und der sog. Kassensturz

Das Netz meint dazu:

Praxishinweis
Die Finanzverwaltung räumt ihren Amtsträgern mit dem Erlass zur Kassennachschau sehr viel Spielraum und sehr viele Befugnisse ein. Der deutsche Steuerberaterverband hat bereits im Entwurf kritisiert, dass die Kassennachschau leicht zu einer erheblichen Störung des Geschäftsbetriebs des Steuerpflichtigen führen kann. Zudem ist bislang ungeklärt, welche Konsequenzen es hat, wenn ein Mitarbeiter in Abwesenheit des Steuerpflichtigen rechtlich oder tatsächlich nicht allen Pflichten nachkommen kann.

Steuerpflichtige sollten für die Kassennachschau gewappnet sein, indem sie entsprechende Unterlagen stets bereithalten und gewährleisten, dass eine Weitergabe der elektronischen Daten an den Prüfer problemlos möglich ist. Da die Kassennachschau kein Recht auf Durchsuchung gewährt, müssen Steuerpflichtige allerdings auch keine über die Kassennachschau hinausgehende Handlung dulden.

Link zur vollständigen Meldung


Grüße

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gmg
4 07.06.2018 16:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2018-06-06 Was meint ein Steuerfahnder zu dem Thema?

.................Sie sind Steuerfahnder. Wie entwickelt sich die Finanzverwaltung – insbesondere die Betriebsprüfung – in Sachen Digitalisierung und wie geht sie mit den Daten aus digitalen Datenanalysen um?......

Antwort:
In allen Bereichen der Prüfungsdienste, also Amtsbetriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung und Nachschauen, also Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Kassen-Nachschau werden zunächst digitale Daten angefordert.


Wie brisant ist das Thema Datenprüfung im Jahr 2018 im Blick auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung im Rahmen der neuen Kassen-Nachschau?

Antwort:
Auch im Rahmen der neuen Kassen-Nachschau spielt die Datenprüfung eine wesentliche Rolle. Es ist vorgesehen, dass in allen Betrieben mit elektronischen Aufzeichnungssystemen, beispielsweise elektronischen Registrierkassen, App-Kassensystemen oder PC-Kassen-Systemen, zunächst eine Dateneinsichtnahme vor Ort erfolgen soll. Anschließend werden dann die Einzeldaten auf ein externes Speichermedium, etwa einen USB-Stick, exportiert und dann von den Prüfern auf Auffälligkeiten analysiert. Deshalb ist es auch von Bedeutung, dass zum Beispiel die Verfahrensdokumentation auch schon im Rahmen einer Kassen-Nachschau vorgelegt werden kann, damit die Dateneinsichtnahme und -analyse einfacher und somit für die Steuerpflichten schneller durchgeführt werden können.

Vollständiges Interview

Die Verbände sind sicherlich aufgerufen, einige grundsätzliche Informationen zu diesem neuen Thema für die Geräteaufsteller zusammenzustellen.
Die Hinzuziehung eines Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers kann wohl nicht schaden.

Grüße

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gmg
5 08.06.2018 08:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
BrainTopping BrainTopping ist männlich
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Fun-Game Move 2.0

Wieso sollten Nachfüllungen und Entnahmen eigentlich zu Abweichungen zwischen der physischen Kasse und der ausgelesenen Kasse führen?
Was ist zukünftig der "Gewinn", per Definition? Und wo wird die Dokumentation der Punkterückbuchung gefordert?

Bitte kommentiert mal in meinen anderen Freds, damit wir weiter machen können. Schliesslich habe ich ja versprochen, keine neuen Freds zu eröffnen. Aber zu dem Zeitpunkt war ich auch noch motiviert mit dem Video anzufangen. Aber das ganze Thema ist echt zuuu spannend.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von BrainTopping: 04.08.2018 23:19.

6 04.08.2018 23:18 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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