Lagerplatz alte/defekte Autos |
BB-Mainaschaff
Grünschnabel
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Lagerplatz alte/defekte Autos |
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Hallöchen,
ich benötige mal eure Hilfe. Im Ort ist gibt es eine gezäunte Fläche, auf der alte z.T. defekte Autos (ca 30 Stück) stehen.
Nun habenwir Beschwerden von Anwohnern, dass zum Teil auch am Wochende bis 21 Uhr ziemlich laut gearbeitetn wird. (Lärmschutz, Betriebs- Arbeitzeiten).Die Autos werden mit Gabelstabler angehoben und ohne weitere Absicherung gearbeitet.
Die Arbeiten werden sporatisch dort ausgeführt - ich kann mich also nicht 24/7 auf die Lauer legen und warten, bis sich was tut..
Eine Gewerbe (unselbständige Zweigstelle) ist auf die Adresse nicht angemeldet
Nun meine Fragen:
1. Muss hier ein Gewerbe (unselbständige Zweigstelle) angemeldet werden - ich vermute, der Platz dient als "Lager" für die Autos, eine Werkstatt/Halle befindet sich nämlich nicht dabei).
2. Soll ich die Beschwerden an das zuständige LRA weiterleiten - Gewerbeaufsicht?
Was würdet Ihr mir raten?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG aus Unterfranken
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17.08.2020 12:21 |
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Solon
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SW9
Jungspund
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Hallo,
zunächst würde ich das zuständige Umweltamt (Bodenschutz/Unter Wasserbehörde) über die Fläche informieren. Von den Fahrzeugen geht sicher eine nicht unerhebliche Gefahr der Bodenkontamination aus. Ggf. löst sich das Problem dann bereits von selbst bzw. durch die Kollegen.
Eine Gewerbeanmeldung für eine Lagerhalle ohne echt gewerbliche Tätigkeit ist m.M.n. nicht umsetzbar.
Sofern sich nicht an die in der örtlichen Polizeiverordnung geregelten Ruhezeiten gehalten wird, so ist dies - im Rahmen der Möglichkeiten - zu prüfen und entsprechend per Bußgeld zu ahnden.
Gruß, SW9
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2
17.08.2020 13:43 |
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Solon
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Roesje
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Ich sehe das anders. Nach § 14 GewO sind auch unselbständige Zweigstellen anzeigepflichtig. Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle umfasst jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, oder die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z.B. auch Lager.
Macht auch Sinn, denn das ist ja der Hintergrund, dass man bei z.B. Beschwerden von Anwohnern als Behörde weiß, wer da wo was macht, um bei solchen Sachen auch entsprechend einschreiten zu können bzw. damit geprüft werden kann, ob und inwieweit ein Gewerbe betrieben werden kann/darf.
Bestünde die erste Frage, wer da die Autos lagert und ob dieser Mensch bereits eine Hauptniederlassung hat und gewerblich tätig ist.
Wenn diese Daten, also der Gewerbetreibende, bekannt ist > Aufforderung zur Anmeldung der Zweigstelle oder halt generelle Anmeldung. Dann hat man nämlich auch eine Grundlage, damit andere Behörden (z.B. Bau- und Umweltamt) für ihren Aufgabenbereich tätig werden können. Denn offenbar ist dort ja nicht bloß ein Lager für Autos, sondern es wird dort auch explizit irgendwas gearbeitet, auch, wenn das nur sporadisch erfolgt.
Wenn der Verantwortliche nicht bekannt ist, würde ich den Eigentümer des Grundstücks ermitteln und diesen befragen (oder er ist es selbst?). Ich würde direkt mit abklopfen, wie sich das mit dem Grundstück und der gewerblichen Tätigkeit baurrechtlich verhält, denn nach der Beschreibung scheint das Grundstück als Schrottplatz genutzt zu werden. Denn Arbeiten werden wohl auch an den Autos ausgeführt? Umweltamt wie SW9 geschrieben hat, ist natürlich auch mit ins Boot zu nehmen (wäre bei uns sowieso Bauamt bzw. Bauaufsicht beim Kreis).
Das wären zumindest nun meine ersten Schritte.
Im Nachgang - wenn Verantwortlicher bekannt und Gewerbeanzeige da - wären dann evtl. noch die anderen Stellen entsprechend zu informieren: Immissionsschutz, HWK (weil vielleicht irgendwas in Richtung KFZ-Werkstatt läuft?) etc.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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3
18.08.2020 10:54 |
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