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Zum Ende der Seite springen Eigentümerwechsel bei verpachteter Gaststätte
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Eigentümerwechsel bei verpachteter Gaststätte

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive (der sieben vernünftigen Bundesländer),

heute war ein Mann bei mir der eine Gaststätte kaufen will, die schon verpachtet und konzessioniert ist. Er ist mit der Pächterin auch sehr zufrieden. Trotzdem treibt ihn die Sorge um, was wohl geschieht, wenn diese in drei Jahren aufgibt. Der neue Pächter und Konzessionär könnte ja schwerwiegendere Auflagen bekommen, die Küche könnte zu alt sein, der Brandschutz nicht mehr zeitgemäß.

Er hätte jetzt gerne eine Brief von mir in dem ich bescheinige, dass zum jetzigen Zeitpunkt alles okäy ist.

Ich frage mich nur, was könnte ihm dieser Brief jemals nutzen?
Dass ich das wohl nicht zu machen brauche ist mir auch klar (bin halt ein guter Mensch).
Über die Jahresfrist bei der Fortführung (vorläufige Konzession) habe ich ihm berichtet.
An sich müsste ich mich wohl mit einem Eigentümer eh nicht auseinandersetzen, es gibt keine Berührungspunkte. Andererseits verlangen wir hier beim Verfahren nach GastG immer die Kopie des Pachtvertrages. Hier müsste man ja zumindest auch den Neuen nachfordern.

Ihr merkt, ich kann das Thema nur umkreisen, aber nicht einengen. Vielleicht haben andere unter Euch andere Aspekte im Blick. Vielleicht führt das ganze hier zu einem schönen Gehirnstürm!

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 13.06.2017 15:03 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Eigentümerwechsel bei verpachteter Gaststätte

Moin aus Rheinhessen,
sicherlich haben wir mit dem Pächter im Konzessionsverfahren nach BGastG noch die wenigsten Berührungspunkte, aber helfen kann man ja immer.
Wenn der Herr die Immobilie erst noch kaufen will und abschätzen möchte, ob und inwiefern bei einem Pächterwechsel die Küche, die Installationen und die hygienischen Voraussetzungen gegeben sind, könnte er sich doch vielleicht (in Absprache mit dem Alt-Eigentümer und der Pächterin) an die zuständigen Stellen wenden die im Konzessionsverfahren gehört werden müssten und um eine informative Begehung der Gaststätte bitten. Kostet sicherlich ein paar Euro Gebühren - aber er wäre besser informiert.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 14.06.2017 08:02 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
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Moin
Einen neuen Vertrag nachfordern muss man meines Wissens nicht. An sich dient die Kopie des Miet-/Pachtvertrages dem Nachweis eines berechtigten Interesses, damit uns die Bürger nicht mit sinnloser Arbeit überschütten.
Wenn sich im laufenden Betrieb die privatrechtlichen Verhältnisse ändern hat das keinerlei Auswirkungen auf die Konzession.
Von daher würde ich da nichts weiter veranlassen.
3 21.06.2017 09:20 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
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