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Zum Ende der Seite springen BaWü: Anwendungshinweise konkretisiert
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räubertochter räubertochter ist weiblich
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BaWü: Anwendungshinweise konkretisiert

Nachdem die Frist zur Beantragung neuer glücksspielrechtlicher Erlaubnisse in Baden-Württemberg am 29.02.2016 abgelaufen ist, müssen nun die zuständigen Behörden über diese Anträge entscheiden. Wie RA Tim Hilbert für den Fachverband Spielhallen (FSH) berichtet, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aufgrund einer Vielzahl von Rückfragen seine "Anwendungshinweise" nochmals erläutert und teilweise konkretisiert.

Tim Hilbert führt aus:

Kein Punktesystem:

Das Wirtschaftsministerium hat hervorgehoben, dass beim Vorliegen mehrerer Bewerber für einen Standort bzw. bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes von 500 Metern zu einer konkurrierenden Spielhalle eine Auswahl anhand eines von der zuständigen Behörde erstellten Punktesystems ("Bewertungsmatrix") zu vermeiden sei, da diese als nicht rechtssicher eingestuft werden.

Härtefallantrag hat vor Auswahlentscheidung Vorrang:

Im Weiteren hat das Wirtschaftsministerium nochmals klargestellt, dass bei Unterschreitung des Mindestabstandes, als auch bei Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex, für jede Spielhalle (Konzession) zwingend ein Härtefallantrag zu stellen war. Die Regelung des § 42 Abs. 1, 2 LGlüG verbietet Spielhallen mit einem Abstand von weniger als 500 Metern zueinander bzw. mehrere Spielhallen in einem gemeinsamen Gebäude oder einem Gebäudekomplex. Die Prüfung einer Härtefallentscheidung hat nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums vorrangig vor einer etwaigen Auswahlentscheidung zu erfolgen mit der Folge, dass zunächst die Härtefallentscheidung und sodann eine – etwaige – Auswahlentscheidung zu treffen ist.

Stellung eines Härtefallantrags zwingend:

Sollten Spielhallenbetreiber für einen Standort, der den Mindestabstand zu einer konkurrierenden Spielhalle von 500 Metern unterschreitet oder der sich mit anderen Spielhallen in einem Gebäudekomplex befindet, bislang noch keinen Härtefallantrag (sondern ggfs. nur einen Antrag auf Erteilung einer neuen Erlaubnis) gestellt haben, so ist dringend zu empfehlen, einen Härtefallantrag für jede Spielhalle bei der zuständigen Behörde nachzureichen.

Nachgeordnete Behören hatten dem Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg 54 Fragen zur Umsetzung der Anwendungshinweise gestellt, die hier einsehbar sind.

http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...retisiert-7702/
1 05.09.2016 08:51 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
Solon
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petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: BaWü: Anwendungshinweise konkretisiert

der eigentliche zweck(der gesetzgebung) ,nämlich der spielerschutz (spielsucht) bleibt nun
in BW. voll auf der strecke !

siehe auch :

http://fachverband-spielhallen.de/wp-con...uerttemberg.pdf


Wand
2 06.09.2016 13:43 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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