Rechtsstreit um Konzessionen in Hamburg: Milliardengeschäft in der Grauzone |
räubertochter
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Rechtsstreit um Konzessionen in Hamburg: Milliardengeschäft in der Grauzone |
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Das Mega-Geschäft mit den Sportwetten: Die Deutschen setzen jedes Jahr knapp vier Milliarden Euro auf Fußball, Tennis, Curling und Co. Auch in Hamburg gibt es Hunderte Läden, in Stadtteilen wie Billstedt, Harburg, Wilhelmsburg reiht sich ein Geschäft ans nächste. Doch keiner weiß:
Die Hamburger Wettbüros sind alle illegal.
Laut Glücksspielstaatsvertrag von 2012 werden deutschlandweit Lizenzen für die Betreiber von Sportwetten vergeben. Doch weil gegen die Entscheidungen des zuständigen Landes Hessen noch Prozesse laufen, stockt das Verfahren – eine Konzession hat zurzeit de facto niemand.
Wie ist die Regelung denn jetzt in Hamburg? Innenbehördensprecher Frank Reschreiter: „Wenn die Glücksspielaufsicht Kenntnis von einem Wettbüro erlangt, prüft sie ordnungsrechtliche Schritte. Erst recht, wenn es sich um einen Anbieter handelt, der sich nicht im Konzessionsverfahren befindet.“
Und hier liegt auch der Grund dafür, dass die Behörden die Büros wegen fehlender Erlaubnis nicht einfach dichtmachen. Denn: Würden Betreiber kurz nach der Schließung doch eine Konzession erhalten, wären Schadenersatz-Prozesse programmiert.
Die Bezirkspolitik ist genervt von der Grauzone. In Altona beschwert sich der SPD-Abgeordnete Mithat Capar: „Die großen Wett-Ketten können hohe Mieten zahlen, leisten sich so gute Lagen in begehrten Vierteln – und das, obwohl sie eigentlich illegal sind. Das benachteiligt die lokale Wirtschaft. Ich würde mir wünschen, dass härter durchgegriffen wird!“
Ist die Sache endlich geregelt, wird es in Hamburg nur noch 200 Wettbüros geben, „gerecht“ aufgeteilt auf alle Bezirke.
http://www.bild.de/regional/hamburg/glue...05240.bild.html
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17.07.2015 07:37 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Rechtsstreit um Konzessionen in Hamburg: Milliardengeschäft in der Grauzone |
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neues aus hamburg zu konzessionen der spielhallen ect.
aktuell heisst es ,
Auf die Härtefallregelung in § 9 Absatz 1 Sätze 4 und 5 HmbSpielhG und die grundsätzliche Möglichkeit, eine unbillige Härte geltend zu machen, wird erneut hin-gewiesen. Zu beachten ist, dass nach der Gesetzesbegründung zum HmbSpielhG den Vertrauens- und Bestandsschutzinteressen der Unternehmerinnen und Unter-nehmer grundsätzlich durch die fünfjährige Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2017 Rechnung getragen worden ist. Lediglich im „individuellen Fall“ kann eine Ausnahme von einzelnen Anforderungen zugelassen werden, „soweit“ dies zur Vermeidung ei-ner unbilligen Härte erforderlich ist. Das Härtefallverfahren ist kostenpflichtig
hört sich interessant an !
pg.
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2
01.10.2016 09:32 |
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