unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Betreiber umgehen hessisches spielhallengesetz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Betreiber umgehen hessisches spielhallengesetz
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.279.970
Nächster Level: 8.476.240

196.270 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Betreiber umgehen hessisches spielhallengesetz

spielhallenbetreiber in hessen sind verpflichtet für speis und trank
geld zu verlangen min .1 €
doch diese regeln werden in spielos oft umgangen
,denn die kunden die was bestellen müssen nur proforma zahlen
inoffiziell bekommen sie den euro sofort wieder zurück
bzw. wird er nur auf dem papier verlangt
funktioniert prima und die kontrolleure können nichts machen Applaus

pg.



siehe auch

automatenmarkt 20.5.
Kostenpflichtige Abgabe von Speisen und Getränken in Hessen empfohlen

Rechtsanwalt Tim Hilbert (r.) gibt eine Empfehlung in Bezug auf die Abgabe von Speisen und Getränken in hessischen Spielhallen. Links: Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm.

Seit Ende 2013 vertritt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die Auffassung, dass in Spielhallen die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken einen Verstoß gegen das sogennnate. "Vergünstigungsverbot" des Paragraf 8 Abs. 3 HessSpielHG darstelle.

Aktuell hat sich die Wettbewerbszentrale e.V. auf die Fahnen geschrieben, Spielhallen in Hessen zu überprüfen und gegen Betreiber vorzugehen, die Speisen- und Getränke kostenlos oder unter dem üblichen Marktpreis abgeben.

Rechtsanwalt Tim Hilbert von der Kanzlei „Böhm & Hilbert“ ist juristischer Berater des Fachverbands Spielhallen (FSH) und berichtet darüber, dass das VG Gießen (29. November 2013, Az.: 8 L 1931/13.GI) und im weiteren der VGH Kassel (10. Februar 2014, Az.: 8 B 2437/13) diese Auffassung bestätigt.

"Angemessener Preis"

Das Hessische Wirtschaftsministerium gehe zudem davon aus, dass die Speisen und Getränke zu einem angemessenen Preis verkauft werden müssten. „Dabei wurde indes offen gelassen, ob sich der Preis an der Wirtschaftlichkeit des Verkaufes ausrichten müsse (der Spielhallenbetreiber muss Gewinn erzielen), oder ob auf vergleichbare Angebot in anderen Spielhallen/Gaststätten abzustellen ist“, sagt Hilbert.

Die Wettbewerbszentrale verweise in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 21. Juli 2015 (Az. 16 O 6/15) in dem angeblich gerichtlich festgestellt worden sei, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zu einem Preis von 0,50 Euro oder weniger verboten sei.

„Die Mitteilung ist dahingehend unzutreffend, als dass bei dem entsprechenden Verfahren von dem Spielhallenbetreiber im Vorfeld eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde“, informiert Rechtsanwalt Hilbert.

Mindestens 1 Euro verlangen

Ihm zufolge geben aktuell insbesondere größere Betreiber Speisen- und Getränke im Rahmen einer sogennnaten Flatrate für 1 Euro pro Tag ab. „Dieses Vorgehen wird bislang von der Wettbewerbszentrale akzeptiert“, so Hilbert.

Da bezüglich der Frage, zu welchem Preis Speisen und Getränke abgegeben werden dürfen weitere Verfahren anhängig sind und nicht abschließend geklärt ist, in welcher Höhe dieser als angemessen einzustufen ist, empfiehlt Tim Hilbert folgende Vorgehensweise: „Mit Blick auf die vorliegende Praxis sollten Speisen- und Getränke für einen Betrag von mindestens 1 Euro abgegeben werden. Soweit dies im Rahmen einer sogenannten Flatrate erfolgt, wurde dies bislang nicht beanstandet“, sagt Hilbert.
1 24.05.2016 09:25 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Betreiber umgehen hessisches spielhallengesetz


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Kann jemand mein Profil bitte umgehend löschen? Fragen zur Bedienung   02.05.2022 15:25 von eliasdee     02.05.2022 15:25 von eliasdee   Views: 169.994
Antworten: 0
2019-11-17 Frankfurt Anzeigen gegen Spielhallenbetreib [...] Spielrecht   18.11.2019 08:30 von gmg     18.11.2019 08:30 von gmg   Views: 702
Antworten: 0
Die Südtiroler Spielhallen-Betreiber erwirken ein neue [...] Spielrecht   03.07.2019 08:43 von schindel     03.07.2019 08:43 von schindel   Views: 541
Antworten: 0
Elf Spielhallen-Betreiber klagen gegen die Stadt Spielrecht   29.04.2019 13:36 von räubertochter     29.04.2019 13:36 von räubertochter   Views: 564
Antworten: 0
2 Dateianhänge enthalten 2018-09-27 Polizeieinsatz gegen Hagener Spielhallenbetreiber Spielrecht   27.09.2018 13:32 von gmg     10.01.2019 22:58 von gmg   Views: 7.389
Antworten: 35

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 252.955 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.285.113


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 66 | Gesamt: 0.201s | PHP: 99.5% | SQL: 0.5%