unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Sperrstunde in Baden-Württemberg » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Sperrstunde in Baden-Württemberg
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Keltor Keltor ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 06.07.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 108.028
Nächster Level: 125.609

17.581 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Sperrstunde in Baden-Württemberg

Die Sperrstunden wurden neu geregelt.

Was passiert mit den alten kommunalen Vorschriften?
1 18.02.2011 15:43 Keltor ist offline E-Mail an Keltor senden Beiträge von Keltor suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.901.982
Nächster Level: 6.058.010

156.028 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin ,

was für kommunale Vorschriften meinen Sie denn?

Gruß
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
2 21.02.2011 08:41 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Keltor Keltor ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 06.07.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 108.028
Nächster Level: 125.609

17.581 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Keltor


www.Fiat-126-Forum.de







das weissich nicht,vorschriften vonstadt halt.
3 21.02.2011 13:52 Keltor ist offline E-Mail an Keltor senden Beiträge von Keltor suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.007.490
Nächster Level: 2.111.327

103.837 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das muss doch aufzuklären sein.
Also erstmal noch die Frage - wie wurde denn die Sperrzeit bei euch neu geregelt ?
Habt ihr ein Landesgaststättengesetz, was jetzt die Sperrzeit mit regelt oder hat das Land eine neue VO zum Bundesgaststättengesetz erlassen ?
Beides steht über eineer städtischen Rechtsverordnung zur Sperrzeit, die dann automatisch nicht mehr gilt.

Erklär das halt mal etwas besser, dann kann man auch helfen.

Eine schöne Woche wünscht


Renate Jacob
4 21.02.2011 14:50 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.901.982
Nächster Level: 6.058.010

156.028 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Renate Jacob
Erklär das halt mal etwas besser, dann kann man auch helfen.

Ich meine auch, dass wenn man eine Auskunft möchte, eine verständlich formulierte Frage geschuldet wird.

Zum Beitrag von Frau Jacob: Das GastG wurde - mit wenigen Ergänzungen - Anfang 2010 zum Landesrecht für BaWü erklärt. Die Sperrzeiten waren schon vorher in der GastVO BaWü festgelegt. Fast zeitgleich wurde der Beginn der Sperrzeit von 02.00/03.00 (WE) Uhr auf 03.00/05.00 (WE) Uhr geändert. Ob dies für einen Wirt relevant ist, hängt von der Formulierung in der Konzession ab: Sind darin feste Zeiten genannt, ändert sich für den Wirt nichts. Ist aber als Öffnungszeit "gesetzliche Sperrzeit" festgelegt, gilt die Neuregelung.

Vielleicht hat sich damit sogar die etwas willenlos gestellte Ausgangsfrage geklärt.

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
5 22.02.2011 07:59 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Keltor Keltor ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 06.07.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 108.028
Nächster Level: 125.609

17.581 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Keltor


www.Fiat-126-Forum.de







Genau das habe ich gemeint!

Als kommunale Vorschrift meinte ich:

- eine Rechtsverordnung der Stadtverwaltung
- eine Umweltschutz-Verordnung der Stadt



Die Frage ist im übrigen nicht willenlos gestellt. Ich bin da halt nicht so bewandet.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Keltor: 08.04.2011 19:18.

6 08.04.2011 19:15 Keltor ist offline E-Mail an Keltor senden Beiträge von Keltor suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-496.jpg

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 694
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.621.088
Nächster Level: 4.297.834

676.746 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Ich versteh die Fragestellung immer noch nicht, sorry Augenzwinkern

Wir wärs damit:

Es gab eine Neuregelung der Sperrzeiten in BW. Hat diese auch Auswirkungen auf andere bestehende VO?

oder

Ist Ihnen bekannt, dass neben der Neuregelung der SperrzeitVO, auch andere VO-Änderungen, wie z.B. .... , geplant sind?

oder

Welche Auswirkungen hat die Neuregelung der Sperrzeiten für
a) bestehende Konzessionen
b) neu zu erteilnende Konzessionen (so denn noch erfdl.)?

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
7 11.04.2011 15:10 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
Keltor Keltor ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 06.07.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 108.028
Nächster Level: 125.609

17.581 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Keltor


www.Fiat-126-Forum.de







In meiner Konzession steht unter dem Punkt "Einschränkungen, Auflagen" bei "Betriebszeit" ein "-".

Gelten für mich jetzt die Verordnungen der Stadt?

Oder die Sperrzeiten geregelt von Baden Württemberg?

Und für Herr Schiller noch einmal:

Wann muss ich meine Gaststätte zu machen und wieso?
8 11.04.2011 17:48 Keltor ist offline E-Mail an Keltor senden Beiträge von Keltor suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-496.jpg

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 694
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.621.088
Nächster Level: 4.297.834

676.746 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Sperrzeit (§ 18 GastG / §§ 9 ff GastVO)

Das Land Baden-Württemberg hat die Sperrzeit einheitlich neu festgelegt. Die Änderung gilt seit 01.01.2010.

Gaststätten
(inkl. Imbissbetriebe) sowie öffentliche Vergnügungsstätten (außer Spielhallen):

So + Mo + Di + Mi + Do: 03.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Fr+Sa je zwei Stunden länger: 05.00 Uhr bis 06.00 Uhr

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von m.schiller: 12.04.2011 10:59.

9 12.04.2011 09:35 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
Keltor Keltor ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 06.07.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 108.028
Nächster Level: 125.609

17.581 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Keltor


www.Fiat-126-Forum.de







und was pssiert mit den Verordnungen der Stadt?

Zählen die dann automatisch nicht mehr?
10 12.04.2011 10:47 Keltor ist offline E-Mail an Keltor senden Beiträge von Keltor suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-496.jpg

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 694
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.621.088
Nächster Level: 4.297.834

676.746 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also da es durchaus möglich ist, dass eine Stadt eine eigene VO erlässt, die abweichende Sperrzeiten regelt, kann hier nur die Stadt selbst weiter helfen. Sie sollten daher einfach mal dort nachfragen.

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
11 12.04.2011 11:07 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
Keltor Keltor ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 06.07.2009
Beiträge: 20
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 108.028
Nächster Level: 125.609

17.581 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Keltor


www.Fiat-126-Forum.de







Gelten die alten Verordnung automatisch weiter? Und sind diese automatisch stärker als die Sperrzeitregelung von Baden Württemberg?

Oder muss die Stadt nach der Neuregelung der Sperrzeiten in Baden Württemberg eine neue Verordnung erlasse, damit diese gilt?
12 12.04.2011 11:33 Keltor ist offline E-Mail an Keltor senden Beiträge von Keltor suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Sperrstunde in Baden-Württemberg


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.414.872
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.230
Antworten: 8
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 780.840
Antworten: 27
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 165.955
Antworten: 33
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 17.571
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 50.968 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.325.493


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 172 | Gesamt: 0.198s | PHP: 99.49% | SQL: 0.51%