Sperrstunde in Baden-Württemberg |
Keltor
Jungspund
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Sperrstunde in Baden-Württemberg |
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Die Sperrstunden wurden neu geregelt.
Was passiert mit den alten kommunalen Vorschriften?
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1
18.02.2011 15:43 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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,
was für kommunale Vorschriften meinen Sie denn?
Gruß
Jürgen Rixinger
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2
21.02.2011 08:41 |
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Solon
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Keltor
Jungspund
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das weissich nicht,vorschriften vonstadt halt.
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3
21.02.2011 13:52 |
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Renate Jacob
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Das muss doch aufzuklären sein.
Also erstmal noch die Frage - wie wurde denn die Sperrzeit bei euch neu geregelt ?
Habt ihr ein Landesgaststättengesetz, was jetzt die Sperrzeit mit regelt oder hat das Land eine neue VO zum Bundesgaststättengesetz erlassen ?
Beides steht über eineer städtischen Rechtsverordnung zur Sperrzeit, die dann automatisch nicht mehr gilt.
Erklär das halt mal etwas besser, dann kann man auch helfen.
Eine schöne Woche wünscht
Renate Jacob
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4
21.02.2011 14:50 |
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Jürgen Rixinger
König
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Zitat: |
Original von Renate Jacob
Erklär das halt mal etwas besser, dann kann man auch helfen. |
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Ich meine auch, dass wenn man eine Auskunft möchte, eine verständlich formulierte Frage geschuldet wird.
Zum Beitrag von Frau Jacob: Das GastG wurde - mit wenigen Ergänzungen - Anfang 2010 zum Landesrecht für BaWü erklärt. Die Sperrzeiten waren schon vorher in der GastVO BaWü festgelegt. Fast zeitgleich wurde der Beginn der Sperrzeit von 02.00/03.00 (WE) Uhr auf 03.00/05.00 (WE) Uhr geändert. Ob dies für einen Wirt relevant ist, hängt von der Formulierung in der Konzession ab: Sind darin feste Zeiten genannt, ändert sich für den Wirt nichts. Ist aber als Öffnungszeit "gesetzliche Sperrzeit" festgelegt, gilt die Neuregelung.
Vielleicht hat sich damit sogar die etwas willenlos gestellte Ausgangsfrage geklärt.
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5
22.02.2011 07:59 |
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m.schiller
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Ich versteh die Fragestellung immer noch nicht, sorry
Wir wärs damit:
Es gab eine Neuregelung der Sperrzeiten in BW. Hat diese auch Auswirkungen auf andere bestehende VO?
oder
Ist Ihnen bekannt, dass neben der Neuregelung der SperrzeitVO, auch andere VO-Änderungen, wie z.B. .... , geplant sind?
oder
Welche Auswirkungen hat die Neuregelung der Sperrzeiten für
a) bestehende Konzessionen
b) neu zu erteilnende Konzessionen (so denn noch erfdl.)?
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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7
11.04.2011 15:10 |
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Keltor
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In meiner Konzession steht unter dem Punkt "Einschränkungen, Auflagen" bei "Betriebszeit" ein "-".
Gelten für mich jetzt die Verordnungen der Stadt?
Oder die Sperrzeiten geregelt von Baden Württemberg?
Und für Herr Schiller noch einmal:
Wann muss ich meine Gaststätte zu machen und wieso?
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8
11.04.2011 17:48 |
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Keltor
Jungspund
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und was pssiert mit den Verordnungen der Stadt?
Zählen die dann automatisch nicht mehr?
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10
12.04.2011 10:47 |
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m.schiller
Haudegen
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Also da es durchaus möglich ist, dass eine Stadt eine eigene VO erlässt, die abweichende Sperrzeiten regelt, kann hier nur die Stadt selbst weiter helfen. Sie sollten daher einfach mal dort nachfragen.
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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12.04.2011 11:07 |
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Keltor
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Gelten die alten Verordnung automatisch weiter? Und sind diese automatisch stärker als die Sperrzeitregelung von Baden Württemberg?
Oder muss die Stadt nach der Neuregelung der Sperrzeiten in Baden Württemberg eine neue Verordnung erlasse, damit diese gilt?
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12.04.2011 11:33 |
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