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räubertochter räubertochter ist weiblich
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EU zerpflückt Glücksspielvertrag der Bundesländer

Nicht nur Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bekommt derzeit blaue Briefe aus Brüssel. Auch die Innenminister der 16 Bundesländer erhielten in der vergangenen Woche unangenehme Post von der EU-Kommission. Die bemängelt, dass der Glückspielstaatsvertrag weder – wie versprochen – dem Schutz vor Spielsucht gerecht wird noch gängige Wettbewerbsregeln einhält.

Zwar schließt der Brief mit „bestem Dank im Voraus für die Zusammenarbeit“. Doch das ist angesichts der markigen Worte in dem Sechs-Seiten-Schreiben eher als Floskel zu verbuchen. Zusagen seien nicht eingehalten, Unterlagen nicht wie angekündigt zugeschickt worden. Woher kennen wir solche Vorwürfe?

„Die Geduld der EU-Kommission ist endgültig am Ende“, so das Fazit des CDU-Abgeordneten Hans Jörn Arp. Er ist noch immer verärgert, weil Schleswig-Holsteins Ministerpräsident nach dem Regierungswechsel an der Förde dem schon damals höchst umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer beigetreten ist und den von der EU gelobten Kieler Sonderweg den Parteiinteressen opferte.

Die EU hat laut Arp erkannt, „dass es den Bundesländern, anders als von SPD-Chef Stegner behauptet, beim Sportwettenmonopol nicht um Suchtprävention, Geldwäschebekämpfung und Spielerschutz geht, sondern ausschließlich um ihre Pfründe“. Gemeint ist in diesem Fall das staatliche Lottomonopol und das Quasi-Monopol bei den Sportwetten. Denn von den angekündigten 20 Lizenzen, die an private Wettanbieter vergeben werde sollten, ist bislang noch keine einzige erteilt worden. Im Gegenteil: Wegen der willkürlichen Festlegung auf 20 wird geklagt.

Für Arp steht fest: „Wer die üblichen diplomatischen Formulierungen der EU kennt, weiß, dass es kaum eine schlimmere Klatsche geben kann“. Er erinnert mit Genugtuung daran, „dass unser Glücksspielgesetz von der Kommission notifiziert wurde. Die Bundesländer müssen es nur wieder aus der Schublade holen.“

In der Tat sind die Vorwürfe der Kommission hart. Zwar habe Deutschland Casino- und Pokerspiele verboten, für Lotterieprodukte das staatliche Monopol fortgeführt, für Sportwetten eine beschränkte Anzahl von Konzessionen vorgesehen und für Automatenspiele eine Genehmigungspflicht verhängt. Doch diese Differenzierung sei unlogisch. Beim Automatenspiel mit dem größten Suchtpotenzial gebe es einen rapide wachsenden, nicht regulierten Markt. Poker spielen Zocker zunehmend im Internet – an der Aufsicht vorbei. Hingegen würden die strengen Auflagen für Lotterien damit gerechtfertigt, spielanreizenden Wirkungen vorzubeugen. „Diese sind im Bereich der Lotterien wegen des geringen Suchtpotenzials aber nicht nachvollziehbar“, heißt es im EU-Schreiben.

Völlig offen sei, wie man das illegale Glücksspiel in den Griff bekommen, Spieler vor Betrügern schützen und Folge- und Begleitkriminalität „vor dem Hintergrund des mangelnden Vollzugs des deutschen Glücksspielrechts“ abwehren wolle. Die Lenkung des Glücksspiels „in geordnete und überwachte Bahnen“ müsse bei einem 30-prozentigem Schwarzmarktanteil „als gescheitert betrachtet werden“, schreibt die Kommission mit besten Grüßen.

http://www.shz.de/schleswig-holstein/pol...id10167911.html
1 08.07.2015 09:26 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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