Schmerzensgeld vom Zahnarzt |
Puz_zle
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Schmerzensgeld vom Zahnarzt |
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aus Thüringen,
das Jahresende rückt nun immer näher und manch ein "Bonusheft" braucht noch dringend einen Zahnarztstempel ... da kommt doch das nachstehende Urteil gerade richtig:
Zitat: |
Schmerzensgeld für Schmerzen beim Zahnarzt möglich
OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2006, Az. 5 U 1591/05
Schmerzen beim Zahnarzt sind zwar nicht ungewöhnlich, können aber gleichwohl zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Dies ist der Fall, wenn die Schmerzen durch eine nicht fachgerechte zahnmedizinische Behandlung verursacht werden. Der behandelnde Zahnarzt hatte mehrere Zähne der Klägerin nicht fachgerecht überkront. Dadurch hatte die Frau in der Folgezeit erhebliche Schmerzen. Außerdem wurde eine umfassende Neubehandlung erforderlich. Die Schmerzen wären bei einer ordnungsgemäßen Behandlung zumindest nicht in diesem Ausmaß aufgetreten. |
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Quelle: Info von www.jurion.de
Also das
Urteil beim nächsten Zahnarztbesuch nicht vergessen
Ein schmerzfreie und fachgerechte Behandlung wünscht Puz.zle
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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1
15.11.2006 22:36 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Schmerzensgeld vom Zahnarzt |
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Hej aus Hamm,
genau das richtige Thema vor einem Zahnarztbesuch. Danke! Meine Zahnärztin darf mir ohne Betäubung nur "Guten Tag" sagen. Da bin ich ein Weichei!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
16.11.2006 06:40 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Schmerzensgeld vom Zahnarzt |
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Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
Meine Zahnärztin darf mir ohne Betäubung nur "Guten Tag" sagen. Da bin ich ein Weichei! |
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Wer geht denn ohne Betäubung freiwillig auf den Stuhl?
Ohne Betäubung geht nix aber auch gar nix, Weichei hin oder her!!!
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3
16.11.2006 07:31 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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was ist das denn, Betäubung?
Sowas kenn ich nur inner Kneipe, so gegen Morgengrauen setzt die da ein.
Aber Zanharzt ist ohne Betäubung viel Schöner, da hat man wenigstens das volle Vergnügen (will schließlich was erleben für mein Geld).
Es ist so schön, wenn der Schmerz nachläßt (und definitiv besser als wenn die Betäubung nachläßt und der Schmerz dann trotzdem kommt
)
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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4
16.11.2006 15:10 |
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Puz_zle
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Hubert Steinmetz
Aber Zanharzt ist ohne Betäubung viel Schöner, da hat man wenigstens das volle Vergnügen (will schließlich was erleben für mein Geld).
Es ist so schön, wenn der Schmerz nachläßt (und definitiv besser als wenn die Betäubung nachläßt und der Schmerz dann trotzdem kommt
) |
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... und der Zahnarzt ist preiswerter als der Besuch im Domina-Studio - dort soll's zwar auch Schmerzen
geben, aber die akzeptieren leider nicht die Chipkarte der Krankenkasse als Zahlungsmittel
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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5
16.11.2006 15:23 |
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Bresgen
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Zitat: |
Original von Hubert Steinmetz
Es ist so schön, wenn der Schmerz nachläßt (und definitiv besser als wenn die Betäubung nachläßt und der Schmerz dann trotzdem kommt
) |
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Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.
Bis jetzt war ich ja immer ganz tapfer und habe auch ohne Spritze bohren lassen - frei nach dem Motto, das tut nur ganz kurz weh und dann ist es vorüber. Eine Spritze tut weh, wenn sie gesetzt wird (je nachdem in welchem Zahnbereich, hat man den Eindruck der ganze Mund schwillt zu - würg) und dann, wenn die Betäubung nachlässt, merkt man den Schmerz trotzdem.
Aber wenn man eine Krone bekommt, geht das leider nur mit Spritze.
Also Augen zu und durch.
Und was ist bei der letzten Behandlung passiert ? Sie hat einen Nerv getroffen !!! Jaul.
Ich wusste vorher gar nicht, wie schnell ein Körper reflexartig reagieren kann. Jedenfalls standen meine Beine spontan neben dem Stuhl während mein Oberkörper noch überlegte, ob er wohlerzogen sitzenbleibt und Laute von sich gibt oder ob er besser laufen geht.
Die Zahnärztin schaute jedenfalls leicht verwundert, was ich denn neben dem Stuhl mache.
Seitdem habe ich das Problem, dass ich mich nicht mehr entscheiden kann, ob ich lieber ohne Spritze leide oder mit Spritze. Also drücke ich mich lieber vor dem Besuch.
Nicht wirklich eine gute Lösung, aber garantiert schmerzfrei (zumindest bis wieder Schokolade in die beschädigte Plombe läuft ! )
Grüße aus dem sonnigen Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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6
16.11.2006 15:33 |
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
das man analog ebay auch bei Zahnarztleistungen als eigentlich schon genung gesundheitsreformgebeutelter Patient sparen könnte, dagegen spricht die "Berufsordnung für Bayerische Zahnärzte" - meint zumindest das LG München:
Zitat: |
"Patientenauktion verboten"
Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2006, Az. 1HK O 7890/06 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)
Das Landgericht München I hat am Mittwoch den Betrieb einer Internetplattform untersagt, die sich selbst als „Marktplatz für Zahnarztleistungen“ bezeichnet und „Aktuelle Auktionen“ für Behandlungsleistungen anbietet. Zahnärzte können dort Kostenschätzungen von Kollegen, die diese etwa im Rahmen eines Heil- und Kostenplans gegenüber ihren Patienten abgegeben haben, durch eigene Schätzungen unterbieten. Nach Ablauf der Auktionslaufzeit leitet die Beklagte dem Patienten die Kostenschätzungen der fünf billigsten Bieter zu, die so auf neue Aufträge hoffen können. Der Patient zahlt für diesen Service nur einen geringen Betrag; der Zahnarzt, der den Behandlungsauftrag erhält, muss dagegen 20 % seines Honorars an die Beklagte abführen. Er muss sich nach Abschluss seiner Behandlung einer Bewertung durch den Patienten stellen, die bei Folgeangeboten auf der Plattform der Beklagten veröffentlicht wird.
Die auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 1. Kammer für Handelssachen sah das Angebot der Beklagten als Wettbewerbsverletzung an, da Zahnärzte zur Bezahlung von Provision für neue Patienten verleitet werden. Dies verbieten in Deutschland die Berufsordnungen für Ärzte. Standeswidrig ist nach der Berufsordnung für Bayerische Zahnärzte auch das Verdrängen eines Zahnarztkollegen aus seiner Behandlungstätigkeit. Dass die Beklagte mit ihrem Angebot auch hierzu anstifte, legte die Vorsitzende in der Verhandlung vom Mittwoch den Beteiligten dar. Das am Ende der Sitzung verkündete Urteil muss nun noch schriftlich begründet werden. |
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Quelle:
"Marktplatz für Zahnarztleistungen" >
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7
17.11.2006 18:27 |
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