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Zum Ende der Seite springen Schmerzensgeld vom Zahnarzt
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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verrückt Schmerzensgeld vom Zahnarzt

Moin Moin aus Thüringen,

das Jahresende rückt nun immer näher und manch ein "Bonusheft" braucht noch dringend einen Zahnarztstempel ... da kommt doch das nachstehende Urteil gerade richtig:

Zitat:
Schmerzensgeld für Schmerzen beim Zahnarzt möglich
OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2006, Az. 5 U 1591/05

Schmerzen beim Zahnarzt sind zwar nicht ungewöhnlich, können aber gleichwohl zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Dies ist der Fall, wenn die Schmerzen durch eine nicht fachgerechte zahnmedizinische Behandlung verursacht werden. Der behandelnde Zahnarzt hatte mehrere Zähne der Klägerin nicht fachgerecht überkront. Dadurch hatte die Frau in der Folgezeit erhebliche Schmerzen. Außerdem wurde eine umfassende Neubehandlung erforderlich. Die Schmerzen wären bei einer ordnungsgemäßen Behandlung zumindest nicht in diesem Ausmaß aufgetreten.


Quelle: Info von www.jurion.de

Also das Lesen Urteil beim nächsten Zahnarztbesuch nicht vergessen großes Grinsen

Ein schmerzfreie und fachgerechte Behandlung wünscht Puz.zle

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1 15.11.2006 22:36 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Schmerzensgeld vom Zahnarzt

Hej aus Hamm,

genau das richtige Thema vor einem Zahnarztbesuch. Danke! Meine Zahnärztin darf mir ohne Betäubung nur "Guten Tag" sagen. Da bin ich ein Weichei!

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Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 16.11.2006 06:40 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
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Manfred Milbrodt
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RE: Schmerzensgeld vom Zahnarzt

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Meine Zahnärztin darf mir ohne Betäubung nur "Guten Tag" sagen. Da bin ich ein Weichei!


Wer geht denn ohne Betäubung freiwillig auf den Stuhl?
Ohne Betäubung geht nix aber auch gar nix, Weichei hin oder her!!!
3 16.11.2006 07:31
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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was ist das denn, Betäubung?

Sowas kenn ich nur inner Kneipe, so gegen Morgengrauen setzt die da ein.
Aber Zanharzt ist ohne Betäubung viel Schöner, da hat man wenigstens das volle Vergnügen (will schließlich was erleben für mein Geld).

Es ist so schön, wenn der Schmerz nachläßt (und definitiv besser als wenn die Betäubung nachläßt und der Schmerz dann trotzdem kommt )

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
4 16.11.2006 15:10 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
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Zitat:
Original von Hubert Steinmetz
Aber Zanharzt ist ohne Betäubung viel Schöner, da hat man wenigstens das volle Vergnügen (will schließlich was erleben für mein Geld).

Es ist so schön, wenn der Schmerz nachläßt (und definitiv besser als wenn die Betäubung nachläßt und der Schmerz dann trotzdem kommt )


... und der Zahnarzt ist preiswerter als der Besuch im Domina-Studio - dort soll's zwar auch Schmerzen geben, aber die akzeptieren leider nicht die Chipkarte der Krankenkasse als Zahlungsmittel böse großes Grinsen

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5 16.11.2006 15:23 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Zitat:
Original von Hubert Steinmetz
Es ist so schön, wenn der Schmerz nachläßt (und definitiv besser als wenn die Betäubung nachläßt und der Schmerz dann trotzdem kommt )


Dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.

Bis jetzt war ich ja immer ganz tapfer und habe auch ohne Spritze bohren lassen - frei nach dem Motto, das tut nur ganz kurz weh und dann ist es vorüber. Eine Spritze tut weh, wenn sie gesetzt wird (je nachdem in welchem Zahnbereich, hat man den Eindruck der ganze Mund schwillt zu - würg) und dann, wenn die Betäubung nachlässt, merkt man den Schmerz trotzdem.

Aber wenn man eine Krone bekommt, geht das leider nur mit Spritze.
Also Augen zu und durch.
Und was ist bei der letzten Behandlung passiert ? Sie hat einen Nerv getroffen !!! Jaul. geschockt
Ich wusste vorher gar nicht, wie schnell ein Körper reflexartig reagieren kann. Jedenfalls standen meine Beine spontan neben dem Stuhl während mein Oberkörper noch überlegte, ob er wohlerzogen sitzenbleibt und Laute von sich gibt oder ob er besser laufen geht. wut
Die Zahnärztin schaute jedenfalls leicht verwundert, was ich denn neben dem Stuhl mache.

Seitdem habe ich das Problem, dass ich mich nicht mehr entscheiden kann, ob ich lieber ohne Spritze leide oder mit Spritze. Also drücke ich mich lieber vor dem Besuch. Kopfkratz Nicht wirklich eine gute Lösung, aber garantiert schmerzfrei (zumindest bis wieder Schokolade in die beschädigte Plombe läuft ! ) Augen rollen

Grüße aus dem sonnigen Euskirchen

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 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
6 16.11.2006 15:33 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

das man analog ebay auch bei Zahnarztleistungen als eigentlich schon genung gesundheitsreformgebeutelter Patient sparen könnte, dagegen spricht die "Berufsordnung für Bayerische Zahnärzte" - meint zumindest das LG München:

Zitat:
"Patientenauktion verboten"

Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2006, Az. 1HK O 7890/06 (bei Veröffentlichung noch nicht rechtskräftig)

Das Landgericht München I hat am Mittwoch den Betrieb einer Internetplattform untersagt, die sich selbst als „Marktplatz für Zahnarztleistungen“ bezeichnet und „Aktuelle Auktionen“ für Behandlungsleistungen anbietet. Zahnärzte können dort Kostenschätzungen von Kollegen, die diese etwa im Rahmen eines Heil- und Kostenplans gegenüber ihren Patienten abgegeben haben, durch eigene Schätzungen unterbieten. Nach Ablauf der Auktionslaufzeit leitet die Beklagte dem Patienten die Kostenschätzungen der fünf billigsten Bieter zu, die so auf neue Aufträge hoffen können. Der Patient zahlt für diesen Service nur einen geringen Betrag; der Zahnarzt, der den Behandlungsauftrag erhält, muss dagegen 20 % seines Honorars an die Beklagte abführen. Er muss sich nach Abschluss seiner Behandlung einer Bewertung durch den Patienten stellen, die bei Folgeangeboten auf der Plattform der Beklagten veröffentlicht wird.
Die auf Wettbewerbsrecht spezialisierte 1. Kammer für Handelssachen sah das Angebot der Beklagten als Wettbewerbsverletzung an, da Zahnärzte zur Bezahlung von Provision für neue Patienten verleitet werden. Dies verbieten in Deutschland die Berufsordnungen für Ärzte. Standeswidrig ist nach der Berufsordnung für Bayerische Zahnärzte auch das Verdrängen eines Zahnarztkollegen aus seiner Behandlungstätigkeit. Dass die Beklagte mit ihrem Angebot auch hierzu anstifte, legte die Vorsitzende in der Verhandlung vom Mittwoch den Beteiligten dar. Das am Ende der Sitzung verkündete Urteil muss nun noch schriftlich begründet werden.


Quelle:

"Marktplatz für Zahnarztleistungen" >

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7 17.11.2006 18:27 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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