im Anhang eine Mitteilung des GWZR zu den einzutragenden Bußgeldverfahren nach § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO.
Es geht hier um ordnungswidriges Verhalten freiwillig Pflegeversicherter z. B. durch Nichtzahlen der Versicherungsbeiträge (§ 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI).
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