Übernahme eines Einzelunternehmens durch ausländischen Betrieb |
miko_2014
Grünschnabel
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Übernahme eines Einzelunternehmens durch ausländischen Betrieb |
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Hallo und guten Tag,
Folgernder Fall liegt mir gerade vor, da bin ich auf eine zweite und dritte Meinung gespannt:
Eine Dame betreibt zur Zeit ein Einzelunternehmen mit der Tätigkeit „Patientenvermittlung aus arabischen Ländern (Dienstleistungen)“. Das Büro befindet sich im Wohnhaus der Dame, verfügt aber über einen separaten Eingang – ist somit von der Wohnung getrennt.
Nun möchte ein Gewerbetreibender aus Saudi Arabien dieses Einzelunternehmen übernehmen und die Dame einstellen. Er selber Betreibt weiter sein Büro in Saudi Arabien, seine Angestellte soll das Büro hier bedienen. Entscheidungsträger soll der Herr aus Saudi Arabien sein.
- Die Frage stellt sich nun, ob ER ein Gewerbe hier anmelden muss (unselbstständige Zweigniederlassung), als Büro seines Betriebes in Saudi Arabien.
- Oder ob es ein Homeoffice seines Betriebes ist, wo keine Gewerbeanmeldung stattfindet.
Was meinen Sie?
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1
26.02.2015 11:23 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
da der Herr aus Saudi-Arabien keinen weiteren Betriebssitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung hat, würde ich zur Anmeldung eines Hauptsitzes tendieren.
Regina Runge
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2
26.02.2015 12:20 |
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Solon
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claysch
Doppel-As
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Mahlzeit !
mal eben eine Zwischenfrage : Darf der Herr aus Saudi Arabien hier einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, ohne das er hier einen Wohnsitz und/oder einen Aufenthaltstitel hat ?
Gruß
aus dem LK ROW
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3
26.02.2015 13:17 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Ich denke ja. Das Gewerberecht kennt keine Anwesenheitspflicht. Der Gewerbetreibende zeichnet sich ja dadurch aus, dass er die wesentlichen Entscheidungen trifft und das Unternehmerrisiko trägt und das kann auch, wer sich im Ausland aufhält.
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4
26.02.2015 15:22 |
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