Was muss ich alles bei Gewerbescheine beachten? |
batzen93
Grünschnabel
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Was muss ich alles bei Gewerbescheine beachten? |
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Hallo,
ich hoffe ich habe hier die richtige Kategorie ausgewählt und ihr könnt mir helfen.
Ich arbeite Vollzeit in Festanstellung und möchte gerne nebenbei arbeiten als Call-Agent in Heimarbeit.
Dieser Arbeitgeber arbeitet aber nur mit Leuten, die einen Gewerbeschein haben, also mit freien Mitarbeiter.
Verdienen werde ich dort ca. 250€ bis 350€ pro Monat. Mehr wird es evtl. nicht.
Leider finde ich zu diesem Thema (vielleicht bin ich auch zu doof dazu) nichts im Netz, bzw. nichts, womit ich etwas anfangen kann.
Die Anmeldung eines Gewerbescheines stellt für mich kein Problem da, aber was bedeutet dies?
Was muss ich steuerlich beachten?
Muss ich Umsatzsteuer bezahlen? Auch im voraus?
Hat diese "Selbständigkeit" Auswirkungen auf meine Gehaltsabrechnung von meinem Hauptarbeitgeber?
Muss ich irgendswie jeden Monat etwas an das Finanzamt schicken?
Was muss ich einfach alles machen?
Was muss ich beim Rechnungsschreiben beachten?
Es tut mir leid, aber ich habe überhaupt keine Ahnung auf was ich mich da evtl. einlasse bzw. in steuerlicher Hinsicht etc...
Ich hoffe ihr könnt mir dabei etwas helfen.
Ich habe momentan Steuerklasse 1 und bin 21 Jahre alt.
Liebe Grüße
Batzen1993
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1
20.01.2014 02:51 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Was muss ich alles bei Gewerbescheine beachten? |
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Hallo,
man ist nur dann gewerblich tätig, wenn man selbständig tätig ist. Das bedeutet, man tritt wie ein Unternehmer am Markt auf. Weisungfrei und ungebunden. Man kann sich ggf. bei seiner Dienstleistung auch vertreten lassen, in dem man andere anstellt, die dann den Auftrag abarbeiten und sich weitere Kunden/Auftraggeber suchen. Der Selbständige kalkuliert auch den Preis für seine Dienstleitung. Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Sie bei diesem Nebenerwerb tatsächlich selbständig tätig sind, dann müssen Sie eine Gewerbe-Anmeldung machen.
Ferner heißt es nicht Gewerbeschein, sondern Gewerbe-Anmeldung.
Nur Steuerberater dürfen beratend tätig werden. Also, wegen der steuerrechtlichen Fragen einen Steuerberater konsultieren oder Infos beim Finanzamt holen.
Allgemein gute Informationen finden sich hier: Existenzgründung
Gruß
HBinder
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2
20.01.2014 08:00 |
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Solon
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Civil Servant
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Auch bei der örtlichen IHK gibt es mit Sicherheit einen Crash-Kurs in Existenzgründung, bei dem die grundsätzlichen Fragen beantwortet werden.
Die Beschreibung der Tätigkeit lässt es möglich erscheinen, dass Sie möglicherweise scheinselbständig sind. Das wäre insbesondere der Fall, wenn Ihnen Ihr Vertragspartner vorschreibt, wie, wann und wie oft Sie Ihre Leistung erbringen müssen. Das ist nicht ungefährlich. Der Arbeitgeber begeht dann nämlich sogar eine Straftat.
Ich weiß ja nicht, in welchem Sektor sich das Call-Center tummelt aber diese Betriebe haben einen hundsmiserablen Ruf, weil eine ganze Branchen jahrelang illegale Werbeanrufe getätigt und zudem unzählige Verbraucher über den Tisch gezogen und abgezockt hat. Das ist durch viele Initiativen des Gesetzgebers zwar zurückgedrängt worden, aber ganz ausgerottet ist es noch nicht.
Die Ausführungen von @HBinder teile ich in vollem Umfang.
Gruß aus Hessen
CS
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3
20.01.2014 08:15 |
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Civil Servant
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Keine festen Zeiten, zu denen Sie "verfügbar" sein müssen? Wie erfolgt die Bezahlung?
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5
20.01.2014 16:41 |
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batzen93
Grünschnabel
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Themenstarter
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Nein, ich kann selber entscheiden wann und wie viel ich telefoniere. Ich kann mir das voll und ganz einteilen. Das ist dieser Auftragsgeber: expertcloud.de
Die Bezahlung erfolgt pro Call / Minute.
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6
20.01.2014 16:44 |
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HBinder
Haudegen
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Ob diese Nebentätigkeit Auswirkungen auf ihr normales Festgehalt hat, müssen Sie mit Ihrem Hauptarbeitgeber klären. Oftmals besteht ohnehin eine Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber. Das müsste sich ja aus dem Arbeitsvertrag ergeben.
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7
21.01.2014 07:57 |
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Civil Servant
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@batzen93,
nach den bisherigen Schilderungen gehe ich davon aus, dass Sie tatsächlich selbständig sind und dementsprechend ein Gewerbe anmelden müssen. Wie gesagt: Ein Existenzgründungs-Crash-Kurs würde ich Ihnen raten. Alles andere klären Sie mit unseren Kolleg(inn)en beim für Sie zuständigen Gewerbeamt (Stadt/Gemeinde).
CS
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8
21.01.2014 11:04 |
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