Sperrdatei und Spielsucht |
rosebud
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Sperrdatei und Spielsucht |
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hi,
nachdem zukünftig "spielsüchtige" Spieler gesperrt werden müssen (Landesglückspielgesetze) interessiert mich natürlich die Grössenordnung des Problems, welches damit auf uns Spielhallenbetreiber zukommt, bzw. wieviele unserer Kunden wir dadurch zukünftig verlieren werden(was ich absolut nicht bedauere, da ich ja schliesslich nicht an diesen bedauernswerten Menschen verdienen möchte).
Nachdem die staatlichen Spielbanken damit ja schon viele Jahre lang Erfahrungen gesammelt haben, interessiert es mich natürlich, wieviele Spieler von diesen gesperrt werden mussten, bzw. wieviele sich selbst sperren liessen (oder durch ihre Angehörigen).
Wo findet man entsprechende Zahlen ?
Nachdem jeder Spielbankbesucher sich ausweisen muß , müssen diese Zahlen ja vorhanden sein .
Grüsse
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1
02.02.2013 21:31 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo rosebud,
aus welchem § Eures Landesglücksspielgesetzes ergibt sich konkret die Verpflichtung für die Spielhallen?
VG
Meike
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2
07.02.2013 06:09 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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Hallo,
nach § 45 i.V.m. § 4 Abs. 3 LGlüG Baden-Württemberg gilt für Spielhallen nur die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen für Selbstsperren.
Viele Grüße
SteBa
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3
07.02.2013 07:38 |
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rosebud
Routinier
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von SteBa
Hallo,
nach § 45 i.V.m. § 4 Abs. 3 LGlüG Baden-Württemberg gilt für Spielhallen nur die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen für Selbstsperren.
Viele Grüße
SteBa |
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hi,
dann bleibt ja alles beim Alten.
grüsse
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4
07.02.2013 10:00 |
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