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Brau490 Brau490 ist weiblich
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Name in Gewerbeanmeldung

Ich habe einen ungehaltenen Gewerbetreibenden, der unbedingt seinen Fantasienamen oben in der Gewerbemeldung stehen haben möchte. Dort steht aber ja: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform". Ich weigere mich, dort irgend etwas hinein zu schreiben. Der Gewerbetreibende benötigt dies für die Bank. Wie handhabt Ihr das? Hat schon gleich mit Klage gedroht...........

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Brau490: 22.10.2012 14:39.

1 22.10.2012 14:29 Brau490 ist offline E-Mail an Brau490 senden Beiträge von Brau490 suchen
Solon
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Gewerbe2007 Gewerbe2007 ist weiblich
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Lesen Siehe § 14 Rdn. 64 GewO. Ich deute es so, dass es eine Kannbestimmung ist. Handhaben Sie es doch einfach so, wie für Gaststätten auch und tragen den Fantasienamen in Klammern ein.

Schönen Feierabend und herzliche Grüße aus Thüringen.
2 22.10.2012 15:10 Gewerbe2007 ist offline E-Mail an Gewerbe2007 senden Beiträge von Gewerbe2007 suchen
Solon
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Wie du richtig gesehen hast, kommt in Feld 1 der in einem Register eingetragene Name.
Es kann niemand von dir verlangen, dass du einen Fantasienamen dort einträgst, auch eine Bank nicht.
Der Gewerbetreibende als Einzelunternehmen handelt unter seinem Namen. Was ist, wenn ihm einfällt sich nächsten Monat umzubenennen?

Unser Gewerbeprogramm gibt die Möglichkeit, einen Geschäftsnamen zu registrieren. Das machen wir, wenn der Gewerbetreibende ausdrücklich darauf besteht, sonst nicht.
Die Bezeichnung wird aber schon nicht mehr ausgedruckt, wenn es sich um eine eingetragene Firma oder eine GbR handelt, da diese im Feld 1 automatisch ausgedruckt wird.

Christiane

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Viele Grüße aus dem Harz!
3 22.10.2012 15:14 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
roki roki ist männlich
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Hallo Frau Kollegin,

ich würde das grundsätzlich genauso handhaben wie Sie. FN 1und 2 haben eben gerade die Funktion, eine juristische Person, einen Einzelkaufmann und Personengesellschaften als solche Kenntlich zu machen. Dafür ist ja auch der Eintrag im entsprechenden Register anzugeben.

Phantasienamen gehören da einfach nicht hin. Ob der Gewerbetreibende dann unter seinem Phantasienamen im Geschäftsverkehr auftritt ist mir als Gewerbebetrieb egal. Wer als Einzelunternehmen auftritt, wird auch als solches geführt!

In meinem Gewerbeprogramm kann ich sogar etwas in FN 1 eintragen, es wird aber nicht ausgedruckt, solange die Rechtsform als Einzelunternehmen angegeben ist.

Vielleicht hilft dem Antragsteller eine Formulierungshilfe weiter: Er sollte seine Firma mit dem Phantasienamen und dem Zusatz "Inhaber XYZ" im Geschäftsverkehr auftreten lassen. Dann hat er auch kein Problem mit der Bank.

Schöne Woche noch.

Arne Feldmann

__________________
Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von roki: 22.10.2012 15:23.

4 22.10.2012 15:22 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
Moni J.   Zeige Moni J. auf Karte Moni J. ist weiblich
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Unser Programm sieht die Angabe eines Geschäftsnamens auch vor. Dieser steht dann im Feld Nr. 1 mit dem Hinweis Phantasie-/Geschäftsname "xyz".

Ich hätte aber auch kein Problem damit, diesen Hinweis selbst beizusetzen um eben klarzustellen, dass es sich dabei nicht um eine eingetragene Bezeichnung handelt.

Liebe Grüße aus dem Westerwald!
Hier pfeift der Wind so kalt!
5 22.10.2012 15:22 Moni J. ist offline E-Mail an Moni J. senden Beiträge von Moni J. suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo............. und ein freundliches Moin

Wir orientieren uns beim Ausfüllen der Felder an den Gewerbeanzeigen-Verwaltungsvorschriften unseres Landes und diese sehen nun mal (wie auch die Bundesausgabe) vor, dass nur tatsächliche Firmennamen einzutragen sind. Also auch tatsächlich eine Firma im Sinne des HGB unter diesem Namen vorhanden ist.

Bei uns werden deshalb sog. Etablissemnt-Namen (Werbenamen etc.) hinter der angemeldeten Tätigkeit aufgenommen (z. B. "Einzelhandel mit Bettenwaren unter der Bezeichnung Sonnenschein-Reisen" etc.)

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
6 22.10.2012 20:34 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Motcha Motcha ist weiblich
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Hallöchen,

wir machen es auch so, dass wir bei nicht eingetragenen Firmen den Namen, wenn gewünscht, in Anführungszeichen in die Tätigkeitsbeschreibung mit aufnehmen.

Grüßle

__________________
Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.
- Joseph Freiherr von Eichendorff -
7 23.10.2012 09:22 Motcha ist offline E-Mail an Motcha senden Beiträge von Motcha suchen
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