Imbisswagen Reisegewerbe |
tipi1804
Eroberer
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im Forum,
der Inhaber einer gastgewerblichen Reisegewerbekarte möchte sich dauerhaft auf einen Parkplatz bei einem Einkaufsmarkt stellen und seine zubereiteten Speisen und alkoholfreien Getränke anbieten. Der Eigentümer des Platzes ist einverstanden.
Es wurde nachgefragt, ob seitens des Gewerbeamtes etwas dagegen spricht oder Dinge zu beachten wären.
Da ich auf dem Gebiet des Reisegewerbes noch sehr wenig Erfahrung habe nun meine Fragen:
Muss der Reisegewerbekarteninhaber wegen der Dauerhaftigkeit auch nach § 14 GewO bzw. § 2 NGastG eine Gewerbeanmeldung für ein stehendes Gewerbe tätigen
?
Würden für den Betreiber dann ggf. neue Auflagen erteilt (das war auch seine Frage)? In seinem Imbisswagen hat er Wasserkanister und das Fett entsorgt er seinen Angaben nach ordnungsgemäß.
In der alten Gemeinde, wo er bisher dauerhaft stand, wurde nur die Reisegewerbekarte verlangt.
Viele Grüße aus Meine
__________________ Viele Grüße aus Meine
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1
30.05.2012 11:03 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Imbisswagen Reisegewerbe |
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Sie liegen richtig.
Das Reisegewerbe wird im gegebenen Fall zum stehenden Gewerbe und ist entsprechend der gewerberechtlichen Regeln anzumelden. Wegen der "Auflagen" sei der Gewerbetreibende an das Bauamt und die Lebesnmittelüberwachung verwiesen (Erschließung des Wagens mit Trinkwasser gem. TrinkwasserV, Abwasserentsorgung, ggf. Baugenehmigung, Abstandsflächen etc.).
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
30.05.2012 12:02 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Das würde ich genau so sehen. Dann wäre das Ganze auch nach dem NGastG anzeigepflichtig.
Viele Grüße, Regina Runge
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3
30.05.2012 13:58 |
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