Limited Gründungsgesellschaft |
ChFa
Grünschnabel
Dabei seit: 09.12.2010
Beiträge: 4
Bundesland:
Saarland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 20.721
Nächster Level: 22.851
 |
|
Limited Gründungsgesellschaft |
|
Hallo zusammen,
wir haben hier eine Gewerbemeldung vorliegen,bei der als angemeldete Tätigkeit " Wirtschaftsberater und Limited Gründungsgesellschaft" angegeben ist.
Für uns stellt sich nun die Frage, ob eine Erlaubnis nach §34c GewO erforderlich ist und ob eine Prügung nach § 16 MaBV gefordert werden kann.
Leider haben bislang auch von der IHK keine Auskunft erhalten können.
Kann uns jemand weiterhelfen?
Gruß aus dem Saarland
__________________ Grüße aus dem Saarland
ChFa
|
|
1
29.12.2011 14:56 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Blackhunter
Doppel-As

Dabei seit: 06.12.2007
Beiträge: 103
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 646.740
Nächster Level: 677.567
 |
|
Hallo,
worauf stützt sich denn die Annahme, dass sich hinter dem angezeigten Gewerbegegenstand eine evtl. erlaubnispflichtige Tätigkeit verbirgt?
Ich sehe dies weder bei der Wirtschaftsberatung noch bei der Limited Gründungsgesellschaft-wobei - was soll diese genau machen?
Freundliche Grüße
aus dem sonningen
Main-Taunus-Kreis
|
|
2
29.12.2011 15:21 |
|
|
Solon
|
|
|
|
ChFa
Grünschnabel
Dabei seit: 09.12.2010
Beiträge: 4
Bundesland:
Saarland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 20.721
Nächster Level: 22.851
Themenstarter
 |
|
RE: Limited Gründungsgesellschaft |
|
Hallo,
die Akte wurde uns zuständigkeitshalber zugesandt. Darin befindet sich eine Gewerbemeldung mit Tätigkeit Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie Immobilienmarkler aus 1997 die dann 2010 ersetzt wurde durch Wirtschaftsberatung und Limited Gründungsgesellschaft. Was sich dahinter genau verbirgt ist ais der Akte nicht erkenntlich.
Gruß aus dem Saarland
__________________ Grüße aus dem Saarland
ChFa
|
|
3
29.12.2011 15:29 |
|
|
Blackhunter
Doppel-As

Dabei seit: 06.12.2007
Beiträge: 103
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 646.740
Nächster Level: 677.567
 |
|
Hallo,
in solchen Fällen fragen wir direkt bei den Gewerbetreibenden nach, welche Tätigkeiten genau ausgeübt werden.
Sollten die Maklertätigkeiten beinhaltet sein, müsste aus der Vergangenheit ja eine Erlaubnis nach § 34 c GewO vorhanden sein.
Zur Pflichtprüfung:
Werden nur Immobilien und/oder Darlehen vermittelt, so unterliegen diese Tätigkeiten nicht der Pflichtprüfung nach § 16 MaBV
Freundliche Grüße
aus dem sonningen
Main-Taunus-Kreis
|
|
4
29.12.2011 15:37 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 338.873 | Views gestern: 482.297 | Views gesamt: 1.024.343.102
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|