2012-04-19 BAV zum Bayerischen Glücksspielgesetz |
gmg
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2012-04-19 BAV zum Bayerischen Glücksspielgesetz |
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Hier kann man in einer Stellungnahme des BAV nachlesen, was im Augenblick in Bayern passiert:
Bayerische Staatsregierung vernichtet Existenzen kleiner und mittelständischer Unternehmer durch rechts- und verfassungswidrigen Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und anderer Rechtsvorschriften
Die Bayerische Staatsregierung hat am 17.04.2012 ihren Entwurf für ein Bayerisches Ausführungsgesetz zum geplanten Glücksspieländerungsstaatsvertrag verabschiedet. Mit diesem Gesetzesentwurf geht sie aber die formell und materiell rechts- und verfassungswidrigen Schritte weiter, die der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag eingeschlagen hat. Die Länder sind bereits formell nicht zuständig.
Eine rechtssichere Regelung bzgl. der Ansiedlung von Spielhallen kann aus Sicht vieler Rechtsexperten allein über das Baurecht erreicht werden. Und dafür liegt die Regelungskompetenz allein beim Bund.
Wir können nur wiederholen, dass wir eine Änderung des Baurechts unterstützen, um die Kommunen in ihren Steuerungsmöglichkeiten zu stärken.
Auch inhaltlich sind die Regelungen rechtswidrig. Sie verstoßen gegen Verfassungs- und Europarecht.
1. Verbot von Mehrfachkonzessionen und Übergangsfrist sind verfassungswidrig
2. Mindestabstände greifen in Grundrechte der Eigentümer ein
3. Suchtgefährdung aufgrund schon bestehender Regulierung unbegründet
4. Wettbewerbsverzerrung und Existenzvernichtung durch Sperrzeitregelung
5. Vernichtung von Unternehmenswerten
6. Schlussbemerkungen:
Die Zurückdrängung des legalen Glücks- und Gewinnspiels leistet dem illegalen Spiel (besonders im Internet [ohne soziale Kontrolle], aber auch in Hinterzimmern) Vorschub. Der Online-Markt boomt und macht schon gegenwärtig mindestens 10% des gesamten Marktes von Glücks- und Gewinnspielen aus - Tendenz progressiv steigend. Die Vertriebskanäle für Online-Gewinnspiele sind Internet, Mobilanwendungen und Internetfernsehen. Der projizierte Anstieg aller drei Bereiche von 2003 bis 2012 liegt bei 1017%. Altersbeschränkungen greifen hier nicht. Gerade vor diesem Hintergrund leistet das 20-Cent-Spiel an gewerblichen Geldspielgeräten einen wesentlichen Beitrag zur Kanalisierung des Spieltriebs.
Dem gegenüber droht durch den geplanten Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, das Bayerischen Ausführungsgesetz und dem darin vorgesehenen automatischen Wegfall aller bisher genehmigten Konzessionen in fünf Jahren vielen der von uns vertretenen Unternehmen die Existenzvernichtung.
Die oft über Generationen hinweg geschaffenen Unternehmenswerte, die zugleich auch die Alterssicherung darstellen, werden von heute auf morgen auf "Ramschniveau" gesetzt.
Bayerischer Automaten Verband e.V.
Anmerkung:
Wenn man die Ausführungen des BAV so konzentriert zur Kenntnis nimmt, kann man nur feststellen, dass durch den Gesetzgeber Änderungen der aktuellen Zustände nach Meinung des BAV nicht möglich sind.
AHA ?!
__________________ gmg
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20.04.2012 09:49 |
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Solon
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gmg
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Drs. 16/12192 Bayerischen Glücksspielgesetz |
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Den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland und anderer Rechtsvorschriften füge ich dann noch als Anlage bei.
Grüße
Dateianhang: |
16_12192.pdf (241,31 KB, 158 mal heruntergeladen)
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__________________ gmg
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20.04.2012 10:11 |
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Solon
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gmg
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Drs. 16/12192 Bayerischen Glücksspielgesetz |
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Da war ich meiner Zeit mal wieder etwas voraus:
Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
26.04.2012
Innenminister Joachim Herrmann stellt Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag vor: "Bekämpfung der Spielsucht als Hauptziel - Aus für neue Spielhallenkomplexe durch Verbot der Mehrfachkonzessionen und Mindestabstand" Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Bayerischen Landtag den Entwurf eines bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrags vorgestellt. Der Entwurf enthält insbesondere restriktive Bestimmungen für Spielhallen. "Hauptziel der neuen Regelungen ist die Bekämpfung der Spielsucht", so Herrmann. "Da derzeit von Spielhallen mit die größte Suchtgefahr ausgeht, müssen wir hier für eine spürbare Reduzierung des Angebots sorgen. Das Verbot der Mehrfachkonzessionen und der vorgesehene Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen ist das Aus für neue riesige Spielhallenkomplexe." Das Verbot von Mehrfachkonzessionen bedeutet, dass künftig keine Erlaubnis für eine Spielhalle mehr erteilt werden darf, wenn im baulichen Verbund bereits eine weitere Spielhalle existiert. Zusätzlich soll die Möglichkeit zum Glücksspiel auch durch eine Verlängerung der Sperrzeiten für Spielhallen eingeschränkt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 26.04.2012
Den Gesetzesentwurf hatten wir schon im Vorbeitrag.
Grüße
__________________ gmg
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26.04.2012 16:42 |
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