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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Widersprüchliche Vorgehensweise der EU Kommission » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Widersprüchliche Vorgehensweise der EU Kommission 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Widersprüchliche Vorgehensweise der EU Kommission

Hallo zusammen,

nachdem ich mir nun die ausführliche Stellungnahme und Bemerkungen des EU Kommissars Semeta zur Notifizierung des ersten Staatsvertrags zur Änderung des GlüStV mehrfach durchgelesen habe und dazu dann die Bemerkungen der EU Kommissarin Kroes zur Notifizierung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels, musste ich erhebliche Widersprüche / Abweichungen bei gleichem Ausgangssachverhalt feststellen.

Nach deutschem Recht, - das kennen hier viele noch aus der Ausbildung, wenn die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit der Mittel anstand-, wirft die unterschiedliche Bewertung mit dem Ausspruch von Rechtsfolgen bei derartigem Sachverhalt nicht nur ein "schlechtes Licht" auf den Verfasser.


Daher fragte ich mich persönlich, was denn die EU-Kommission überhaupt ist?

Die Mitglieder kann man leicht im Internet nachlesen

http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/index_de.htm


aber die rechtliche Stellung, d.h. wer ist für was örtlich und sachlich zuständig konnte ich nicht finden. Es geht mir nicht um die Aufgaben-/ Stellenplatzbeschreibungen, -die kann man nachlesen-, sondern vielmehr um die Frage der Rechtsgrundlage. Handelt es sich bei der EU Kommission z.B. um eine Behörde und haben die EU Kommissare eine Amtsträgereigenschaft, so dass derartige Abweichungen in den Stellungnahmen entsprechende rechtliche Auswirkungen haben?


Im Anhang die Bewertung Kroes und die Stellunganhme Semeta und dann lest bitte selbst parallel. Auch Euch müssten dann die erheblichen Widersprüche auffallen.

Man muss beim Lesen immer im Hinterkopf den gleichen Ausgangssachverhalt beim Glücksspielgesetz und Staatsvertrag haben, d.h.
- der Bereich der Spielhallen wird weiterhin über GewO und SpielV geregelt
- der Bereich der Pferdewetten wird weiterhin über das Rennwett- und Lotteriegesetz geregelt
- der Bereich der Spielbanken wird weiterhin über das Spielbankengesetz mit all seinen Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit geregelt
- der Bereich des Lotteriewesens wird weiterhin mit all seinen Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit geregelt


Und während EU Kommissar Semeta in seiner ausführliche Stellungnahme u.a. auf diese Punkte eingeht und anmahnt
"dass die deutschen Behörden die Gründe für die vorgeschlagenen Beschränkungen nicht explizit ausgeführt hat"
und den Hinweis gibt
"Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedstaat geltend gemacht werden können, müssen von einer Untersuchung zur Geeignetheit und zur Verhältnismäßigkeit der von diesem Staat erlassenen beschränkenden Maßnahme begleitet werden"

scheint dies EU Kommissarin Kroes vollkommen fremd zu sein, denn das Land SH erhält dazu keine ausführliche Stellungnahme.


Ich möchte Euch jetzt auch nicht mit der Bandbreite der Widersprüche langweilen, aber einen finde ich noch äußerst eklatant und erweckt den Anschein, dass derartige Schreiben der EU Kommission reine Lobbyarbeit sind.

EU Kommissar Semeta fordert in verschiedenen Passagen seines Schreiben ein "ländereinheitliches Verfahren" und schließt mit der Aufforderung "Die Kommission kann die Einhaltung der Anforderung eines kohärenten und systematischen Ansatzes erst dann beurteilen, wenn die gesamte relevante Gesetzgebung geändert und notifiziert wurde."

Nicht nur, dass die Eu Kommissarin Kroes auch dies vollkommen fremd zu sein scheint, stellt sich hier doch zusätzlich die Frage, warum die Eu Kommission die beiden Entwürfe, welche Ausdruck eines "nicht-ländereinheitlichen Verfahrens" sind überhaupt zur Notifizierung zugelassen haben und nicht bereits aus formalen Gesichtspunkten an seine Exzellenz Herrn Dr. Guido Westerwelle und das BMWI zurück gesandt hatte.


VG
Meike

Dateianhänge:
pdf Bewertung_Kroes.pdf (346,47 KB, 323 mal heruntergeladen)
pdf Stellungnahme_Semeta.pdf (72,23 KB, 158 mal heruntergeladen)
1 21.07.2011 16:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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jasper
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da hast Du einige Mühe investiert.
Nur schade, dass so etwas nicht von offizieller Seite erfolgt und wenn doch, dann leider nicht öffentlich.
2 21.07.2011 21:13 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
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Meike
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Hallo Jasper,

ich musste leider feststellen, dass sich von "offizieller Seite" niemand mit den Grundlagen auseinander setzt. - Das ist manchmal arg erschreckend, wie Volksvertreter arbeiten.


Da hatte ich schon vor Wochen bei unterschiedlichen Menschen/Parteiangehörigen nachgefragt, warum überhaupt in einem europarechtlich nicht geregelten Marktsegment zwei Gesetze / Ausführungsentwürfe aus einem Mitgliedsland zur Notifizierung angenommen werden.

Jeder, egal von welcher Partei antwortete mit: "Ja, das weiß ich auch nicht."



Und wenn man an der Quelle direkt nachfragt, bekommt man die Antwort: "Momentan ist in Brüssel Sommerpause, daher wird die Beantwortung Ihrer Anfrage ein wenig Zeit brauchen."



Also wer jemanden kennt, bei dem man mal nachfragen könnte, bitte tun.


VG
Meike
3 22.07.2011 07:32 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo gmg,

ich habe betr. Deiner Fragestellung diese Thema nach vorne gezogen.

Denn die Grundlagen müssen hier erst einmal geklärt werden.

Z.Zt. erscheint mir das Notifizierungsverfahren als äußerst "windig" und zwar von Seiten der EU-Kommission aus.

VG
Meike
4 30.07.2011 06:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

nachdem wir am Wochennede erleben durften, wie das Wort (ob das qualifiziert war, wird vieler Orts bezweifelt) von einem EU-Kommissar (hier dem Präsidenten der EU Kommission, Herrn Barroso) fast die gesamten Börsen zum Crashen bringt, muss man sich doch immer mehr nach der rechtlichen Stellung dieser Herrschaften fragen.


Bis zum heutigen Tag konnte ich keine Person finden, die mir darauf eine Antwort geben konnte.


Das macht doch stutzig oder nicht?


Wir alle bezahlen diese EU-Kommission und diese mit ihren Kommentaren, Bewertungen und Stellungnahmen beeinflusst nicht nur die Weltwirtschaft, sondern bis hier zum Thema hin sogar die nationale Rechtsprechung und keiner auf Nachfrage erläutern aus welcher Zuständigkeit, welcher Rechtsgrundlage heraus sie das überhaupt dürfen.


VG
Meike
5 07.08.2011 05:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

nachdem nun die Sommerpause in Brüssel, d.h. die EU-Kommission hatte ihre letzte Sitzung am 20.07.2011, seit gestern zu Ende ist,
habe ich das Thema noch mal nach vorne geholt.

Obwohl sich die Eu-Kommission laut Geschäftsordnung mindestens 1xwöchentlich zur Sitzung treffen muss, war für diese Woche noch nichts nachlesbar

http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/...year=2011&cl=de

Meine Fragestellungen zur EU Kommission, die ich nach Brüssel geschickt hatte, habe ich auch bis heute noch nicht beantwortet bekommen, werde aber nachberichten.

Falls jmd. Informationen dazu hat, ob aus den Bundesländern, vielleicht sogar aus entsprechenden Referaten heraus denn auch mal kritisch hinterfragt wurde, bitte einstellen.


VG
Meike
6 01.09.2011 09:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

jetzt kann man doch endlich nachlesen, warum Frau Kroes auf einem Auge "blind" war. Es handelte sich offensichtlich um reine Lobbyarbeit.

http://www.focus.de/politik/weitere-meld...aid_692534.html

"Am Montag wird Guttenberg mit der EU-Kommissarin für Digitales, Neelie Kroes, eine Initiative zur Freiheit im Internet starten, hieß es."


Und ich zitiere hier aus einer Antwort aus Brüssel:

"Die genaue Rechtgrundlage für das Notifizierungsverfahren im Glücksspielbereich ist die Richtlinie 98/34 EG.

Warum genau bei der Prüfung, die Sie als Beispiel anführen, nicht auch auf die Verstöße nach den Geldwäscherichtlinien der EU, die im Glücksspielbereich vorhanden sind, hingewiesen wurde, kann ich Ihnen nicht beantworten. Eine mögliche Erklärung wäre, dass die Prüfung der Kommission Verstöße gegen die Grundfreiheiten der EU, insbesondere die Dienstleistungsfreiheit, zum Gegenstand hatte und sich daher auf diesen Aspekt beschränkt hat."


Das ist doch klasse, wenn sich die Kommission in Ihren Prüfungen nur auf bestimmte Aspekte "beschränken" kann.


VG
Meike
7 11.12.2011 08:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

nach einigen Monaten des Wartens und der ersten sehr seltsamen Antwort und des mehrfachen Nachfragens musste ich nun feststellen,

1.
dass alles notifiziert wird, hauptsache es dürfen alle, denn die EU Kommission teilte mir mit
Zitat:
"Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens analysiert die Kommission den notifizierten Text darauf hin, ob die geplante Maßnahme Elemente enthält, die den freien Verkehr von Dienstleistungen oder die Niederlassungsfreiheit der Betreiber im Rahmen des Binnenmarktes beeinträchtigen könnten. Eine darüber hinausgehende Bewertung der Gesetzesentwürfe findet nicht statt."


2.
man schon irgendwie die Geldwäscherichtlinien "im Augen behalten" sollte, denn
man teilte mir mit:
Zitat:
"Selbstverständlich sind auch im Bereich des Glücksspiels die geldwäscherechtlichen Vorschriften zu beachten, soweit sie Anwendung finden."


3.
die Kommission offenbar gar nicht das "echte Glücksspielgesetz" des Landes Schleswig-Holstein und den Staatsvertrag kennt, denn jetzt teilte man mir mit:
Zitat:
"Insofern kann der Staatsvertrag bereits keinen Verstoß gegen EU Recht darstellen, da er terrestrische Spielbanken nicht regelt und Kasino- und Pokerspiele im Internet ausdrücklich verbietet. Ähnliches gilt für das Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins."


Jetzt habe ich die EU Kommission gebeten, mir zu mailen, was Ihnen denn tatsächlich vorgelegt wurde.


VG
Meike
8 13.03.2012 05:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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