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Zum Ende der Seite springen Gaststätte in Aktionärsclubräumen
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AndreasWe AndreasWe ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 20.09.2012
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Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Gaststätte in Aktionärsclubräumen

Guten Tag,

Ich lese schon recht lange hier mit und bin heute Morgen in der Badewanne auf eine Frage gekommen ...

Stellen wir uns mal vor, ich gründe eine AG nach deutschen Recht, Vorstand, Aufsichtsrat usw.

Nun mietet die AG räume an (Gewerberaum/Gebäude), ich mache die Räume nur Aktionären zugänglich, eine Aktie kann man bei mir kaufen.

Dann bau ich da eine Bar rein und verkaufe lustig Cola, Bier, Cocktails. In den Garten bau ich ein Pool, Sauna, einen Grill und das lustige partymachen kann beginnen.


daher meine frage:
1. findet das GastG Anwendung wenn ich sage das ist eine Betriebseinrichtung und eine Kantine?
laut dem Berliner Gaststättengesetz:
Zitat:
§ 25 GastG: Anwendungsbereich
(1) Auf Kantinen für Betriebsangehörige [...] finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.

das würde mich nun stark wundern.

2. gelten die Vorschriften nach "§ 23 GastG: Vereine und Gesellschaften"
Zitat:
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über den Ausschank alkoholischer Getränke finden
auch auf Vereine und Gesellschaften Anwendung, die kein Gewerbe betreiben; dies gilt nicht
für den Ausschank an Arbeitnehmer dieser Vereine oder Gesellschaften.
(2) Werden in den Fällen des Absatzes 1 alkoholische Getränke in Räumen ausgeschenkt,
die im Eigentum dieser Vereine oder Gesellschaften stehen oder ihnen mietweise, leihweise
oder aus einem anderen Grunde überlassen und nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind,
so finden die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 5, 6, 18, 22 sowie des § 28
Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 und Absatz 2 Nr. 1 keine Anwendung. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung
bestimmen, dass auch andere Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung finden, wenn durch
den Ausschank alkoholischer Getränke Gefahren für die Sittlichkeit oder für Leben oder
Gesundheit der Gäste oder der Beschäftigten entstehen.


Das klingt doch viel zu einfach oder?

danke und gruss

andreas
1 20.09.2012 11:21 AndreasWe ist offline E-Mail an AndreasWe senden Beiträge von AndreasWe suchen
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