Öffentlicher Flohmarkt |
ellion
Grünschnabel
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Nordrhein-Westfalen
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Hallo Gewerberechtler
Ich möchte mit ein paar Freunden demnächst einen Flohmarkt veranstalten. Wir haben eine schöne, alte Industriehalle zur Verfügung, die sich im Besitz der Familie eines Freundes befindet. Von der Größenordnung her sind etwa 20-25 Plätze zu vergeben, also schon nicht mehr klein. Reicht er hierfür ein Gewerbe zu haben und alles ordentlich zu versteuern oder brauchen wir eine besondere Genehmigung? Das ganze wird wohl eher eine einmalige Geschichte, vielleicht noch ein zweites Mal in ein paar Monaten, aber keineswegs regelmäßig. Zudem: Wisst ihr, ob die Halle abgenommen werden muss? Stichwort: Brandschutz, Gebäudeschutz usw., im Prinzip ist es ja Privatgelände?
Gelegen ist das ganze in Köln, also NRW.
Würde mich über jeden Hinweis freuen.
Beste Grüße,
Daniel
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1
11.04.2013 18:45 |
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Solon
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Delius
Haudegen
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Hallo aus Helmstedt,
aus der Entfernung ohne Kenntnisse der näheren Einzelheiten ist es immer schwierig, Ratschläge und Hinweise zu geben.
Deshalb der Tip:
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gewerbeamt. Dort werden Sie kompetente Ansprechpartner finden, die Ihnen die rechtlichen Regelungen verständlich näher bringen. Auch haben diese Kollegen vor Ort den Draht zu den übrigen, möglicherweise, einzuschaltenden Dienststellen und Behörden wie Baubereich, Brandschutz etc.
Deshalb einfach fragen.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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2
12.04.2013 08:23 |
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