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marxh   Zeige marxh auf Karte marxh ist männlich
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Moin Moin wir haben hier ein Betrieb, der möchte in einen bestehenden Betrieb ein zweiten Betrieb eröffnen.
Sieht wie folgt aus.
1. Betrieb ist ein Gastrobetrieb
2. neuer Betrieb ist auch ein Gastrobetrieb.

Es steht nur ein Raum zur Verfügung, und es sollen auch keine Räumliche Trennung vorgenommen werden.

ist das Gewerberechtlich machbar???

wenn ja welche Vorrausetzung muss es geben, um so ein System zu zulassen. verwirrt

__________________
Ma

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von marxh: 23.11.2011 10:11.

1 23.11.2011 09:08 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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??? Warum? Was ist der Hintergrund für solch eine Konstruktion? Umgehung des Nichtraucherschutze dürfte nicht funktionieren. Gruß Runge
2 23.11.2011 10:04 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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marxh   Zeige marxh auf Karte marxh ist männlich
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nein es geht nicht um Nichtraucherschutz.

Ein Einkaufzentrum kennt jeder.
viele Geschäfte. und jetzt möchte jemand ein Geschäft in ein Geschäft eröffnen.

geht das Gewerberechtlich ??

__________________
Ma
3 23.11.2011 10:10 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
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Das kann ich immer noch nicht so richtig nachvollziehen.
Worin sollen sich denn die beiden "Betriebe" unterscheiden? Auf jeden Fall geht es doch um ein und die selbe Betriebsstätte. In einem einzigen Raum kann man nach meinen Vorstellungen auch gar keine wahnsinnig unterschiedlichen Gewerbe betreiben.
Dass mehrere Personen den selben Betrieb verantwortlich selbständig betreiben und deshalb jeder ein Gewerbe (z.B. als GbR oder so) anmeldet, kann ich mir gut vorstellen und es wäre auch durchaus möglich, für einen Gastronomiebetrieb mehrere Konzessionen (wenn sie denn noch erforderlich sind) an verschiedene Personen zu erteilen, die sich dann untereinander einigen müßten.
Viele Grüße, Regina Runge
4 23.11.2011 10:22 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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Moin aus Rheinhessen,
folgende Idee hatten mal Gewerbetreibende hier - passt zum Thema, könnte sogar eine ähnliche Geschichte sein.
Eine Gaststätte - Kamerad 1 betreibt diese (mit Konzession) von Mo. - Do. - Kamerad 2 wollte diese Gaststätte von Fr. - So. (mit Konzesson) betreiben. Das Interieur (incl. Getränke, Zapfanlage u. ä.) sollte gemeinsam genutzt werden. Wie das praktisch laufen sollte, konnten mir die Herrschaften auch nicht erklären. Letztlich kam es aber zwischen den Beteiligten zum Streit und ich musste nicht entscheiden - großes Grinsen

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
5 23.11.2011 10:51 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Hi aus Herzogenrath,

vielleicht sollen ja auch 6 GSG aufgestellt werden, nach dem Motto drei in meiner Kneipe, drei in deiner Kneipe.

Wie groß ist eigentlich der eine Raum?

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
6 23.11.2011 11:23 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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also in einen Raum sind Mc Donald und Nordsee ohne Räumliche Trennung.

Es sind zwei unterschiedliche Betriebe,in einer Betriebsstätte,geht das ??

__________________
Ma
7 23.11.2011 11:47 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
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Ich wüßte nicht, was dagegen spricht. Wird denn Alkohol ausgeschenkt und brauchen die dafür bei Ihnen noch eine Gaststättenkonzession? Dabei müßte dann wohl genau betrachtet werden, werd die Konzession bekommt und für welchen Teil des Raumes sie gelten soll.
Ansonsten würden beide das Gewerbe unter der gleichen Adresse anzeigen.
Viele Grüße, Regina Runge
8 23.11.2011 11:53 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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wenn ich für ein stehendes Gewerbe eine feste Einrichtung benötige, und diese durch mein Betrieb belegt ist, wie ist es dann möglich innerhalb der 1 festen Einrichtung eine zweite mit einen ganz anderen Betreiber, sowie sogar andere Öffnungszeiten zu genehmigen.

__________________
Ma
9 23.11.2011 12:02 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
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Für die Gewerbeanzeige halte ich das für unproblematisch, da beide Gewerbebetriebe rund um die Uhr geöffnet haben dürfen und hierzu auch in der Gewerbeanzeige keine Angaben machen müssen. Wie die das dann ausgestalten, bliebe ihnen selbst überlassen.

Für eine eventuelle Gaststättenkonzion müßte man, wie schon gesagt, genauer definieren, welche Flächen für wen konzessioniert werden müssen/können.
Brauchen die denn bei Ihnen noch eine Konzession?

Viele Grüße, Regina Runge
10 23.11.2011 12:22 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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ja brauchen Sie.

dann wäre nach ihrer Aussage, die Bauordnung in der Entscheidungspflicht. Formulier

Danke aus dem hohen Norden

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Ma
11 23.11.2011 12:28 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
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Hi aus Herzogenrath,

wird denn bei Nordsse und McD überhaupt Alkohol verkauft, mir ist kein McD bekannt, wo Alkohol zu bekommen wäre.

Bei einer 24 Std. Öffnung ist außerdem für beide Betriebe eine Sperrzeitverkürzung erforderlich.

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
12 23.11.2011 12:34 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Also, in Niedersachsen gibt es keine Sperrzeiten für Gaststätten mehr. Und zur Konzessionspflicht, betrifft die denn bei Ihnen nur den Alkoholausschank? Hier in Nds. war das bisher so; jetzt wird sie ganz abgeschafft.

Die Bauordnung wird m.E. nicht entscheiden können, welche Bereiche für wen konzessionspflichtig sind. Wenn bestimmte Bereiche gemeinsam genutzt werden sollen (z.B. Sitzplätze, Toiletten o.Ä.) sind die möglicherweise auch für beide zu konzessionieren.

Viele Grüße, Regina Runge
13 23.11.2011 12:44 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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Hi aus Herzogenrath,

seit dem 01.07.2005 gibt es in der gesamten BRD keine Konzessionspflicht mehr für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen, also auch in NDS...

Und zur Sperrzeitverkürzung, nach § 3 Abs. 3 der Gewerberechtsverordnung –GewRV vom 17.11.2009 beginnt für Gaststätten die Sperrzeit um 05:00 Uhr, also muss bei einem 24 Std. Betrieb eine Sperrzeitverkürzung beantragt werden.

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Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
14 23.11.2011 12:50 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
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Hallo,

die beiden Betriebe waren nur ein bespiel.

Tatsache ist es sind zwei Imbisse.

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Ma
15 23.11.2011 13:22 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
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Na dann geht das Ganze wohl doch eher in die Richtung Umgehung von Vorschriften:

- Raucherkneipen
- 3 GSG je Kneipe

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Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
16 24.11.2011 09:14 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
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Danke Danke
das was ich wissen wollte, habe ich heraus gehört.

Gewerberechtlich liegt nichts dagegen, 2 oder 3 oder, mehr in einer festen Einrichtung an zu zeigen. Respekt

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Ma
17 24.11.2011 10:18 marxh ist offline E-Mail an marxh senden Beiträge von marxh suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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"Shop in Shop" kann funktionieren.

Für Spielautomaten bleibt aus meiner Sicht sowieso kein Raum, da ein Imbiss keine Vollgststätte ist und bei Zugang von Jugendlichen erst recht keine Bescheinigung nach § 33 c Abs. 3 bekommt (zumindest bei mir nicht).

Und geraucht werden, darf in Räumen, die zur Abgabe von zubereiteten Speisen dienen auch nicht.

Brauchen wir zwei verschiedene Personaltoiletten???

Gruß J. Simon
18 24.11.2011 12:10 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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