unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Rückwirkende Anmeldung obwohl Rechtsform zu dem Zeitpunkt noch nicht gab. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Rückwirkende Anmeldung obwohl Rechtsform zu dem Zeitpunkt noch nicht gab.
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
tumari tumari ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 30
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 185.923
Nächster Level: 195.661

9.738 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Rückwirkende Anmeldung obwohl Rechtsform zu dem Zeitpunkt noch nicht gab.

Hallo zusammen,

Wir haben hier einen Fall, der uns ein wenig Kopfschmerzen bereitet und wir nicht so ganz genau wissen, wie wir vorgehen können/sollen. Vor allem weil wir es hier mit einem sehr unangenehmen Steuerberater zu tun haben. Dieser möchte eine UG & Co. KG (dessen persönlich haftender Gesellschafter eine UG ist) seines Kunden, rückwirkend zum 02.01.2012 anmelden, obwohl die Eintragung im Handelsregister erst im August erfolgt ist und hier auch keine Gewerbeanmeldung „in Gründung“ vorgenommen wurde. Das Einzelgewerbe des Gewerbetreibenden soll auch rückwirkend zum 02.01.2012 abgemeldet werden. Dieser Steuerberater war schon bei einem Telefongespräch sehr unverschämt und vor allem beleidigend und unangenehm. Nun kam ein weiteres Schreiben …wieder "sehr nett" formuliert. Ich bin der Meinung, dass eine Gewerbeanmeldung rückwirkend zum 02.01.2012 nicht rechtens ist, da zu dem Zeitpunkt noch nicht mal ein Gesellschaftervertrag vorlag. Beigefügte Gesellschaftervertrag in diesem Falle, ist der 30.07.2012! Also wäre doch eine Anmeldung höchstens zu dem Datum möglich?

Zusätzlich kommt noch hinzu, dass unser Abteilungsleiter, der erst seit 7 Wochen beim Ordnungsamt ist, sich nun in diesem Fall reinkniet und nicht hinter mir steht. Er versucht dem Wunsch des Steuerberaters entgegen zu kommen und sagt, wir müssten uns mit dem Umwandlungsgesetz und HGB auseinander setzen um zu sehen, ob der Steuerberater Recht hat und wir seinen Antrag zur rückwirkenden Anmeldung der UG & Co. KG statt geben können/müssen. Ich bin der Meinung, dass wir damit nichts zu tun haben und die Anmeldung der UG & Co. KG höchstens mit Datum vom 30.07.2012 (Gesellschaftervertrag) angemeldet werden kann. Wir müssen doch nach den tatsächlichen Verhältnissen gehen und der Steuerberater schreibt selbst, dass die tatsächliche Gründung im Juli erfolgte (zwar rückwirkend) und Anfang des Jahres noch nicht daran zu denken war, dass das Einzelgewerbe in eine UG & CO. KG umwandelt werden würde. Trotzdem besteht er auf Abmeldung des Einzelgewerbe + Anmeldung der UG & Co. KG zum 02.01.2012

Ist das so richtig und dann auch ganz ohne Verwarnung bzw. Bußgeld?

Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, bin schon am verzweifeln :-( ;-)

GLG
1 31.08.2012 08:45 tumari ist offline E-Mail an tumari senden Beiträge von tumari suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.708.554
Nächster Level: 11.777.899

69.345 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

bitte im öffentlichen Bereich keine Dokumente einstellen, aus denen Daten von Beteiligten ersichtlich sind. Zeigefinger

Zum Fall:
Wie der Steuerberater selbst erklärt, handelt es sich bei der steuerlichen Rückwirkung um eine Fiktion. Diese ist aber für das Gewerberecht ohne Belang. Gewerberechtlich ist nur interessant, welche – natürliche oder juristische Person – zu welchem Zeitpunkt faktisch ein Gewerbe ausgeübt hat. Denn das Gewerberecht dient der ordnungsrechtlichen Überwachung der Gewerbetreibenden und nicht der Legitimierung irgendwelcher aus steuerlichen Erwägungen vorgenommenen Konstruktionen, auch wenn diese rechtlich zulässig sind.
Eine Anmeldung kann daher frühestens zum dem Zeitpunkt erfolgen, an dem die juristische Person im Handelsregister eingetragen wurde, denn vorher existierte sie schlichtweg nicht und konnte daher auch nicht gewerblich tätg sein. Die rückwirkende Gründung ist schießlich keine "Zeitmaschine". smile
2 31.08.2012 09:04 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.121.074
Nächster Level: 11.777.899

1.656.825 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo tumari,

ich schließe mich KOllegen Mischner voll an. Die Änderung der Rechtsform kann nur dann erst dann erfolgen, wenn eine entsprechende Änderung im Handlesregister eingetragen und somit wirksam geworden ist. Auch wenn das Umwandlungsgesetz und das HGB Ausstrahlung ins Gewerberecht haben,
so kann aber im geschildeten Fall eine rückwirkende Anmeldung nicht erfolgen. Die Fakten hast du ja erwähnt.

Ich würde dem neuen Vorgesetzten hier ganz beharrlich ins Gewissen reden, denn wenn ihr so etwas einmal zulasst, dann kommt der SB wieder und andere auch.

VG J. Simon
3 03.09.2012 13:02 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
tumari tumari ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 30
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 185.923
Nächster Level: 195.661

9.738 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von tumari


www.Fiat-126-Forum.de







So,
folgendes ist hier nun in der Angelegenheit passiert. Nach Überprüfung der Kreisverwaltung und Sachgebietsleiters, kamen die zu dem Ergebnis, dass die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG kein Gewerbe anmelden kann, sondern nur die sie vertrenden Komplementärgesellschaft, sprich die UG haftungsbeschränkt, denn die UG & Co. KG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht selbst Gewerbetreibender sein.

Es gibt seitens unserer Kreisverwaltung keine Bedenken, die Abmeldung des Einzelgewerbes und Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) rückwirkend anzumelden, da nach dem Auszug aus dem notariell beurkundeten Vertrag Ausgliederungsstichtag der 02.01.2012 war und somit alle Rechte und Pflichten rückwirkend auf die UG (haftungsbeschränkt) übertragen worden sind.
Und ich darf noch nicht mal ein Ermittlungsverfahren wegen verspäteter Gewerbeab- und Anmeldung einleiten.
4 12.10.2012 11:39 tumari ist offline E-Mail an tumari senden Beiträge von tumari suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Rückwirkende Anmeldung obwohl Rechtsform zu dem Zeitpunkt noch nicht gab.


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.435.485
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.410
Antworten: 8
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 11.828
Antworten: 15
Ablehnung Marktfestsetzung Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   14.01.2008 20:26 von runrig1502     13.03.2024 07:16 von A.Pohnke   Views: 49.561
Antworten: 15
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 134.103
Antworten: 21

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 312.632 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.495.361


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 96 | Gesamt: 0.243s | PHP: 99.59% | SQL: 0.41%