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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Bayerischer Landtag Dringlichkeitsantrag DRS 16/4604 vom 22. 04. 2010 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Bayerischer Landtag Dringlichkeitsantrag DRS 16/4604 vom 22. 04. 2010 3 Bewertungen - Durchschnitt: 1,003 Bewertungen - Durchschnitt: 1,003 Bewertungen - Durchschnitt: 1,003 Bewertungen - Durchschnitt: 1,003 Bewertungen - Durchschnitt: 1,00
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Bayerischer Landtag Dringlichkeitsantrag DRS 16/4604 vom 22. 04. 2010

Rechtliche Handhabe gegen Spielhallen für die Kommunen verbessern

Dringlichkeitsantrag der FW vom 22. 04. 2010

vgl. Anlage


Grüße

Dateianhang:
pdf DRS 16_4604.pdf (224,36 KB, 100 mal heruntergeladen)


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gmg
1 07.05.2010 14:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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Gruß an alle,

versteht jmd. diesen Antrag?

Da gibt es offensichtlich in einigen Kommunen Abstimmungsproblematiken zwischen "Gewerberecht und Baurecht" und dass soll nun wie auch immer (wurde nicht näher formuliert) der Gesetzgeber heilen?

Wenn Querschnittsämter und Stabsstellen / Koordinierungsstellen in einer bayerischen Kommune nicht vernüftig arbeiten und es daher zu keiner "frühzeitigen Abstimmung" kommt, so wird der Gestzgeber in Berlin dies sichelich nicht heilen können, oder sieht das jmd. anders?


Mir scheint es, als wenn einigen die Instrumente und Spielregeln des BauGB und der BauNVO nicht recht bekannt sind
oder kennt hier jemand eine Kommune, die alle Spielregeln beachtet hatte, um eine neue Spielhalle baurechtlich nicht zu genehmigen
und dann von einem Gericht dazu verurteilt wurde, dass es diese doch zulassen muss, dann bitte Fundstelle hier einstellen.


Gruß
Meike
2 15.05.2010 07:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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