Fischräucherei |
Doris
Jungspund
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Fischräucherei |
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Hallo,
muss jemand, der eine Fischräucherei betreiben will, diese eigentlich auch anmelden?
Derjenige hat wohl einen kleinen Räucherwagen zu Hause stehen und möchte den bei ihm bestellten Fisch dann zu den Kunden bringen.
Viele Grüße
doris
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1
03.06.2009 08:35 |
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Solon
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Schwarzer
König
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Sofern die Fischräucherei gewerblich betrieben wird, besteht Anmeldpflicht.
Wenn der Fischveredler die Fische selber in seiner Fischzuchtanlage heranzieht, dann wäre u.U. von einem landwirtschaftlichen Betrieb auszugehen, die Fischräucherei und der Vertrieb könnte als Annex zu dieser fischwirtschaftlichen Tätigkeit betrachtet werden und dann wäre das Gewerberecht nicht anwendbar.
Zu empfehlen wäre vielleicht ein Hinweis auf das Baurecht/Immissionschutzrecht, da die Nachbarschaft u.U. die Nase voll hat, wenn der Fisch vor sich hin räuchert.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
03.06.2009 09:16 |
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Solon
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Doris
Jungspund
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Themenstarter
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Super,
vielen Dank!!!!!!!!!
Habe mir schon gedacht, das es an dem Aspekt liegen wird, von wo der zu räuchernde Fisch stammt.
doris
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3
03.06.2009 09:51 |
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pmcolonia
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Urproduktion, ja oder nein, das ist hier die Frage, die gestellt und beantwortet werden muss.
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4
05.06.2009 20:02 |
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