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Sonnenblume Sonnenblume ist weiblich
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Jugendhaus

Liebe Kollegen und Kolleginnen!

Folgende Frage:

Eine Gemeinde betreibt ein Jugendhaus.
Zu allem Überfluss sollen dort auch alkoholische Getränke gg. Entgelt ausgeschenkt werden.

Wie seht Ihr das nun: Ist der Betrieb des Jugendhauses nun eine öffentliche Aufgabe wie es Landmann-Rohmer in der Einleitung Rd. 57
vorsieht und somit kein Gewerbe oder nach dem Kommentar Michel/Kienzle § 1 GastG Rd. 12 ein Gewerbe?

Kommt es darauf an, ob in dem Jugendhaus Getränke und/oder Speisen
verabreicht werden gg. Entgelt verabreicht werden(§ 1 Abs. 1 GastG)?

Oder ist alles ganz anders?

Danke!
1 25.09.2009 08:46 Sonnenblume ist offline Beiträge von Sonnenblume suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

unabhängig von der Frage, ob es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, wäre zu klären, ob der Alkoholausschank gewerblich (d. h. mit Gewinnerzielungsabsicht) erfolgt oder ob das Entgelt nur kostendeckend ist. Ein wichtiges Indiz stellt der Vergleich der Getränkepreise mit denen der ortsansässigen Gastronomie dar.
2 25.09.2009 09:04 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Ein freundliches Moin

zunächst mal würde ich ein kommunales Jugendhaus nicht so führen, dass ich dort Alkohol anbiete. Es ist eine Frage der Zeit, wann erstmals alkoholbedingt Negatives passiert und die Kommune erklären muss, weshalb nicht, wie anderswo, auf die Abgabe von Alkohol verzichtet wird. Aber das ist ja hier nicht das Thema.

Zum eigentlichen Thema: Nachdem dort Alkohol ausgeschenkt wird, ist dieses Jugendhaus (zumindest auch) eine erlaubnispflichtige Gaststätte nach dem GastG. Sicherlich gehört der Betrieb einer Kneipe nicht zu den den Gemeinden obliegenden öffentlichen Aufgaben.

Ansonsten: Wird dieser Laden denn mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben?

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 25.09.2009 10:07.

3 25.09.2009 09:05 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Waldfee   Zeige Waldfee auf Karte Waldfee ist weiblich
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wir hatten auch vor Jahren eine Anfrage eines Fördervereins wegen eines Jugendtreffs. Nach Prüfung des vorgelegten Konzeptes und einer Stellungnahme des Kreisjugendpflegers kamen wir zu dem Ergebnis, dass der Jugendtreff nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Förderverein wurde auf § 23 GastG hingewiesen und dass die Vorschriften der §§ 5, 6, 18, 22 und 28 Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 GastG Anwendung finden.

__________________
Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
4 25.09.2009 10:26 Waldfee ist offline E-Mail an Waldfee senden Beiträge von Waldfee suchen
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