Gewerbeanzeige für mehrere Gewerbe |
mmsbg
Grünschnabel
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Gewerbeanzeige für mehrere Gewerbe |
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hallo,
wie ist die allgemeine Praxis bei der Anmeldung von verschiedenen Gewerben?
Beispiel: Eine Person hat bereits ein Buchführungsbüro angemeldet und betriebt neu eine Gaststätte unter derselben Anschrift. Sollte hier wie vom Gewerbetreibenden gewünscht eine Gewerbeummeldung (Erweiterung des bestehenden Betriebes) oder eine separate Gewerbeanmeldung getätigt werden? In den Kommentierungen finde ich hierzu keine eindeutige Aussage.
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1
30.06.2009 08:34 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: Gewerbeanzeige für mehrere Gewerbe |
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Das kommt darauf an, wie die Sache gestaltet ist.
Wenn für Buchführung und Gaststätte dieselben Räumlichkeiten genutzt werden und auch die eigene Buchführung usw. nicht getrennt wird (also auch z.B. dem Finanzamt gegenüber ein einheitlicher Betrieb besteht) - dann würde ich eine Ummeldung / Erweiterung machen.
Das halte ich aber bei dem hier geschilderten Fall für unwahrscheinlich.
Plausibler ist hier wohl, dass die Gaststätte separat betrieben wird, also Neuanmeldung.
Sonnige Grüße aus Euskirchen (würden der Temperatur wegen hier gerne lüften, dummerweise wird aber hier die Straße geteert - puuuuh)
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Et kütt, wie et kütt !
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2
30.06.2009 09:24 |
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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also ich würde sagen, einfach nochmal nachfragen. Gibt es neue und eigenständige Steuernummern, sprich wie erfolgt die Abrechnung.
Über Unterkonten hat man über die einzelnen Geschäftsfelder trotz der gleichen Steuernummer eine entsprechende Übersicht. Der Steuerberater wird regelmäßig zum neuen Betrieb raten, da er dann zumindest für den Jahresabschluss zweimal kassieren kann.
Also, der Kunde ist König, wenn er es zusammen, sprich über unterkonten abrechen will- Ummelduing
neue Steuer- und Betriebsnummer- Anmeldung einer neuen Hauptniederlassung
Fragen!
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3
30.06.2009 09:30 |
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pmcolonia
Routinier
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Der Kunde ist König. Wenn er zwei Betriebe will, dann bekommt er zwei Betriebe. Wenn er nur einen Betrieb will, dann bekommt er eine Erweiterung. Wo ist das Problem. Steuern wird er schon zahlen müssen auf beiden Wegen.
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4
02.07.2009 19:37 |
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