Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl. |
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.817.021
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl. |
|
Zur Sicherstellung , dass sich in einer Automatensoftware keine Schläferprogramme, Backdoors o.Ä. befinden :
---------------------------------------------------------------------------
-------
Endgültiger Quelltext mit Dokumentation wird geprüft.
Dieser Quelltext wird unter behördlicher Aufsicht ( oder besser bei einer Behörde) kompiliert.
Nur dieses Kompilat darf als Gerätesoftware verwendet werden.
Softwareupdate über Netzwerk darf nicht möglich sein.
Sollte ein Softwareupdate aus Sicherheitsgründen (Manipulation durch Dritte) unverzüglich erforderlich sein, muss innerhalb von 14 Tagen der obige Vorgang entsprechend durchgeführt werden.
---------------------------------------------------------------------------
-------
Da insbesondere die Herstelleraufsteller in den Punkten der Verwendung eigener Software in der eigenen Aufstellung und illegaler Vernetzung auffällig geworden sind und weiterhin die Nachprüfung der Geräte durch eine einfache Neuzulassung unter neuer Zulassungsnummer umgehen , wäre hier Folgendes sinnvoll :
---------------------------------------------------------------------------
---------
Die Zulassungsnummer muss unveränderbar an der Hauptfrontscheibe des Geräts angebracht werden, weiterhin an einem anderen grossen Gehäuseteil.
Eine Neuzulassung eines bereits einmal zugelassenen Geräts darf nicht erfolgen.
Die Zulassung eines Nachbaugerätes gilt für 3 Monate nach Abruf des Zulassungsbeleges , in dieser Zeit muss das Gerät von einem §7 Prüfer geprüft werden und kann dann weitere 2 Jahre in Betrieb bleiben.
Weiter müssen Behörden (zB OÄ) die Möglichkeit haben jederzeit und unangemeldet eine §7 Prüfung durchführen zu lassen.
---------------------------------------------------------------------------
---------------------
Weitere Vorschläge ?
Wem trägt man dieses am Besten vor ?
|
|
1
20.11.2008 11:38 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.855.473
Nächster Level: 41.283.177
|
|
RE: Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl. |
|
Ein guter Thread, Dieter.
Wir könnten heiraten !
Ich wollte ihn eigentlich erst nächstes Jahr nach der IMA eröffnen.
So wie ich Zeit habe, werde ich mir erlauben auch ein paar Anregungen einzubringen !
und Grüße
__________________ gmg
|
|
2
20.11.2008 11:59 |
|
|
Solon
|
|
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.817.021
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
|
|
Danke gmg für die Blumen !
Verheiratet bin ich aber schon und Doppelehe ist in D strafbar.
(Obwohl, einige Gerichte sehen das wohl nicht so eng.)
Die Frage ist nun, wie kann es so veröffentlicht werden, dass es die Entscheidungsträger in Politik und Gesetzgebung erfahren und es denen plausibel dargelegt wird ?
Das es etwas bringt, solche Sachverhalte und evtl. Lösungen an diese heranzutragen, haben wir ja durch die Anweisung des BMWI an die PTB gesehen, die schliesslich zu den TR4 führten.
|
|
3
21.11.2008 07:37 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.072.268
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Vorschläge:
-Der durchschnittliche Stundenverlust MUß zwischen 30 und 33 € betragen. Chancengleichheit für alle Hersteller!
-Der Hersteller MUß jedem Gerät ein Datenblatt beilegen, aus welchem ersichtlich wird nach wievielen Betriebsstunden das Gerät den angegebenen Stundenverlust mit einer Warscheinklichkeit von mindestens 95% erreichen wird.
-Eigenwerbung auf kosten der Aufsteller in Form von Begrüßungsgewinnen bei Neugeräten sowie nach jedem Update sind VERBOTEN. Es MUß nachweisbar vom Zufall abhängen, ob gewonnen oder verloren wird.
(Im Moment ist es so, daß durch die Hersteller die Software derart manipuliert wird, daß Neugeräte die ersten ca150 Stunden mit 150 bis 200% Auszahlquote laufen, um neue Spieler "anzufüttern" und an das Produkt zu binden. Diese Praxis schafft leere Kassen bei den Aufstellern und ist besonders "Spielsucht" - fördernd.)
-Besonderes Augenmerk sollte der Umsetzung des "Dargestellten Höchstgewinnes" von 1000€ gewidmet werden. Es ist ein leichtes diese Darstellung von 1000€ mit 5 Blümchen zu verzieren, was dann in Wirklichkeit einen Gewinn von 5000€ bedeutet.
Also: Nicht nur DARSTELLUNG dieses Höchstgewinns.(Ein Hersteller wird erfahrungsgemäß ALLES daran setzen die TR4 Richtlinien zu umgehen)
|
|
4
26.11.2008 05:09 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.817.021
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
|
|
Die Wirtschaftlichkeit für den Aufsteller wird wohl kaum in die SpVO einfliessen.
Aber mit den obigen Vorschlägen käme man dieser Sache vielleicht etwas näher.
Auf jeden Fall wäre dann die Gleichstellung zwischen Normalbetreiber und Herstelleraufsteller gesichert.
|
|
5
27.11.2008 07:34 |
|
|
Zeuss
Eroberer
Dabei seit: 27.04.2006
Beiträge: 52
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 340.389
Nächster Level: 369.628
|
|
Leider sind alle hier Anwesenden hier die falschen Ansprechpersonen zu diesem Themas hier im Forum
__________________ Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
|
|
6
28.11.2008 00:29 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.072.268
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Da hast Du wohl recht, lieber Zeuss. ist eher sinnlos...
|
|
7
28.11.2008 06:25 |
|
|
RudiCartell
Tripel-As
Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 991.884
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Der Ansatz, die Gedanken etwas in Struktur zu bringen und sich dabei es nochmals zu überlegen, was man selbst bisher glaubte verstanden zu haben, bevor man es hier schreibt, ist nie sinnlos.
Es mag sein, dass die genaue Adresse nicht die vorwiegenden Nutzer des Forums sind, aber es gibt Mitleser und teilweise andere Ideengeber, die helfen auch mal außerhalb seiner eigenen Leitplanken weiterzudenken.
Ich glaube auch, dass die Wiederholung richtiger (durchdachter) Forderungen immer noch der beste Pädagoge ist (eventuell ja sogar Therapeut).
Mein subjektiver Eindruck ist, dass derzeit an mehreren Türchen geklopft wird. Zeitlich dringend ist das Thema Anschlusszulassung etwas näher zu beleuchten, da dort - wenn man es bis zum Ende weiterdenkt - wohl fasst beliebige Gebrauchtgeräte am nächstem Jahr zu neuen Geräten (mit neuer Bauartzulassung) umfunktioniert werden können. Hierdurch wird das Zeitfenster in dem irgendein Zufallsfunds bei Überprüfung eventuell erkannt oder gesichert werden kann, gleich NULL. Faktisch brauchen keinerlei Überprüfungen mehr vollzogen zu werden (nur was für Software man dann unter die Haube geschoben bekommt, bleibt abzuwarten). Wenig Kontrolle lässt den Mut steigen. Vielleicht verstärken sich dann einige sporadisch beobachte Trends in der Marktaufteilung noch.
Gruß vom Rudi
|
|
8
28.11.2008 12:58 |
|
|
alfi1950
Tripel-As
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.228.401
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Beitrag Nr. 4 von john 28.11.2008 05:09.
-Der Hersteller MUß jedem Gerät ein Datenblatt beilegen, aus welchem ersichtlich wird nach wievielen Betriebsstunden das Gerät den angegebenen Stundenverlust mit einer Warscheinklichkeit von mindestens 95% erreichen wird.
Warum diese prozentuale Einschränkung? Innerhalb einer festen Anzahl von Spielstunden sollte es doch möglich sein den Stundenverlust 100%-tig zu garantieren! – Wir wollen doch die heutigen „Hintertüren“ fest verschließen und nicht neue Hintertüren schaffen.
Sinnlos ist es nichts zu unternehmen!
|
|
9
29.11.2008 14:37 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.389
Nächster Level: 8.476.240
|
|
alfi
viel Spaß hier im Forum!
|
|
10
30.11.2008 09:49 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.072.268
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Vorschlag:
Anstatt über ein Verbot der Gaststättenaufstellung nachzudenken sollte Mindestabstand von 500 Meter zwischen zwei 12er Konzessionen eingeführt werden.
Filialisten wie Mülleck, Schmitt, Hersteller usw...die mit ihren Casinotempeln das Land zuscheissen, stellen sich immer mehr als Totengräber der Branche heraus, mit dem kleinen Spiel haben die schon lange nichts mehr am Hut.
Solche Mehrfachkonzessionen dienen einzig und allein der Umgehung des Spielerschutzes, in dem immer genügend Geräte frei sind die gerade keine Spielpause machen.
|
|
11
05.12.2008 11:04 |
|
|
r2d2
Tripel-As
Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 855.872
Nächster Level: 1.000.000
|
|
1. Zur Vermeidung von Korruption und Lobbyistenfilz bzw. Seilschaften innerhalb der Bundesprüfbehörde, ist das Rotationsprinzip einzuführen.
Die Leiter der für die Zulassung von Glücksspielgeräten verantwortlichen Abteilung innerhalb der PTB, sind spätestens nach Ablauf von 4 Jahr auszutauschen.
2. Auch die MASTERARBEIT düfte interessante Ansatzpunkte besitzen!!!
|
|
12
25.12.2008 18:24 |
|
|
RudiCartell
Tripel-As
Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 991.884
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Zitat>
2. Auch die MASTERARBEIT düfte interessante Ansatzpunkte besitzen!!!
<Zitat
Wenn du sie doch kennts, dann lass uns doch nicht dumm sterben.
Gruß vom Rudi
|
|
13
26.12.2008 12:06 |
|
|
sunrise
Routinier
Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.857.040
Nächster Level: 3.025.107
|
|
Zitat: |
Original von John-Lautner
Vorschlag:
Anstatt über ein Verbot der Gaststättenaufstellung nachzudenken sollte Mindestabstand von 500 Meter zwischen zwei 12er Konzessionen eingeführt werden.
Filialisten wie Mülleck, Schmitt, Hersteller usw...die mit ihren Casinotempeln das Land zuscheissen, stellen sich immer mehr als Totengräber der Branche heraus, mit dem kleinen Spiel haben die schon lange nichts mehr am Hut.
Solche Mehrfachkonzessionen dienen einzig und allein der Umgehung des Spielerschutzes, in dem immer genügend Geräte frei sind die gerade keine Spielpause machen.
|
|
"Filialisten wie Mülleck, Schmitt, Hersteller usw...die mit ihren Casinotempeln das Land zuscheissen"
besser kann man es nicht ausdrücken
!
es grüßt sunrise
|
|
14
26.12.2008 16:08 |
|
|
novocheatr
Eroberer
Dabei seit: 28.12.2008
Beiträge: 65
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 362.028
Nächster Level: 369.628
|
|
Zitat: |
Original von alfi1950
Beitrag Nr. 4 von john 28.11.2008 05:09.
-Der Hersteller MUß jedem Gerät ein Datenblatt beilegen, aus welchem ersichtlich wird nach wievielen Betriebsstunden das Gerät den angegebenen Stundenverlust mit einer Warscheinklichkeit von mindestens 95% erreichen wird.
Warum diese prozentuale Einschränkung? Innerhalb einer festen Anzahl von Spielstunden sollte es doch möglich sein den Stundenverlust 100%-tig zu garantieren! – Wir wollen doch die heutigen „Hintertüren“ fest verschließen und nicht neue Hintertüren schaffen.
Sinnlos ist es nichts zu unternehmen! |
|
Entweder habe ich garnichts verstanden oder alles falsch, glaube ich aber nicht! Stundenverlust 95%? Der wird jede Stunde erreicht! Den kann ich 100% Garantieren!
Ich glaube Du meinst etwas anderes, nach deinen 100% sollte der Gewinnfall eintreten, oder?
Das währe ja wieder Berechenbar, Vorhersehbar, nach Schema "schmeiß 200€ rein und Du bekommst 99€ wieder, lol!
So war es einmal, das Programm hatte feste Abläufe (Z.B Merkur-Disk konnte man mit einer Liste innerhalb von ein paar Spielen sagen wann 100 Freispiele kommen).
"If Then Goto oder JNZ") berechenbar!
Heute ist der Stundenverlust auch garantiert, nur das System hat keine festen Strukturen (Unvorhersehbar)
Du kannst in einen Novoliner 1000, 2000, 5000 versenken und Du bekommst ein paar Trostpreise.
Oder, (der Alptraum der Aufsteller) für 100€ 22000€ raus, für 20€ 13000€, für 20€ 2000€, Mittendrin statt nur dabei!
Einfach Ausgedrückt
"Der Zeitpunkt wann soll nicht mehr im Programm vorkommen"
Es war sonst so, hat ein Automat gegeben hat er erstmal gefressen!
Heute sagen sich die Spieler "heute muß er aber schmeißen" tut er aber nicht nur vielleicht!
Frage mal an die Aufsteller! Wieviel mal wurden schon die Touchscreen eingeschlagen beim Novoline!
Wie die AGI das dem PTB an Hand der Geräte plausibel gemacht hat, hmmmm Na ja der Automat hat ja vier Jahre Zeit seine AQ (die es nicht mehr gibt) zu erfüllen, seine fixe Auszahlquote!!!
Vielleicht anhand Neuronaler Netze (Gehirn Mensch)
Wie unterscheidet sich nun die Informationsverarbeitung in Computern von der in Neuronalen Netzen? Während ein Computerprogramm aus einer langen Anweisungskette besteht, die der Reihe nach abgearbeitet werden muss (serielle Verarbeitung), kommt ein Neuronales Netz völlig ohne Anweisungen aus. Stattdessen wiederholen alle Neuronen gleichzeitig (parallele Verarbeitung) immer wieder dieselbe einfache Grundoperation: Sie summieren die von anderen Neuronen eingehenden Nervenimpulse, und wenn die Summe einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, feuern sie selbst einen Impuls. Diese Parallelität macht Neuronale Netze sehr schnell. Während die lange Anweisungskette eines seriellen Programms einen Prozessor mit außerordentlicher Geschwindigkeit erfordert, kann das Neuronale Netz dank seiner parallelen Verarbeitung selbst mit langsamen Rechenelementen oft zu einem sehr viel schnelleren Ergebnis gelangen.
Deshalb versucht man heutzutage, die Funktionsweise eines Gehirns mit Hilfe künstlicher Neuronaler Netze nachzuahmen. Damit solch ein Neuronales Netz richtig funktioniert und die an es gestellten Aufgaben erfüllen kann, müssen die Verbindungsstärken zwischen den „Neuronen” optimal eingestellt sein. Dies geschieht, indem das Netzwerk trainiert wird. Anstatt Rechenvorschriften explizit formulieren zu müssen, genügt es, das erforderliche Wissen lediglich in Form einer ausreichend großen Anzahl von Lösungsbeispielen zu präsentieren. Ein künstliches Neuronales Netz wird also trainiert und nicht seriell programmiert.
Ob man hier etwas Abgeleitet hat, möglich währe es.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von novocheatr: 29.12.2008 05:19.
|
|
15
29.12.2008 04:56 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.389
Nächster Level: 8.476.240
|
|
1. Eine Abfrage von Daten darf ausschließlich über eine bundesbehörtliche geprüfte und zugelassene „NORM-Schnittstelle“ erfolgen. Es darf keine weitere Schnittstelle geben.
2. Eine Vernetzung ist nicht erlaubt, es sei den, es ist technisch nachweisbar und jederzeit vor Ort überprüfbar, dass ein Datentransfer ausschließlich nur in eine Richtung, also vom Gerät zum Rechner über eine bundesbehörtliche geprüfte und zugelassene „NORM-Schnittstelle“ erfolgt.
3. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und nachgewiesenermaßen gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.
4. Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart jederzeit vor Ort überprüft werden kann.
|
|
16
02.01.2009 18:07 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.855.473
Nächster Level: 41.283.177
|
|
|
17
02.01.2009 18:20 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.817.021
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
|
|
Da ein weiteres Edit im Frontal threat nicht mehr möglich war. hier weiter:
(Die Schreibeinschränkungen hier :wand
Hier weiter aus dem Frontal threat:
Weiter teilte mir der Prüfer mit, dass es in Zukunft kaum noch Geräte zu prüfen gebe.
die meisten Prüfer würden sich wohl nach etwas Anderem umsehen müssen.
Im wurde gesagt ( auf der IMA ? ) das z.B. sämtliche Multigambler als Mietgeräte zurückgenommen werden oder neue Spielepakete bekommen.
Damit ist eine neue Zulassung verbunden.
Ebenfalls bekommen die Geräte die von TR3 auf TR4 umgerüstet werden eine neue Zulassung.
Für 2009 gäbe es noch Geräte zu prüfen, danach kaum noch etwas.
Das heisst, dass ca. 80 % der Geldspieler in Zukunft ungeprüft betrieben werden.
Meine Meinung hierzu:
Die Geräteprüfung umfasst ja nicht nur die Software, sondern auch die Hardware.
Durch das Nummerntauschen wird die Hardware ja nicht wundersamerweise neu.
Bei festgestellten Funktionsfehlern ist ja ein Softwareupdate ohne eine neue Zulassung möglich.
Warum nicht so auch verfahren bei von TR3 nach TR 4 ?
Zulassungsnachtrag für Software- und evtl. Hardwareänderungen und gut ist.
Damit wäre das Problem Nichtprüfung durch Nachtragszulassungen vom Tisch.
Und warum sollten auf einem Multigambler nicht mehrere Spielepakete in einer Zulassung möglich sein ?
Also Software( Spielepaket) A , B oder C .
Es ist doch jetzt auch schon so , dass auf einem Gerät mehrere Softwareversionen durch Zulassungsnachträge erlaubt sind.
Die Zulassungsnummer also fest am Gerät ( wie hier im Beitrag 1 beschieiben) und regelmässige Nachprüfungen.
Ansonsten können die Hersteller(aufsteller) weiterhin machen was sie wollen, die Geräte werden ja nie geprüft.
Und der durch die SpVO gewollte Spielerschutz durch Gerätenachprüfungen bleibt auf der Strecke.
|
|
18
22.01.2009 08:05 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 238.942 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.271.100
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|