Hilfe für das Bauhandwerk - Forderungssicherungsgesetz - FoSiG |
Puz_zle
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Hilfe für das Bauhandwerk - Forderungssicherungsgesetz - FoSiG |
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aus Thüringen,
Pressemitteilung des Bundesrates vom 19.09.2008
Quelle: http://www.bundesrat.de/
Zitat: |
Hilfe für das Bauhandwerk
Bauhandwerker können in Zukunft ihre berechtigten Werklohnforderungen zügiger und effektiver durchsetzen: Der Bundesrat hat heute das Forderungssicherungsgesetz gebilligt. Es geht auf eine Länderinitiative aus dem Jahr 2004 zurück, die der Deutsche Bundestag mit Änderungen im Juni dieses Jahres verabschiedet hat.
Zukünftig wird es für Auftragnehmer leichter, Abschlagszahlungen zu verlangen oder eine Bauhandwerkersicherung zu erhalten. Werkunternehmer können schneller und einfacher einen vollstreckbaren Titel erlangen. Die Vielzahl von Insolvenzen mittelständischer Bauunternehmen soll damit der Vergangenheit angehören. Bisher hatten Unternehmen häufig Forderungsausfälle bis zur Millionenhöhe zu beklagen, weil Auftraggeber trotz ordnungsgemäß erbrachter Leistung der Handwerker deren Werklohnforderungen nicht oder nur äußerst zögerlich erfüllten. Langwierige Bauprozesse überforderten die Finanzkraft vieler Handwerksfirmen.
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die nun beschlossenen Verbesserungen für Bauhandwerker und Verbraucher. Allerdings bedauert er, dass der Bundestag die ursprünglich in der Bundesratsinitiative enthaltenen prozessrechtlichen Änderungen - zum Beispiel zur vorläufigen Zahlungsanordnung - nicht übernommen hat. Die Länder bitten, die Beratungen zu den zurückgestellten Regelungen umgehend wieder aufzunehmen. Ungerechtfertigen Zahlungsverweigerungen müsse möglichst schnell durch vollstreckbare Titel begegnet werden können.
Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) - Drucksache 616/08 (Beschluss) |
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Gesetzentwurf der Bundesregierung > BR-Drucksache 616/08
Beschlussempfehlung > BR-Drucksache 616/1/08
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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20.09.2008 08:17 |
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Solon
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Puz_zle
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RE: Hilfe für das Bauhandwerk - Forderungssicherungsgesetz - FoSiG |
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aus Thüringen,
das Forderungssicherungsgesetz - FoSiG wurde am 28.10.2008 im BGBl. I Nr. 48 S. 2022 verkündet
und tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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29.10.2008 05:26 |
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