Bäckereiverkaufsstellen in einer Fabrik |
Solon
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gewkö
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RE: Bäckereiverkaufsstellen in einer Fabrik |
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da es sich bei den Filialverkaufsstellen um unselbständige Zweigstellen (jedenfalls nach meinem Verständnis) handelt, ist für jede eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Schließlich sind diese ja räumlich getrennt, wenn auch unter einer großen Anschrift.
Egal ist doch, ob die Post über eine zentrale Anschrift eingeht und dann auf dem Betriebsgelände verteilt wird. Dies ist doch lediglich eine interne Sicherheitsregelung des Unternehmens.
Dann ist halt Filiale 1 z.B. auf der Werkstraße A1 und Filiale 2 auf der Werkstraße B7.
Einen sonnigen Montag
wünscht
gewkö
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2
15.02.2010 08:18 |
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