Internethandel - Reisegewerbe??? |
Kristin
Grünschnabel
Dabei seit: 02.10.2008
Beiträge: 6
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.092
Nächster Level: 38.246
|
|
Internethandel - Reisegewerbe??? |
|
Hallo liebe Mitglieder,
ich bin neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.
Ich habe vor kurzem ein Nebengewerbe (Internethandel) angemeldet. Ich möchte mir ein kleines Zubrot verdienen und Hobby- und Dekoartikel über Auktionen bzw. einen Onlineshop verkaufen.
Jetzt habe ich in meinem Ort, wo ich auch das Gewerbe angemeldet habe, Personen (private) gefunden, die sich für meine Artikel interessieren, diese aber nicht über das Internet bestellen möchten bzw. kein Internet haben.
Jetzt möchte ich diesen gerne einen speziellen Service anbieten. Ich möchte direkt bei diesen Personen die Bestellungen aufnehmen, diese über das Internet bestellen und dann die Artikel zu Ihnen nach Hause bringen.
Darf ich das mit meinem jetzigen Gewerbe oder brauche ich hierfür ein Reisegewerbe? Muß ich sonst noch irgend etwas beachten.
Bin wirklich für jeden Tip dankbar.
Kristin
|
|
1
02.10.2008 11:20 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.510.294
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Internethandel - Reisegewerbe??? |
|
Hallo Kristin,
du schreibst "Ich möchte direkt bei diesen Personen die Bestellungen aufnehmen", melden die sich vorher bei dir, nach dem Motto komm mal vorbei, zeig mal, was du anbieten kannst, oder klassisches Haustürgeschäft, du klingelst, "Hallo ich bin die Kristin, darf ich Ihnen meine Dekosachen zeigen?
Im ersten Fall reicht deine Gewerbeanmeldung vollkommen aus, im zweiten Fall benötigst du eine Reisegewerbekarte.
Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
2
02.10.2008 14:41 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Kristin
Grünschnabel
Dabei seit: 02.10.2008
Beiträge: 6
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.092
Nächster Level: 38.246
Themenstarter
|
|
Hallo Hartmut,
Haustürgeschäfte möchte ich nicht machen. Von sowas halte ich überhaupt nix.
Die Kunden sollen von sich aus auf mich zu kommen (telef. oder persönlich) und ich würde Ihnen dann Kataloge oder bereits vorhandenes Bastelmaterial zeigen und entsprechend bei einem Händler bzw. Hersteller bestellen und persönlich nach Hause bringen.
Nur stellt sich mir leider auch die Frage, ob das rechtlich gesehen überhaupt erlaubt ist, da ich ja auf meiner Gewerbeanmeldung Internethandel angegeben habe. Ich habe keine Lust gleich zu Beginn meiner kleinen Nebenselbständigkeit eine auf den Deckel zu bekommen.
Grüße
Kristin
|
|
3
02.10.2008 16:14 |
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.510.294
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo Kristin,
dann erweitere doch deine Anmeldung, kostet 20,00 € (jedenfalls in NRW) und der Drops ist gelutscht.
Gruß
Hartmut
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
4
02.10.2008 16:20 |
|
|
Kristin
Grünschnabel
Dabei seit: 02.10.2008
Beiträge: 6
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.092
Nächster Level: 38.246
Themenstarter
|
|
Sorry, aber ich bin totaler Neuling auf diesem Gebiet - ist mir ja irgenwie peinlich zu fragen, aber wie erweitern. Soll ich jetzt noch zusätzlich "Handel" angeben oder was trägt man da ein.
|
|
5
02.10.2008 16:28 |
|
|
Hartmut Fries
König
Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.510.294
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo Kristin,
richtig, einfach das Gewerbe um den Gegenstand "Einzelhandel mit Hobby- und Dekoartikel" erweitern. Dürfte eigentlich kein Problem bei der Gewerbemeldebehörde sein.
Gruß
Hartmut
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
|
|
6
06.10.2008 07:54 |
|
|
Kristin
Grünschnabel
Dabei seit: 02.10.2008
Beiträge: 6
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.092
Nächster Level: 38.246
Themenstarter
|
|
Habe nun doch mal bei unserer IHK nachgefragt.
Antwort: "Die Tätigkeit, die Sie ausüben und laut Gewerbeanzeige angemeldet haben, entspricht einem Versandhandel, der im Internethandel üblich ist. Bei diesen Händlern wird sich lediglich eines fremden Lieferanten bedient. Bitte beachten Sie, dass Ihre gewerbliche Transporttätigkeit nicht über 3,5 t durchgeführt werden darf, da sonst eine Erlaubnis für Sie erforderlich ist. Der Transport auch bis 3,5 t, ist auf der Gewerbeanzeige anzuführen."
Also einfach Gewerbeanmeldung erweitern "Transport bis 3,5 t" und alles ist ok????
Trotzdem verstehe ich einfach folgenden Satz nicht:
"Bei diesen Händlern wird sich lediglich eines fremden Lieferanten bedient."
Ich bin doch dann der eigene Lieferant und liefer doch selbst persönlich an meine Kunden und nutze keinen fremden Lieferanten??? - Oder verstehe ich das falsch.
Hat denn nicht schon einmal einer von Euch hierzu Erfahrungen gemacht?
LG Kristin
|
|
7
06.10.2008 16:32 |
|
|
ve-ru
Routinier
Dabei seit: 25.09.2007
Beiträge: 338
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.046.545
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo Kristin,
ich glaube, nach der Erklärung der Ihk ist die Verwirrung jetzt ziemlich komplett.
Ich glaube, das Beste ist, Du gehst noch mal zu der für dich zuständigen Gewerbebhörde, sagst was Du als Gewerbetätigkeit alles ausüben möchtest und die Kollegen werden Dich bei der Gewerbeanzeige mit Sicherheit kompetent beraten.
__________________
Kirsten Venz
|
|
8
06.10.2008 20:18 |
|
|
Kristin
Grünschnabel
Dabei seit: 02.10.2008
Beiträge: 6
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.092
Nächster Level: 38.246
Themenstarter
|
|
Das stimmt, momentan weis ich überhaupt nicht mehr was los ist. Unser Ordnungsamt habe ich bereits bei der Anmeldung darauf angesprochen, aber da kam kein Hinweis was ich in so einem Fall in die Gewerbeanmeldung eintragen soll.
Lediglich die Bemerkung, "dass ich in unserem Ort verkaufen kann - aber ob das rechtlich in Ordnung ist kann ich Ihnen nicht sagen."
Bei der IHK möchte ich ungern nocheinmal nachfragen, da ich den Eindruck hatte, dass die gute Dame am Telefon doch sehr genervt war von meiner Frage.
Was nun???????
|
|
9
07.10.2008 07:37 |
|
|
ve-ru
Routinier
Dabei seit: 25.09.2007
Beiträge: 338
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.046.545
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo Kristin,
schau mal in die Post
__________________
Kirsten Venz
|
|
10
07.10.2008 07:50 |
|
|
Kristin
Grünschnabel
Dabei seit: 02.10.2008
Beiträge: 6
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 34.092
Nächster Level: 38.246
Themenstarter
|
|
|
11
07.10.2008 08:29 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 143.605 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.543.736
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|