Verkauf von Neuware bei angemeldetem stehenden Gewerbe auf Trödelmärkten |
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Grünschnabel
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Verkauf von Neuware bei angemeldetem stehenden Gewerbe auf Trödelmärkten |
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Hallo und guten Abend,
ich habe mal eine Frage an die versammelte geballte Fachwelt.
Ein Bekannter von mir hat ein angemeldetes Gewerbe hier in unsere Stadt ( Dortmund) das er als Internet und Versandhandel betreibt.
An den Samstagen fährt er mit Trödel auf verschiedene Trödelmärkte in der näheren Umgebung,wogegen ja auch nichts einzuwenden ist.
An den Sonntagen das gleiche wobei er dabei aber ungefähr 50 % seiner Standkapazität mit Neuware aus seinem stehenden Gewerbe bestückt.
Ich bin jetzt aber der Meinung das er dieses ohne Reisegewerbekarte gar nicht darf und wenn doch dann aber nur in der Stadt in der er auch das Gewerbe hat und nicht in der Nachbarstadt.
Gibt es dazu irgendwelche Literatur ?
Würde mich über eure zahlreichen Antworten freuen!!
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1
16.09.2008 22:57 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Verkauf von Neuware bei angemeldetem stehenden Gewerbe auf Trödelmärkten |
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aus dem kühlen Süden der Republik.
Nur wenn ein Trödelmarkt förmlich genehmigt (festgesetzt) sein sollte, wird für den Verkauf von Trödel und Neuware keine Reisegewerbekarte benötigt.
Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit, die von ihnen zitierte Befreiung von der RGK nur für Gemeinden unter 10 000 Einwohnern.
Der gewerbliche Handel auf nicht genehmigten Flohmärkten ist in der Regel nach Ladenschlussgesetz verboten. Dies gilt sowohl für Trödel als auch für Neuware. Bei Neuware ist der Verstoß nur offenkundiger, da es sich hier nicht um einen Absatz von überflüssigen Gegenständen durch Privatleute handeln kann.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
17.09.2008 09:17 |
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