Erweitung der Tätikeit= Ummeldung oder neue Gerwerbeanmeldung |
Lars Michaelis
Jungspund
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Erweitung der Tätikeit= Ummeldung oder neue Gerwerbeanmeldung |
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Ein freundliches Moin Moin von der Ostsee. Habe seit kurzem die Abteilung gewechselt und bin nun im Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Nun zu meiner hoffentlich einfachen Frage,
Ein Bürger hat schon seit längerer Zeit ein Gewerbe angemeldet. Bei diesem Gewerbe handelt es sich um einen Hochseilgarten (Kletterparcour in den Baumwipfeln). Nun hat er ein Restaurant auf dem quasi gleichen Gelände übernommen. Die Erlaubnis für das Restaurant hat er bekommen. im gleichen zug habe ich ihm die Gewerbe anmeldung mitgeschickt, damit er sie mit unterschreiben kann und ich ihm sein Exemplar zuschicken kann.
Nun fragt er mich warum ich ein zweites Gewerbe angemeldet habe. Dieses Restaurant gehört doch zur Firma "Hochseilgarten". Das Restaurant hat jetzt "Klettercafe". Das ganze ist drauf gerichtet, dass er angst hat zwei mal Gewerbesteuer zahlen zu müssen und eine zweite Steuernummer beim Finanzamt bekommt.
Jetzt meine Frage: Kann ich in diesem Fall eine Erweiterung der Tätikeit machen und eine Gewerbeummeldung vornehmen?
Habe in keinen der Kommentare was gefunden, darum bin ich über eure Hilfe sehr dankbar.
Wünsche euch schon mal einen schönen Feierabend.
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1
18.08.2008 17:07 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Erweitung der Tätikeit= Ummeldung oder neue Gerwerbeanmeldung |
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aus Thüringen an die Ostsee,
herzlich
im Forum, Kollege Michaelis!
Wenn der Gewerbetreibende (Inhaber) und die Anschrift von "Hochseilgarten" und "Klettercafe" identisch sind, wäre gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO eine Gewerbeummeldung zur Erweiterung des Geschäftsgegenstandes vorzunehmen.
Nur wenn die beiden Geschäftsanschriften von einander abweichen würden (z. B. Musterstraße 1 Hochseilgarten, Musterstraße 3 Restaurant) käme eine weitere Gewerbeanmeldung (für eine Zweigniederlassung oder für eine unselbständige Zweigstelle) in Frage.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
18.08.2008 17:28 |
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