unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Aufforderung zur Gewerbeanzeige - keine Reaktion » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Aufforderung zur Gewerbeanzeige - keine Reaktion
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.682.721
Nächster Level: 7.172.237

489.516 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Aufforderung zur Gewerbeanzeige - keine Reaktion

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen Gewerbetreibenden, der seiner Verpflichtung zur Gewerbeummeldung nach Verlegung des Betriebes nicht nachkommt.

Der Knabe wurde zunächst Anfang des Jahres von Amts wegen abgemeldet, da er "spurlos" verschollen war. Durch einen Vorgang aus meinem anderen Sachgebiet (Hunde) habe ich seine neue Anschrift erfahren.

Der Herr wurde jetzt mehrfach aufgefordert sein Gewerbe an der neuen Anschrift anzuzeigen. Er übt das Gewerbe auch noch aus (persönliche Einlassung sowie "Klingelschild").

Ich habe es schon mit Zwangsgeld und Bußgeld versucht. Jetzt teilt mir die Kasse mit, dass der Herr im Okt. 05 die e.V. abgegeben hat und die Gelder daher nicht beigetrieben werden können.

Meine Ahndungsmöglichkeiten laufen somit ins Leere. Bei der Beitreibung hat er selbst darauf hingewiesen, dass er die e.V. abgegeben hat und daher weitere Versuche zwecklos sind.

Leider kann ich ihn nicht von Amts wegen ummelden.

Hat jemand eine Idee wie ich den Herrn zur Anzeige bewegen kann?
Einen Antrag auf Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens habe ich schon gestellt. Aber da reicht eine e.V. im Regelfall nicht aus (so sagt "mein Kreis").
1 19.12.2005 10:14 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

ordnungsarnd   Zeige ordnungsarnd auf Karte ordnungsarnd ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-37.gif

Dabei seit: 19.10.2005
Beiträge: 31
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 209.477
Nächster Level: 242.754

33.277 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Tach und Moin aus Berlin,
den "Kumpel" würde ich als nicht zuverlässig einstufen - und ggf. eine
Zuverlässigkeitsüberürüfung veranlassen, bzw. ein Gewerbeuntersagungsverfahren schimpf gegen ihn einleiten - viel Spaß !

Gruß aus Berlin und frohe Weihnachten
2 19.12.2005 11:44 ordnungsarnd ist offline E-Mail an ordnungsarnd senden Homepage von ordnungsarnd Beiträge von ordnungsarnd suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.684.871
Nächster Level: 11.777.899

93.028 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Frau Komnick,

wenn das Zwangsgeld uneinbringlich ist, gibt es immer noch die Möglichkeit der Zwangshaft. Die ist auch für die Durchsetzung der Anzeigepflicht nicht unverhältnismäßig (VG Arnsberg, Beschl. v. 06.10.1992, Az: 1 M 16/92, hier für eine Gewerbeabmeldung).
Auf die Möglichkeit der Zwangsghaft muss der „Vollstreckungsschuldner“ nur vorher hingewiesen werden. Nach sächs. Landesrecht geht das sowohl bei Androhung des Zwangsgeldes als auch nachträglich. Wie das bei Ihnen ist, finden Sie sicher irgendwie heraus.

Eine Gewerbeuntersagung halte ich hingegen (noch) für unangemessen, weil diese bekanntermaßen das letzte Mittel darstellt, wenn nix anderes mehr hilft. Da ist die zwangsweise Durchsetzung der Anzeigepflicht doch immer noch die weniger einschneidende Maßnahme.

Schöne Grüße aus dem ganz leicht verschneiten Kamenz.
3 19.12.2005 11:51 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.682.721
Nächster Level: 7.172.237

489.516 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C. Schröder


www.Fiat-126-Forum.de







Kann ich den Ersatzzwangshaft beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit bekannt ist?
Bei der Erzwingungshaft bei Bußgeldern kann ich das über § 96 Abs. 1 Nr. 4 OWiG nicht. Im § 61 VwVG steht diesbezüglich nichts, aber das muss ja nichts heißen....
4 19.12.2005 12:29 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.542.906
Nächster Level: 5.107.448

564.542 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich denke, dass es sehr schwer sein wird, die Ersatzzwangshaft zu beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit dargelegt ist. Auch wenn der Kollege Mischner das Urteil des VG Arnsberg von 1992 zitiert hat glaube ich nicht, dass das ausreichend sein wird, weil ich Fälle kenne, wo Arnsberg dann doch wieder anders entschieden hat.

Ich würde auch eher zu einem Gewerbeuntersagungsverfahren tendieren.

Viele Grüße from the Snowwhite Mountains

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
5 19.12.2005 12:42 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.003.175
Nächster Level: 7.172.237

169.062 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Warum soll ich Ersatzzwangshaft nicht beantragen können, wenn die Zahlungsunfähigkeit dargelegt ist?? Sie ist doch schließlich dafür da, dem Zwangsgeld als Beugemittel Nachdruck zu verleihen.

Seit meiner Tätigkeit haben wir bereits wiederholt im Rahmen der Vollstreckung der Ersatzzwangshaft entweder die entsprechenden Erklärungen erhalten oder auch die beantragte und festgesetzte Haft in der Tat wiederholt vollstreckt. Heul

Dieses läuft in Niedersachsen über das Nds. SOG. Zuständig sind hier die Amtsgerichte.

Und auch bei der Erzwingungshaft würde ich so schnell nicht die Flinte ins Korn werfen. Denn Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Vollstreckung eines Bußgeldbescheides ist nicht gleichzusetzen mit der allgemein geäußerten Feststellung, der ist Sozialhilfeempfänger und damit unpfändbar.

Der von uns gern genutzte Kommentar Rebmann/Roth/Hermann zum Ordnungswidrigkeitenrecht setzt sich mit diesem Thema ein wenig ausführlicher auseinander. Und damit ist es auch z. B. einem Sozialhilfeempfänger durchaus zuzumuten, ein gegen ihn festgesetztes Bußgeld in geringen Raten (und sei es nur ein Betrag in Höhe von 5,00 EUR/mtl.) zu zahlen.

Vor Jahren habe ich ein solches Verfahren einmal in aller Konsequenz durchziehen müssen. Als mir der Richter mitteilte, es handelt sich um einen Sozialhilfeempfänger der aufgrund diesen Status zahlungsunfähig sei, habe ich anhand der entsprechenden Kommentarstellen das Gegenteil belegt. Ergebnis: 6 Wochen Erzwingungshaft für den "Zahlungsunfähigen". Danach gab es keinen Ärger mehr mit ihm.

Also, nicht so schnell ins Bockshorn jagen lassen!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 19.12.2005 20:13.

6 19.12.2005 13:32 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.682.721
Nächster Level: 7.172.237

489.516 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von C. Schröder


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Herr Kramer,

bei Sozialhilfeempfänger u.ä. sehe ich das Problem auch nicht. Aber bei der e.V. teilte mir unsere Stadtkasse mit, dass für einen Zeitraum von 3 Jahren keine Vollstreckung durchgeführt werden dürfte (Rechtsgrundlage?). Ich habe diesen Fall immer als "die Zahlungsunfähigkeit dargetan" verstanden und mich dann geärgert, dass im Regelfall dann auch die Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG eingetreten ist.
7 19.12.2005 13:38 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.542.906
Nächster Level: 5.107.448

564.542 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich bin ja oft einer Meinung mit dem Kollegen Kramer, aber in diesem Fall bin ich ein wut gebranntes Kind.

Ich lasse mich auch nicht schnell ins Bockshorn jagen, aber ich habe mit zwei Problemen zu kämpfen:

1. Meiner Stadtkasse, die mir sofort die e.V. unter die Nase reibt und sagt, da gibt es nichts zu holen und

2. dem VG, die mir genau dasselbe sagen und eben nicht festsetzen wollen. Wenn das im Bereich Cloppenburg nicht so ist, dann leben Sie so ein bißchen auf der Insel der Glückseligen, aber bei uns ist das wirklich relativ schwer durchzusetzen.

Hier versuchen die Gerichte aus meiner Sicht, die Bagatellen loszuwerden. Ich wünsche mir auch manchmal verständigere Richter....

Grüße aus Kierspe

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
8 19.12.2005 13:51 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.061.346
Nächster Level: 7.172.237

1.110.891 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hej aus Hamm,

ist das Zwangsgeld uneinbringlich, kann in NRW über die Verwaltungsgerichte eine Ersatzzwangshaft beantragt werden. Nur so bekommen Sie die Hucken in den Griff, wenn diese Ihren Forderungen nicht nachkommen wollen.

Insoweit stimme ich dem Kollegen Kramer vollinhaltlich zu. Applaus

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jörg Wiesemeier: 19.12.2005 18:36.

9 19.12.2005 18:30 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.003.175
Nächster Level: 7.172.237

169.062 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke, Herr Kollege!

Ich wußte doch, dass am "Nabel der Welt" ein gutes Herz hängt!! großes Grinsen

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 19.12.2005 19:55.

10 19.12.2005 18:34 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Raindancer   Zeige Raindancer auf Karte Raindancer ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-45.jpg

Dabei seit: 14.12.2005
Beiträge: 272
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.822.640
Nächster Level: 2.111.327

288.687 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallö an Alle

Dann will ich mal meine Gedanken auch noch beisteuern.

Ersatzzwangshaft:
Wenn der Betroffene die Meldung nicht abgibt und das Zwangsgeld nicht wirkte, folgt diese.
Allerdings bekommt er auf Anraten unseres Rechtsamts vorher den schriftlichen, freundlichen Hinweis welche Folge seine weitergehende Zuwiderhandlung hat, nämlich Inhaftierung mit den sich daraus häufig ergebenden sozialen Verwerfungen und die Empfehlung zur Vermeidung dessen, im wohlverstandenen Eigeninteresse, unverzüglich die Meldung einzureichen.

Die Zahlungsfähigkeit kann hier erstmal nicht bedeutsam sein, da der Betroffene "nur" seiner Pflicht folgen müßte.

Erzwingungshaft (Owi):
Die 5,- Euro habe ich auch schon mal ausgeführt. Das Landgericht Berlin hat im Beschwerdeverfahren den Bezug von Sozialleistungen (ALG, Soz ...) als nachgewiesene Zahlungsunfähigkeit gewertet. (Sehe ich eigentlich auch so und war daher nicht überrascht).
Eine E.V. in der Vergangenheit täte mir allerdings nicht reichen, denn diese sagt nichts über die aktuellen Verhältnisse aus. (Lottogewinn? *g*).

Untersagung:
Natürlich kann man mit EINER E.V. nicht gleich untersagen. Aber ...
E.V., keine Ummeldung, Bußgeldbescheid, Zwangsverfahren - da entstehen Zweifel an der Zuverlässigkeit. Damit bin ich als Behörde berechtigt eine ordentliche Prüfung vorzunehmen,
will sagen, Anfrage Finanzamt, Krankenkassen ... eben das ganze Programm.
Die Erfahrung zeigt, dass bei E.V. auch meist öffentlich-rechtliche Rückstände bestehen.

__________________
Hallo Forum
11 23.12.2005 00:44 Raindancer ist offline E-Mail an Raindancer senden Beiträge von Raindancer suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Aufforderung zur Gewerbeanzeige - keine Reaktion


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 131.970
Antworten: 21
Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaub [...] Gaststättenrecht   12.12.2023 14:35 von OrdGOII4     12.12.2023 17:01 von OrdGOII4   Views: 93.566
Antworten: 2
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     23.10.2023 12:45 von Roesje   Views: 259.183
Antworten: 17
Wichtig: 2023er Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.11.2022 17:49 von Puz_zle     04.05.2023 10:48 von Josefine H.   Views: 1.372.162
Antworten: 7
Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen? Stehendes Gewerbe (allgemein)   28.02.2023 09:58 von StockenteElch     01.03.2023 17:20 von Civil Servant   Views: 209.439
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 361.488 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.231.112


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 165 | Gesamt: 0.212s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%