Insolvenzverwalter = Gewerbe? |
Wiebke Kühn
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Insolvenzverwalter = Gewerbe? |
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aus Verden!
Ich habe mal wieder eine Frage... Habe im Forum leider keinen passenden Beitrag gefunden.
Muss ein Anwalt, der sich überwiegend mit Insolvenzverwaltungen befasst, ein Gewerbe anmelden?
Lt. § 56 der Insolvenzordnung ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige, natürliche Person zum Insolvenzverwalter zu bestellen. Daraus schließe ich, dass ich als Insolvenzverwalter keine persönliche Dienstleistung höherer Art ausübe, die eine höhere Bildung erfordert und somit nicht unter die freien Berufe fällt...
Somit stellt die Insolvenzverwaltung, ähnlich wie die Berufsbetreuung, ein anzeigepflichtiges Gewerbe dar?
für Eure Beiträge!
Wiebke Kühn
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1
12.12.2007 11:07 |
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Solon
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Solon
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ve-ru
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RE: Insolvenzverwalter = Gewerbe? |
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Hi
was die grundsätzliche Beurteilung der Insolvenzverwaltung betrifft, hat Kollege Kirchhammer schon die komplette Lösung geliefert.
Es gibt aber auch Insolvenzverwalter, die aufgrund Ihrer zugewiesenen Mandate zu einem nicht unerheblichen Teil gewerbliche Tätigkeiten im Rahmen der Insolvenzverwaltung ausführen. Diese kommen dann schon mal auf die Idee aus gegebenen Anlass einen Gewerbebetrieb anzuzeigen.
Viele Grüße aus der Schillerstadt Rudolstadt
Kirsten Venz
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Kirsten Venz
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3
12.12.2007 11:41 |
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